Die Volkshochschule Stuttgart steht als Hauptakteur der Erwachsenenbildung in Stuttgart für die, neben Schulen, Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen, vierte Säule des Bildungswesens: die Weiterbildung. Sie übernimmt damit eine nach Landesverfassung durch die Kommune zu fördernde öffentliche Aufgabe und somit einen Teil der kommunalen Daseinsvorsorge.
Im Jahr 2021 erhält die vhs hierfür eine institutionelle Zuwendung der Stadt Stuttgart, die sich regulär (ohne Corona-bedingte Sonderzuwendung) auf 5.981.345 EUR beläuft. Das ebenfalls vom Trägerverein volkshochschule stuttgart e.V. betriebene Abendgymnasium wird separat gefördert. Mit dieser finanziellen Unterstützung übernimmt die Stadt rd. 38% der vor Ausbruch der Corona-Pandemie von der vhs für den Betrieb der Volkshochschule im Jahr 2021kalkulierten Gesamtaufwendungen.
1. Angemeldete Mehrbedarfe der vhs zum DHH 2022/2023
Auf Grundlage ihres fortgeschriebenen und vom Aufsichtsrat verabschiedeten Strategiekonzepts mit den strategischen Feldern
- Finanzen - Programmentwicklung - Standortentwicklung - Personal- und Organisation - Kundenkommunikation/ Marketing
hat die vhs für die kommenden Jahre zusätzliche Finanzbedarfe ermittelt und dementsprechende Erhöhungen der institutionellen Zuwendung durch die Landeshauptstadt Stuttgart zum Doppelhaushalt 2022 und 2023 beantragt. Ein wesentlicher Faktor dabei ist die teilweise Umsetzung des vom Verwaltungsausschuss bereits 2017 im Grundsatz anerkannten zusätzlichen Raumbedarfs von 4.500 bis 5.000 m² in der Innenstadt. Nachdem sich für die vhs die Möglichkeit eröffnet hat, Mitte 2023 nahe des TREFFPUNKTs Rotebühlplatz ein zusätzliches Gebäude anzumieten, wurden die Mehrbedarfe differenziert für folgende Optionen dargestellt:
a) Anmietung eines neuen Gebäudes zur Befriedigung eines Teils des zusätzlichen Raumbedarfs in der Innenstadt bei gleichzeitiger Aufgabe der bisher ebenfalls privat angemieteten Gebäude Fritz-Elsas-Straße (FES) und vhs Zentrum Ost in der Ostendstraße (VZO) bzw. alternativ
b) Sanierung der bisher angemieteten Gebäude FES und VZO.
2. Vorschlag der Verwaltung
2.1 Standortentwicklung Innenstadt
Zur Gewinnung zusätzlicher Räumlichkeiten für die vhs hat die Stadtverwaltung zunächst den Ansatz verfolgt, anteilige Nutzungen der beiden gewerblichen Schulen Max-Eyth-Schule und Robert-Mayer-Schule im TREFFPUNKT Rotebühlplatz auszulagern und die zusätzlichen Raumbedarfe der Schulen über einen neu zu errichtenden Erweiterungsbau zu befriedigen (vgl. hierzu GRDrs 1042/2019). Die nun eröffnete Option zur Anmietung eines für die vhs günstig gelegenen, derzeit in der Sanierung befindlichen Gebäudes im Hospitalviertel geht mit komplexen Fragestellungen zu finanziellen und sonstigen Konsequenzen einher, deren Erörterung aus Verwaltungssicht gesondert aufbereitet und beraten werden sollte.
Für eine Anmietung ab Juli 2023 und Ausstattung des neuen Gebäudes, Umzug und Ablöse des bis Ende 2024 laufenden Mietvertrags in der Fritz-Elsas-Straße (FES) werden von der vhs in 2023 allein rd. 1,3 Mio EUR kalkuliert. Für die alternativ notwendigen Sanierungen der ebenfalls privat angemieteten Gebäude FES und VZO, der Verkabelung in der Fritz-Elsas-Straße, Interimsanmietungen und erforderliche Umzüge rechnet die vhs mit Investitionsaufwendungen von rd. 1,0 Mio EUR in 2022 und 0,9 Mio EUR in 2023, die für diese Variante als zusätzliche städtische Zuwendung beantragt werden. In letzterem Fall wären jedoch keine zusätzlichen Raumbedarfe der vhs befriedigt.
2.2 Mehrbedarfe unabhängig von den oben dargestellten Standortoptionen
Für Mehraufwendungen unabhängig der oben dargestellten Standortfrage beantragt die vhs Zuwendungserhöhungen von - 1.803 TEUR zum Haushaltsjahr 2022 und - 2.024 TEUR zum Haushaltsjahr 2023.
Darin enthalten sind
Damit werden abgedeckt:
- tarifliche Personalkostensteigerungen mit + 2% p.a., ausgehend von den für 2021 zuletzt kalkulierten Personalaufwendung (2022: + 131.000 EUR, 2023: + 270.950 EUR),
- 2,0 Stellen zur Unterstützung der Digitalisierungsoffensive (2022: + 130.000 EUR, 2023: + 136.000 EUR),
- 0,5-Stellenanteil für die räumliche Weiterentwicklung des Standorts Bad Cannstatt mit Blick auf das Bildungshaus im Neckarpark (2022: + 32.500 EUR, 2023: + 34.000 EUR),
- Steigerung der Mietnebenkosten im TREFFPUNKT Rotebühlplatz, wie beantragt (2022: + 100.000 EUR, 2023: + 100.000 EUR)
- Sanierungs- und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen in der Ökostation/im Backhaus am Wartberg, wie beantragt (2022: + 50.000 EUR)
Die Verwaltung wird diese Positionen über die erste Änderungsliste zur Aufnahme in den Doppelhaushalt 2022/2023 vorsehen.
Die anerkannten Bedarfe sind aus Sicht der Verwaltung auch angesichts der noch in beträchtlichem Umfang vorhandenen Rücklagen der vhs ausreichend, um in den kommenden zwei Jahren zu wirtschaften. Die Stadt hat darüber hinaus im Wege einer Mittelbereitstellung in Höhe von 1,5 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2021 Vorsorge getroffen, Corona-bedingte Mehraufwendungen auszugleichen. Aufgrund ausreichend vorhandener Liquidität bei der vhs war bislang keine Auszahlung erforderlich.
2.3 Hinweise und Erläuterungen zu den sonstigen angemeldeten Mehrbedarfen
Die Digitalisierungsoffensive mit Förderungen im Sachkostenbereich durch das Land BW (s.u.) muss für eine gelingende Umsetzung auch personell untermauert werden. Darüber hinaus ist die vhs Mitglied eines von vier vom Land BW ausgewählten Pilotverbundprojekten, mit denen die Optimierung der Prozesse und Weiterbildung von Lehrkräften im Bereich Digitales Lernen gefördert wird. Auch hierfür bedarf es einer personell gut gesicherten und betreuten IuK-Struktur. Insoweit unterstützt die Verwaltung die Finanzierung von 2,0 Stellen für die weitere Digitalisierung durch Zuwendungserhöhung.
Daneben ist ein wachsender Personalbedarf für den sukzessiven Ausbau des Bildungsangebots in Bad Cannstatt mit Blick auf das neu entstehende Bildungshaus im Neckarpark und die angestrebte Interimsanmietung, auch vor dem Hintergrund der aus Brandschutzgründen nur noch reduziert nutzbaren Räumlichkeiten im städtischen Gebäude Kreuznacher Straße, nachvollziehbar.
Bereits seit 2020 werden 2,0 Stellen für den seinerzeit insgesamt angemeldeten Bedarf von 3,5 Stellen für Digitalisierung, Ausbau Bildungsangebot in den Stadtbezirken, Neuausrichtung Kundenmanagement und Veranstaltungsorganisation über entsprechende Zuwendungserhöhungen von der Landeshauptstadt Stuttgart finanziert. Sofern über die nun von der Verwaltung befürwortete Zuwendungserhöhung für nochmals 2,5 Stellen hinaus zusätzliche Mitarbeiter*innen erforderlich werden und bis Ende 2023 gewonnen werden können, wären diese, insbesondere für die von der vhs in den letzten beiden Jahren nicht priorisierte Neuausrichtung des Kundenmanagements, über Kursgebühren bzw. anderweitig aus dem Etat der vhs zu finanzieren.
- Anschaffungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern, wie Laptops, Luftfilter,…
- darüber hinaus die IT-Verkabelung im TPR,
- die Erweiterung der Serverfarm,
- als auch eine neue Telefonanlage mit Hard- und Software enthalten.
Anschaffungen von Laptops, Tablets, Kameras, interaktiven Tafeln, Lautsprechern, Beamern, Präsentationsinstrumenten,… werden großzügig im Rahmen der Digitalisierungsoffensive, Schwerpunkt Bildung/ Weiterbildung vom Land BW gefördert. Auch wurde ein Förderprogramm für Luftfilter vom Land aufgelegt. Soweit diese Fördermittel nicht ausreichend sind, können die Mehrbedarfe aus vorhandenen Rücklagen der vhs finanziert werden. Zur IT-Verkabelung im TPR, s.o. Ziff. 2.2.5.
Auch eine neue Telefonanlage war schon vor einigen Jahren im Investitionsplan enthalten und damit Teil der vom Aufsichtsrat seinerzeit verabschiedeten Wirtschafts- und Finanzplanung.
Im Hinblick auf den gewünschten Ausbau des Weiterbildungsangebots für die Neckarvororte am Standort Bad Cannstatt durch die vhs mit beschlossener Unterbringung im Bildungshaus Neckarpark ab dessen Fertigstellung, voraussichtlich 2025, wäre eine erweiterte Interimsanmietung von Räumlichkeiten in Bad Cannstatt dringend anzustreben. Allerdings gestaltet sich die Suche auf dem freien Markt nach Räumen, die den baurechtlichen Anforderungen an schulische Nutzungen gerecht werden, problematisch. Auch das städtische Liegenschaftsamt verfügt derzeit über keine Gebäude, die ohne hohe Investitionsaufwendungen für eine auch nur vorübergehende Nutzung in Betracht kämen.
Somit ist aktuell kein Mittelbedarf gegeben. Sollten sich im Laufe der nächsten beiden Jahre kurzfristig noch Möglichkeiten für Raumanmietungen ergeben, müsste die Finanzierung zunächst anderweitig über eingesparte bisherige Mietkosten, Kurseinnahmen bzw. ggf. ergänzend über Rücklagen der vhs abgedeckt werden.
3. Zukunft der vhs bzw. personelle Betreuung bei der Stadtverwaltung
Von der vhs wird grundsätzlich eine engere Anbindung an die Stadtverwaltung gewünscht. In diesem Zusammenhang wird im Aufsichtsrat auch eine potentielle Rechtsformänderung thematisiert. Zudem erhöht sich der Zuwendungsbedarf nicht erst durch die Pandemie seit einigen Jahren, dieser Aufwärtstrend bestätigt sich auch mit der vorliegenden Gemeinderatsdrucksache. Die Verwaltung versucht den diversen Betreuungsbedürfnissen bislang dahingehend gerecht zu werden, dass die vhs einerseits als Empfängerin städtischer Förderung zuwendungsrechtlich vom Kulturamt betreut wird und andererseits zusätzlich eine beteiligungsähnliche Behandlung durch die Finanzverwaltung erfährt.
Dies birgt nicht nur gewisse Zielkonflikte, sondern macht vor allem aufwändige referatsübergreifende Vorabstimmungen bzgl. Wirtschaftsplänen und Jahresabschlüssen erforderlich, ebenso sind Abstimmungen von beantragten Zuwendungserhöhungen in zahlreichen Gesprächsrunden auf referatsübergreifender wie auf Arbeitsebene notwendig. In Zukunft werden im Rahmen der Standortentwicklung darüber hinaus vermehrt Abstimmungsfragen mit der Liegenschaftsverwaltung hinzukommen.
Sofern und solange diese Verfahren beibehalten werden sollen, ist die Schaffung einer zusätzlichen 0,5-Stelle zum DHH 2022/2023 notwendig.
Finanzielle Auswirkungen
*) abhängig von der im Nachgang festzustellenden Wertigkeit der Stelle
Mitzeichnung der beteiligten Stellen Referat WFB und das Haupt- und Personalamt haben die Vorlage bezüglich der Erhöhung der institutionellen Förderung für die vhs sowie den zusätzlichen Personalbedarf zur Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen. Dr. Fabian Mayer Erster Bürgermeister Anlagen: keine zum Seitenanfang