Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 759/2021
Stuttgart,
10/25/2021


Förderung der Volkshochschule Stuttgart und künftige strategische Ausrichtung - Mehrbedarfe zum Doppelhaushalt 2022/2023



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
27.10.2021
14.12.2021

Bericht:

Die Volkshochschule Stuttgart steht als Hauptakteur der Erwachsenenbildung in Stuttgart für die, neben Schulen, Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen, vierte Säule des Bildungswesens: die Weiterbildung. Sie übernimmt damit eine nach Landesverfassung durch die Kommune zu fördernde öffentliche Aufgabe und somit einen Teil der kommunalen Daseinsvorsorge.

Im Jahr 2021 erhält die vhs hierfür eine institutionelle Zuwendung der Stadt Stuttgart, die sich regulär (ohne Corona-bedingte Sonderzuwendung) auf 5.981.345 EUR beläuft. Das ebenfalls vom Trägerverein volkshochschule stuttgart e.V. betriebene Abendgymnasium wird separat gefördert. Mit dieser finanziellen Unterstützung übernimmt die Stadt rd. 38% der vor Ausbruch der Corona-Pandemie von der vhs für den Betrieb der Volkshochschule im Jahr 2021kalkulierten Gesamtaufwendungen.

1. Angemeldete Mehrbedarfe der vhs zum DHH 2022/2023

Auf Grundlage ihres fortgeschriebenen und vom Aufsichtsrat verabschiedeten Strategiekonzepts mit den strategischen Feldern

- Finanzen
- Programmentwicklung
- Standortentwicklung
- Personal- und Organisation
- Kundenkommunikation/ Marketing

hat die vhs für die kommenden Jahre zusätzliche Finanzbedarfe ermittelt und dementsprechende Erhöhungen der institutionellen Zuwendung durch die Landeshauptstadt Stuttgart zum Doppelhaushalt 2022 und 2023 beantragt. Ein wesentlicher Faktor dabei ist die teilweise Umsetzung des vom Verwaltungsausschuss bereits 2017 im Grundsatz anerkannten zusätzlichen Raumbedarfs von 4.500 bis 5.000 m² in der Innenstadt. Nachdem sich für die vhs die Möglichkeit eröffnet hat, Mitte 2023 nahe des TREFFPUNKTs Rotebühlplatz ein zusätzliches Gebäude anzumieten, wurden die Mehrbedarfe differenziert für folgende Optionen dargestellt:

a) Anmietung eines neuen Gebäudes zur Befriedigung eines Teils des zusätzlichen Raumbedarfs in der Innenstadt bei gleichzeitiger Aufgabe der bisher ebenfalls privat angemieteten Gebäude Fritz-Elsas-Straße (FES) und vhs Zentrum Ost in der Ostendstraße (VZO)
bzw. alternativ

b) Sanierung der bisher angemieteten Gebäude FES und VZO.

2. Vorschlag der Verwaltung

2.1 Standortentwicklung Innenstadt

Zur Gewinnung zusätzlicher Räumlichkeiten für die vhs hat die Stadtverwaltung zunächst den Ansatz verfolgt, anteilige Nutzungen der beiden gewerblichen Schulen Max-Eyth-Schule und Robert-Mayer-Schule im TREFFPUNKT Rotebühlplatz auszulagern und die zusätzlichen Raumbedarfe der Schulen über einen neu zu errichtenden Erweiterungsbau zu befriedigen (vgl. hierzu GRDrs 1042/2019). Die nun eröffnete Option zur Anmietung eines für die vhs günstig gelegenen, derzeit in der Sanierung befindlichen Gebäudes im Hospitalviertel geht mit komplexen Fragestellungen zu finanziellen und sonstigen Konsequenzen einher, deren Erörterung aus Verwaltungssicht gesondert aufbereitet und beraten werden sollte.

Für eine Anmietung ab Juli 2023 und Ausstattung des neuen Gebäudes, Umzug und Ablöse des bis Ende 2024 laufenden Mietvertrags in der Fritz-Elsas-Straße (FES) werden von der vhs in 2023 allein rd. 1,3 Mio EUR kalkuliert. Für die alternativ notwendigen Sanierungen der ebenfalls privat angemieteten Gebäude FES und VZO, der Verkabelung in der Fritz-Elsas-Straße, Interimsanmietungen und erforderliche Umzüge rechnet die vhs mit Investitionsaufwendungen von rd. 1,0 Mio EUR in 2022 und 0,9 Mio EUR in 2023, die für diese Variante als zusätzliche städtische Zuwendung beantragt werden. In letzterem Fall wären jedoch keine zusätzlichen Raumbedarfe der vhs befriedigt.

2.2 Mehrbedarfe unabhängig von den oben dargestellten Standortoptionen

Für Mehraufwendungen unabhängig der oben dargestellten Standortfrage beantragt die vhs Zuwendungserhöhungen von

- 1.803 TEUR zum Haushaltsjahr 2022 und
- 2.024 TEUR zum Haushaltsjahr 2023.

Darin enthalten sind
Mehrbedarf 2022
Mehrbedarf 2023
2.2.1 Zusätzliche Personalaufwendungen gemäß Tarifvertrag
448.000
918.000
2.2.2 Personalaufwendungen für zusätzlich einzurichtende Stellen
325.000
476.000
2.2.3 Nebenkostensteigerungen im TREFFPUNKT Rotebühlplatz
100.000
100.000
2.2.4 Urlaubsentgelte für Dozent*innen
50.000
50.000
2.2.5 Investitionen TPR und sonstige Standorte, ohne neues Gebäude
300.000
100.000
2.2.6 Sachaufwendungen im Rahmen der Digitalisierungsoffensive
350.000
200.000
2.2.7 Anmietung Interimsgebäude Bad Cannstatt
180.000
180.000
2.2.8 Sanierung Ökostation und Backhaus, Wartberg
50.000
Summe
1.803.000
2.024.000

Die Verwaltung empfiehlt - unter Berücksichtigung der Priorisierung durch die vhs - Erhöhungen der institutionellen Zuwendung um folgende Beträge:

- Haushaltsjahr 2022: + 443.500 EUR
(=> Gesamtzuwendung: 6.424.845 EUR)
- Haushaltsjahr 2023: + 540.950 EUR (=> Gesamtzuwendung: 6.522.295 EUR).

Damit werden abgedeckt:

- tarifliche Personalkostensteigerungen mit + 2% p.a., ausgehend von den für 2021 zuletzt kalkulierten Personalaufwendung (2022: + 131.000 EUR, 2023: + 270.950 EUR),

- 2,0 Stellen zur Unterstützung der Digitalisierungsoffensive (2022: + 130.000 EUR, 2023: + 136.000 EUR),

- 0,5-Stellenanteil für die räumliche Weiterentwicklung des Standorts Bad Cannstatt mit Blick auf das Bildungshaus im Neckarpark (2022: + 32.500 EUR, 2023: + 34.000 EUR),

- Steigerung der Mietnebenkosten im TREFFPUNKT Rotebühlplatz, wie beantragt (2022: + 100.000 EUR, 2023: + 100.000 EUR)

- Sanierungs- und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen in der Ökostation/im Backhaus am Wartberg, wie beantragt (2022: + 50.000 EUR)

Die Verwaltung wird diese Positionen über die erste Änderungsliste zur Aufnahme in den Doppelhaushalt 2022/2023 vorsehen.

Die anerkannten Bedarfe sind aus Sicht der Verwaltung auch angesichts der noch in beträchtlichem Umfang vorhandenen Rücklagen der vhs ausreichend, um in den kommenden zwei Jahren zu wirtschaften. Die Stadt hat darüber hinaus im Wege einer Mittelbereitstellung in Höhe von 1,5 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2021 Vorsorge getroffen, Corona-bedingte Mehraufwendungen auszugleichen. Aufgrund ausreichend vorhandener Liquidität bei der vhs war bislang keine Auszahlung erforderlich.

2.3 Hinweise und Erläuterungen zu den sonstigen angemeldeten Mehrbedarfen


3. Zukunft der vhs bzw. personelle Betreuung bei der Stadtverwaltung

Von der vhs wird grundsätzlich eine engere Anbindung an die Stadtverwaltung gewünscht. In diesem Zusammenhang wird im Aufsichtsrat auch eine potentielle Rechtsformänderung thematisiert. Zudem erhöht sich der Zuwendungsbedarf nicht erst durch die Pandemie seit einigen Jahren, dieser Aufwärtstrend bestätigt sich auch mit der vorliegenden Gemeinderatsdrucksache. Die Verwaltung versucht den diversen Betreuungsbedürfnissen bislang dahingehend gerecht zu werden, dass die vhs einerseits als Empfängerin städtischer Förderung zuwendungsrechtlich vom Kulturamt betreut wird und andererseits zusätzlich eine beteiligungsähnliche Behandlung durch die Finanzverwaltung erfährt.

Dies birgt nicht nur gewisse Zielkonflikte, sondern macht vor allem aufwändige referatsübergreifende Vorabstimmungen bzgl. Wirtschaftsplänen und Jahresabschlüssen erforderlich, ebenso sind Abstimmungen von beantragten Zuwendungserhöhungen in zahlreichen Gesprächsrunden auf referatsübergreifender wie auf Arbeitsebene notwendig. In Zukunft werden im Rahmen der Standortentwicklung darüber hinaus vermehrt Abstimmungsfragen mit der Liegenschaftsverwaltung hinzukommen.

Sofern und solange diese Verfahren beibehalten werden sollen, ist die Schaffung einer zusätzlichen 0,5-Stelle zum DHH 2022/2023 notwendig.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Institutionelle Förderung vhs
430 Transferaufwendungen
444,0
541,0
541,0
541,0
541,0
Finanzbedarf
444,0
541,0
541,0
541,0
541,0
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Institutionelle Förderung vhs
430 Transferaufwendungen
5.981,0
5.981,0
5.981,0
5.981,0
5.981,0
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2022
2023
später
Sachbearbeiter*in vhs
0,5
0,5
0,5
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten*)
*)
*)
*)
*)
*)
Sachkosten
444,0
541,0
541,0
541,0
541,0
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten*)
*)
*)
*)
*)
*)
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)

*) abhängig von der im Nachgang festzustellenden Wertigkeit der Stelle


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Referat WFB und das Haupt- und Personalamt haben die Vorlage bezüglich der Erhöhung der institutionellen Förderung für die vhs sowie den zusätzlichen Personalbedarf zur Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister



Anlagen:

keine


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