Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
868/2018
GZ:
AKR
Sitzungstermin: 21.11.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Neubau Areal Eichstraße: Betrieb der Kindertageseinrichtung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 09.11.2018, GRDrs 868/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Kindertageseinrichtung im neuen Verwaltungsgebäude Eichstraße wird als öffentliche Kindertagesstätte gewidmet.
2. Der Betrieb der Kindertagesstätte Eichstraße wird dem Jugendamt übertragen.
3. In der Kindertagestagesstätte Eichstraße werden 45 Plätze (davon 15 Plätze für Kinder 0-3 Jahre) in folgender Gruppenstruktur eingerichtet: 4. Für den Betrieb beim städtischen Träger werden insgesamt 10,3014 Stellen benötigt (davon 4,766 Stelle in Entgeltgruppe S 8b, 4,0957 Stellen in Entgeltgruppe S 8a, 0,85 Stellen in Entgeltgruppe S 3 und 0,5897 Stellen in Entgeltgruppe EG 3). Das Jugendamt wird ab Inbetriebnahme der Einrichtung ermächtigt, Personal im Umfang von 10,3014 Vollzeitkräften zu beschäftigen. Über die Stellenschaffung wird zum Stellenplan 2020 entschieden.
5. Für die betriebliche Kinderbetreuung bei der Landeshauptstadt Stuttgart werden 45 zusätzliche Belegplätze (davon mindestens 15 Plätze für Kinder 0-3 Jahre) bereitgestellt. Diese werden bedarfsgerecht über das Stadtgebiet auf die in der Trägerschaft des Jugendamtes stehenden öffentlichen Kindertageseinrichtungen verteilt. Sollte die Bedarfsprüfung ergeben, dass ein besonderer Bedarf an betrieblicher Kinderbetreuung in der Innenstadt besteht, werden die Belegungsrechte bevorzugt in der Kindertagesstätte Eichstraße platziert.
6. Den jährlichen Folgelasten von insgesamt 627.678 € wird zugestimmt. Die Mittel für die Folgelasten (ohne Abschreibung und Verzinsung) sind bei der Kita-Betriebskostenpauschale 2018/2019, Teilergebnishaushalt 510 - Jugendamt, Amtsbereich 5103651 - Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt und werden mit Inbetriebnahme der Einrichtung entsprechend in die Ämterbudgets umgesetzt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Zu Beginn der Sitzung wird auf Bitten der CDU-Gemeinderatsfraktion vereinbart, diesen Tagesordnungspunkt bereits nach Abhandlung der ohne Aussprache zur Beschlussfassung gestellten Tagesordnungspunkte aufzurufen.

Einführend trägt BM Dr. Mayer vor, der Ausbau des städtischen Angebots für betriebliche Kinderbetreuung gehe auf das Jahr 2013 zurück. Daher sei im Projektbeschluss zur Bebauung des Areals Eichstraße ein Raumkonzept für eine Betriebs-Kita enthalten gewesen. Nach der 2015 getroffenen Entscheidung sei neben dem Modell einer Betriebs-Kita noch ein weiteres neues Angebot für betriebliche Kinderbetreuung, das sogenannte Belegungsrecht, verfolgt worden. Da dieses Konzept eine bedarfsgerechte und sozialräumliche Unterbringung der Kinder ermögliche, sehe die Fachverwaltung dies mittlerweile als das pädagogisch bessere Konzept an, Die Belegungsrechte für städtische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter würden stadtweit entsprechend des Bedarfs auf Kindertagesstätten verteilt. Dadurch werde eine sozialräumliche Unterbringung gewährleistet. Vor diesem Hintergrund schlage die Verwaltung vor, auf dem Areal Eichstraße eine öffentliche Kita mit 45 Plätzen in 3 Gruppen einzurichten. Dafür solle die Verwaltung 45 Belegungsrechte erhalten, die je nach Bedarf entweder dort konzentriert würden, oder eben andernorts, wo städtische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Bedarfe artikulierten.

Mit dem Gesamtpersonalrat (GPR) bestehe Einvernehmen darüber, ein Angebot für betriebliche Kinderbetreuung zu schaffen. Allerdings gebe es Dissens bezüglich der Angebotsumsetzung. Der GPR spreche sich am Standort Eichstraße für eine Betriebs-Kita aus, während die Verwaltung aus Gründen der Flexibilität Belegplätze vorschlage.

Im Verlauf der Aussprache werden für Belegplätze insbesondere folgende Aspekte angeführt:

- Bedeutung einer sozialräumlichen Anbindung (StRin Ripsam (CDU), BM Dr. Mayer, BMin Fezer))
- Personalerhaltung/Personalgewinnung (StRin Ripsam)
- 10 zusätzliche Betreuungsplätze/Erfüllung des Rechtsanspruchs (StRin Ripsam, StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE), StRin von Stein (FW), BM Dr. Mayer))


Für eine Betriebs-Kita werden die nachstehenden Gründe genannt:

- Personalgewinnung/niedrigere Gebühren (StRin Vowinkel (SPD), Herr Freitag (GPR), StR Körner (SPD))
- Mitbestimmte soziale Einrichtung (StR Körner)
- Bedarf von Wiedereinsteigerinnen liegt eher bei Plätzen für 0-3jährige (StRin Vowinkel, Herr Freitag))

StRin Ripsam bezeichnet im Namen der CDU-Gemeinderatsfraktion Belegungsrechte in der Kita Eichstraße für die städtische Mitarbeiterschaft als den besseren Weg. StRin Nuber-Schöllhammer erklärt, auch ihre Fraktion tendiere zu der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise. Wie StRin Ripsam gibt auch sie zu erkennen, dass sie allerdings durchaus Verständnis für die Position des GPR aufbringt. Von StRin Vowinkel wird dagegen dafür plädiert, die im Zusammenhang mit verschiedenen Beschlussfassungen zur Bebauung des Areals Eichstraße genannte Betriebs-Kita umzusetzen. Aktuell sieht sich StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) noch nicht in der Lage, ein Konzept zu präferieren. Seines Erachtens sollten die Bedarfe der städtischen Beschäftigten erfüllt werden. Im Beschlussantrag der Verwaltung sieht StRin von Stein ein sinnvolles Angebot. Entsprechend äußert sich StR Dr. Oechsner (FDP).

Von Herrn Freitag wird bedauert, dass die Vorlage nicht die Position des GPR enthält; BMin Fezer verweist diesbezüglich auf die Vorlagenseite 3. Danach fährt der Vorsitzende des GPR fort, dass verfolgte Sozialraumkonzept werde für richtig und gut angesehen. Wenn ein Betrieb entscheide, für die eigenen Beschäftigten ein Angebot zu machen, müsse sich dieses ebenfalls auf Beschäftigte beziehen, die außerhalb Stuttgarts wohnten; mit Belegplätzen außerhalb Stuttgarts könne kein Sozialraumbezug geschaffen werden. Die Belegplätze gingen im Übrigen auf eine Idee des GPR zurück. Bedauerlicherweise gebe es am Standort Eberhardstraße (Tagblattturm) trotz hoher Bedarfe im Stadtzentrum freie Plätze. Da für diese Plätze keine Vermarktung stattfinde, seien diese nicht überall bekannt. Vor diesem Hintergrund sei seitens des GPR vorgeschlagen worden, ein Belegplatzkonzept für dezentrale Arbeitsplatzstandorte der Stadt Stuttgart (z. B. Bezirksämter) zu schaffen. Ein solches Konzept sei lange Zeit hinsichtlich der Umsetzung als schwierig angesehen worden, da einer Umwidmung öffentlicher Plätze ein Stück weit der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz entgegenstehe. Nach einiger Zeit habe die Verwaltung erklärt, man werde innerhalb einer Kita eine bestimmte Anzahl Betriebs-Kita-Plätze schaffen. Erstmals wurde dies in der Tunzdorfer Straße umgesetzt. Im dortigen Neubau seien von 110 Plätzen 48 Plätze als Betriebs-Kita-Plätze definiert worden. Diese 48 Plätze seien dann je nach Bedarf im Tausch in dezentrale Einrichtungen (z.B. Regel-Kitas) vergeben worden. Somit sei kein Regel-Kita-Platz verloren gegangen. Solche Plätze würden dann je nach Entscheidung der Eltern betriebsbezogen und/oder auch sozialraumbezogen nutzbar.

Für den erheblichen Anteil der nicht in Stuttgart wohnenden Beschäftigten, die nicht alle im Stadtzentrum beschäftigt seien, müsse natürlich ein Angebot unterbreitet werden. Daher sei ein Belegplatzkonzept parallel zum Betriebs-Kita-Konzept sinnvoll. Beim zur Beratung stehenden Standort Eichstraße sage der GPR, mit diesem Standort gebe es die Chance zentral, in einem Bereich mit 4.000 städtischen Beschäftigten, Betriebs-Kita-Plätze zu sichern. Entsprechend des durch den GPR vorgeschlagenen Alterskonzepts würde es sich für die Eberhardstraße und die Eichstraße um 65 Plätze handeln. Er befürchte nicht, dass diese nicht besetzt werden könnten, es seien ja aber auch Vereinbarungen möglich, Plätze im Zweifel im Regel-Kita-Bereich zu nutzen. Darüber

müsste die Verwaltung mit dem GPR sprechen. Belegplätze könne die Stadt mit jeder neuen Kita ausbauen. Ausgerechnet den Standort Eichstraße dazu zu nutzen, und so die einmalige Chance für eine zentrale Betriebs-Kita aufzugeben, sehe der GPR als sehr kurzsichtig an.

Es treffe zu, so Herr Freitag weiter, dass die Betreuungsgebühren in einer Betriebs-Kita günstiger seien. Das Wesen einer solchen Einrichtung sei, die betrieblichen Interessen abzudecken. Konkret laute das betriebliche Interesse, Beschäftigte nach Geburten so früh wie möglich wieder in den Arbeitsprozess zurückzuholen. Daher gebe es im Bereich der 0-3jährigen geringere Gebühren. Für diesen bewussten Akt, sei die Personalvertretung durch die Verwaltung stark kritisiert worden. Gewollt werde, dass Eltern bereits in den ersten 3 Jahren nach einer Geburt zurückkehren könnten. Diese Eltern begrüßten es natürlich, wenn ihre Kinder in der Nähe ihres Arbeitsplatzes betreut würden. Bei Bedarf wären die Eltern sehr schnell bei ihrem Kind. Dies lasse sich bei einem Betreuungsplatz mit Sozialraumbezug, der beispielsweise erst nach einer Stunde erreicht werden kann, nicht bewerkstelligen. Auch für den GPR stehe außer Frage, dass der Sozialraumbezug bei Kindern ab dem 3. Lebensjahr in den Fokus gerate. Daher seien die Betreuungsgebühren in einer Betriebs-Kita für 3-6-jährige Kinder teurer als in einer Regel-Kita. Plätze für 3-6-Jährige würden benötigt, um beispielsweise Geschwisterkinder bedienen zu können; der Versorgungsgrad für 3-6-Jährige sei höher als im 0-3-jährigen-Bereich. Mit der Verwaltung habe ein Austausch von Argumenten in einem regen Schriftverkehr stattgefunden, dennoch könne der GPR nicht nachvollziehen, weshalb der Standort Eichstraße als Betriebs-Kita nicht gewollt werde. Nachdem in der Vergangenheit diese Betriebs-Kita Gegenstand von Beschlussvorlagen gewesen sei, habe der GPR einen Initiativantrag über die Ausgestaltung der Einrichtung an die Verwaltung gestellt, und damit ein Verfahren nach LPVG eingeleitet. Eine Antwort darauf habe der GPR nicht erhalten, sondern der GPR sei lediglich gebeten worden zu der heute vorliegenden Vorlage, eine Stellungnahme abzugeben. Da dies als Ablehnungsschreiben betrachtet worden sei, habe der GPR den Gemeinderat angerufen. Eine Reaktion der Verwaltung, die nach LPVG innerhalb von 3 Wochen hätte erfolgen sollen, sei nicht erfolgt.

Weiter trägt Herr Freitag vor, im Bereich der Tunzdorfer Straße habe es vor dem Verwaltungsgericht eine Auseinandersetzung über die Mitbestimmungsrechte gegeben. Dort habe der vorsitzende Richter erklärt, es werde schwierig, eine Betriebs-Kita zu definieren, wenn diese weniger als 50 Plätze aufweise; in der Eichstraße werde es 100 Betreuungsplätze geben. Wenn nun in der Eichstraße 45 Plätze als Betriebs-Kita-Plätze definiert würden, um sie im Nachhinein im Belegplatz-Verfahren dezentral zu verteilen, würde somit eine Betriebs-Kita gegründet. Vor diesem Hintergrund sei der GPR geneigt, dem von der Verwaltung vorgeschlagenen strategischen Fehler entgegenzutreten. Sollte sich heute weiterer Diskussionsbedarf zeigen, eventuell auch mit dem GPR, könnte die Vorlage heute ohne Folgen für den Baufortschritt zurückgestellt werden.

Seitens des Vorsitzenden wird anschließend betont, mit dem Vorschlag in der Eichstraße Belegungsrechte vorzusehen, werde dieser Standort nicht eliminiert. Ebenfalls nicht zutreffend sei die Darstellung, dass der Verwaltungsvorschlag kein Angebot für die städtischen Beschäftigten darstelle. Betreuungsrechte könnten dort wo Bedarfe bestehen eingesetzt werden. So könnten, wenn dies gewollt werde, Belegungsrechte am Standort Eichstraße konzentriert werden. Da der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz nicht voll erfüllt sei, müssten nicht belegte Plätze vermieden werden; in der Betriebs-Kita Eberhardstraße gebe es bei den 0-3-Jährigen eine Vollbelegung, während bei den

3-6-Jährigen Plätze teilweise nicht belegt seien. In dem er auf StRin Nuber-Schöllhammer eingeht betont er, bei der Altersgruppe der 3-6-Jährigen spiele der Sozialraumbezug eine größere Rolle. Das Ziel, die Plätze beider Altersgruppen voll zu belegen, lasse sich durch das Instrument Belegrechte erreichen. Damit könnten für die städtische Mitarbeiterschaft Plätze zentral angeboten werden und zudem werde es möglich sein, für die Stuttgarter Bevölkerung Plätze für 3-6-Jährige anzubieten. Die Zuspitzung auf die Aussage "entweder machen wir eine Betriebs-Kita und schaffen damit ein Angebot für auswärtige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, oder wir machen Belegungsrechte" teile er nicht. Schließlich könnten Belegungsrechte auch für auswärtige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter geschaffen werden. Das Instrument der Belegungsrechte sei ein äußerst flexibles Instrument, da es dort, wo Bedarf bestehe, eingesetzt werden könne. Für die Verwaltung stellten Belegungsrechte die Möglichkeit dar, um für eine Vollauslastung der Plätze zu sorgen.

Darüber hinaus weist BM Dr. Mayer darauf hin, dass der Oberbürgermeister dem GPR ein Schreiben mit den Verwaltungsargumenten zugesandt hat. Zudem habe es einige bilaterale Unterhaltungen mit dem GPR über das Beratungsthema gegeben. An Kommunikation habe es also im Vorfeld nicht gemangelt.

BMin Fezer betont, dass sie die Vorlage gerne mitgezeichnet hat. Durch die Vorlageninhalte verbesserten sich die Chancen der Stadtverwaltung, dringend benötigte Stellen besetzen zu können. Sie schließt sich den Ausführungen des Vorsitzenden an.

Bezogen auf die nach der Aufgabe des Standorts Olgäle eingerichteten betriebsbelegten Plätze erklärt Herr Korn (JugA), diese Plätze würden nicht nur bedarfsgerecht verwendet, sondern die Einrichtungen machten beim Betrieb keinen Unterschied zwischen einem öffentlichen und einem betrieblichen Platz. Somit erfolge mit den am Standort wohnenden Kindern eine Durchmischung. Hinsichtlich der von BMin Fezer angesprochene in der Eberhardstraße konkret gewonnenen pädagogischen Erfahrungen, die man nach Aussage der Bürgermeisterin nicht mehr machen möchte, erläutert Herr Korn, der Schwerpunkt betrieblicher Plätze werde immer bei 0-3-Jährigen liegen, und in der Eberhardstraße finde, so berichte die Einrichtungsleitung der Eberhardstraße, nicht die sonst übliche Durchmischung statt. Da es "nur" Eltern städtischer Bediensteter gebe, fänden in Elternabenden keine Diskussionen statt, Bonuscard-Kinder fehlten und ein üblicher Austausch zwischen den Kindern (z. B. Fragen wie welchen Beruf übt Dein Vater aus) unterbleibe. Daher wünsche sich das Jugendamt als Kita-Betreiber eine dem Alltag entsprechende Durchmischung, wie sie die Kinder auch im 3-6-jährigen Bereich und in der Schule antreffen.

Aus betrieblicher Sicht des Jugendamtes fährt er fort, eine Betriebs-Kita sei eine soziale Einrichtung der Stadt, mit vollumfänglicher Mitbestimmung. Bei Betriebskitas gebe es unterschiedliche Gebühren. Dies bedeute eine andere Gebührenstruktur wie bei betriebsbelegten Plätzen in öffentlichen Einrichtungen. Also je nach Standort erfahre ein Rathausbediensteter eine gewisse Art von Ungleichbehandlung. Deswegen wären für das Jugendamt die nun vorgesehenen betriebsbelegten Plätze das Optimum. Beim Standort Eichstraße geht er von keiner großen Flexibilität bei der Betriebserlaubnis hinsichtlich der Anzahl der Plätze in den jeweiligen Altersbereichen aufgrund der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten der Räume/der Außenflächen aus. Bezüglich öffentlicher Plätze oder betriebsbelegter Plätze gebe es dagegen volle Flexibilität.


StRin Nuber-Schöllhammer fragt angesichts der offenbar höheren Nachfrage für 0-3-Jährige nach, weshalb in der neuen Einrichtung nicht zwei Gruppen für 0-3jährige und 1 Gruppe für 3-6jährige vorgesehen wird (5 Betreuungsplätze weniger).

Für StR Körner besteht das Interesse des Arbeitgebers Stadt Stuttgart darin, die jährlich durch Fluktuation freiwerdenden 500 Arbeitsplätze wieder zu besetzen. Da dies große Probleme verursache verstehe er nicht, dass nicht jedes Instrument genutzt werde, um die Stadt als Arbeitgeber attraktiver zu machen. Zusätzliche Betreuungsplätze könnten jederzeit in den Stadtbezirken in nahezu beliebiger Zahl dezentral bei Entscheidungen zu neuen Kita-Einrichtungen beschlossen werden. In jeder Vorlage zur Bebauung des Areals Eichstraße sei die Betriebs-Kita angesichts des Interesses der Stadt als Arbeitgeber, sich attraktiver aufzustellen, in den Vorlagenbegründungen enthalten gewesen. Die niedrigeren Gebühren in einer solchen Einrichtung stellten ein weiteres Instrument dar, diese Attraktivität zu steigern. Überlegt gehöre, diese Gebühren noch weiter abzusenken, oder einen Betreuungszuschuss zu gewähren. Zudem begrüße er eine mitbestimmte soziale Einrichtung. Da auch er es nicht als entscheidend ansehe, ob es sich um eine Betriebs-Kita oder um Belegplätze handle, stelle sich doch die Frage, was dann gegen eine Betriebs-Kita spreche. Wenn es um die städtische Mitarbeiterschaft gehe, für die die Stadt als Arbeitgeber attraktiver sein wolle, sollte der GPR als deren Vertreter bei der Frage, ob eine Betriebs-Kita im Interesse der Mitarbeiterschaft liege oder nicht, besonders ernst genommen werden.

Insbesondere an die Verwaltung gewandt fordert StR Rockenbauch zukünftig eine bessere Kommunikation zwischen Verwaltung und GPR. Die Gebührenfrage lasse sich lösen, indem Kita-Gebühren abgeschafft werden. Sowohl Rechtsanspruch als auch Personalgewinnung müssten umgesetzt werden. Da eine Betriebs-Kita der Personalgewinnung diene, trage diese zu einer schnelleren Umsetzung des Rechtsanspruches bei. Dem höheren Bedarf bei den 0-3jährigen müsse Rechnung getragen werden, auch wenn sich daraus 10 Betreuungsplätze weniger ergeben. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Gruppenstruktur gehe am Bedarf vorbei. Sein Lösungsvorschlag lautet, dem Jugendamt Belegungsrechte in einer Betriebs-Kita einzuräumen. H

Herr Korn weist darauf hin, dass seit 15 Jahren Kinder von Erzieherinnen/Erziehern bei der Vergabe von Betreuungsplätzen bevorzugt werden (in Nachbareinrichtungen) ohne Belegrechte zu tangieren. Tatsächlich sei die Nachfrage nach betrieblichen Kleinkindplätzen zu dem Zeitpunkt hoch gewesen, als auch die Umlandgemeinden nur schlecht den Rechtsanspruch erfüllt hätten. Mittlerweile seien die Umlandgemeinden dabei aufzurüsten, da auch die Eltern vorrangig ihre kleinen Kinder vor Ort unterbringen möchten. Die betriebliche Nachfrage habe sich immer gesteigert, je schwächer sozusagen die Versorgung in Stuttgart und im Umland gewesen sei. Dass dies nicht ganz falsch sei, zeigten freie Plätze für unter 3-Jährige in der Tunzdorfer Straße.

Für StR Dr. Oechsner ist beim zur Beratung stehenden Thema der Gemeinderat nicht ausschließlich für Personalfragen sondern auch für die Kinderbetreuung in der ganzen Stadt zuständig. Wenn die Kita in der Eichstraße ausschließlich als Personalförderungsthema betrachtet würde, könnte er die Argumentation des GPR und von StR Körner nachvollziehen. Beide Zuständigkeiten ließen sich nur mit "Sozialromantik" verbinden. Da innerhalb von Betriebs-Kitas der Stadt Plätze im 3-6-jährigen-Bereich nicht nachgefragt würden, müsse man doch zum Schluss kommen, dass offensichtlich die städtische

Belegschaft anderweitige Bedarfe habe. Von daher müsse das beste Modell ausgewählt werden, mittels dem flexibel alle Eltern, nicht nur bei der Stadt beschäftige, einen Zugang zu den Plätzen erhielten und zum anderen dort Plätze für die städtische Mitarbeiterschaft geschaffen werden, wo diese benötigt würden. Mit einer 100 %igen Betriebs-Kita in der Eichstraße ergebe sich die Gefahr, dass sich Plätze nicht belegen lassen.

Bezüglich der sozialräumlichen Anbindung differenziert StRin Nuber-Schöllhammer, 0-3-Jährige gehörten in der Nähe der Eltern untergebracht, während bei 3-6-Jährigen auch mit Blick auf die kommende Einschulung ein sozialräumlicher Bezug, eine dezentrale Unterbringung, bedeutsam sei. Für StRin Vowinkel ist das Argument der Sozialräumlichkeit etwas konstruiert. Kitas seien freiwillig und es gebe viele Eltern, die Kita-Plätze nach speziellen Angeboten, die den Aspekt Sozialräumlichkeit nicht erfüllten aussuchten (z. B. Waldorf, Eltern-Kind-Gruppen). Für sie ist es denkbar, nach einer Kleinkindbetreuung in einer Betriebs-Kita Eichstraße, in eine dezentrale Betreuung zu wechseln. Wichtig sei beide Konzepte möglichst zu finanziell gleichen Bedingungen anzubieten.

Aus seinen Gesprächen mit Beschäftigten, die kleine Kinder haben, so Herr Dr. Holzwart (HauptPersA), sei ihm bekannt, dass in funktionierenden Beziehungen häufig beide Partner die Kinder betreuten. Bei einem zentralen nicht sozialräumlichen Betreuungsstandort würden die Kinder nur von einer Person, meistens der Frau, zum Betreuungsplatz gebracht und von dort abgeholt. Mit zentralen Betreuungsplätzen, so seine Schlussfolgerung, würden traditionelle Strukturen verfestigt.

Weiter informiert er, in Stuttgart seien die Betreuungsgebühren sozial gestaffelt. Aufgrund der städtischen Verdienste lasse er das Argument nicht gelten, dass sich Wiedereinsteigerinnen einen Betreuungsplatz nicht leisten könnten. Das Finanzierungsthema stelle sich erst dann, und entsprechend äußert sich StRin Ripsam, wenn mangels öffentlichen Betreuungsplätzen ein Platz auf dem privaten Markt gebucht werden müsse. In solchen Fällen werde dann die Stadt verklagt. Auch von daher könne doch bei einem zentralen Standort nicht auf 10 Plätze verzichtet werden.

Im Verlauf der Aussprache unterstreicht Herr Freitag, mit der Schaffung einer Betriebs-Kita in der Eichstraße verabschiede man sich nicht von Belegungsplätzen. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs scheitere daran, dass die vorhandenen Plätze mangels Personal nicht betrieben werden könnten. Plätze in der Größenordnung zwischen 500 und 1.000 stünden derzeit leer. Der GPR habe Vorschläge zur Gewinnung von Erzieherinnen/Erziehern unterbreitet, die Stadtverwaltung sei diesen aber nicht gefolgt. Dieser Leerstand werde also in Kauf genommen. Parallel dazu eine Diskussion über die spezifischen Belange städtischer Beschäftigter zu führen sei absurd. Weiter wird von ihm vorgetragen, heute sei erklärt worden, dass im Tagblattturm die Plätze für 0-3-Jährige voll belegt seien. Dass es für diese Altersgruppe im Stadtzentrum lediglich 10 Plätze gebe müsse jedoch ebenfalls erwähnt werden. Wenn gesagt werde, die bei der Stadt beschäftigten Eltern hätten kein Problem die Betreuungsgebühren zu bezahlen, sei davon auszugehen, dass diese Eltern auch kein Problem haben, Stuttgarter Mieten zu bezahlen. Im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Platzzahlen erläutert er, die zusätzlichen Plätze erreiche der Verwaltungsvorschlag durch eine Reduzierung der 0-3-jährigen-Plätze. Ansonsten reiche der Platz in der zukünftigen Einrichtung nicht für 45 Plätze. Der seitens des GPR erkannte Bedarf der städtischen Mitarbeiterschaft werde auf 10 Plätze heruntergefahren. Dafür würden Plätze für 3-6-Jährige aufgestockt, ob

wohl auch die heutige Diskussion aufgezeigt habe, dass diese Plätze nicht oder nicht in diesem Umfang für den betrieblichen Bedarf benötigt würden. Das Anliegen des GPR sei ausschließlich, den Standort Eichstraße optimal für die städtischen Beschäftigten zu nutzen. Angesichts der Beschlusslage in der Vergangenheit habe der GPR guten Glaubens davon ausgehen können, dass an diesem Standort eine Betriebs-Kita entstehe. Erst auf Nachfrage sei dem GPR seitens der Verwaltung erklärt worden, dass sich die Pläne verändert hätten.

Gegen Ende der Aussprache wird seitens des Vorsitzenden mit Nachdruck dargestellt, dass die Ausgangslage der Verwaltung war, in einer sinnvollen Gruppenstruktur ein Maximum an Plätzen am Standort Eichstraße zu verwirklichen. Da es für den Bereich der 3-6-Jährigen im Stadtzentrum nicht die Nachfrage gebe, bedeute nicht, dass es dezentral ebenso sei. Natürlich gebe es einen betrieblichen Bedarf für 3-6-jährigen-Plätze, allerdings dezentral. Der Vorteil des Belegungsrechte-Konzepts sei, dass Bedarfe genau dort, wo sie bestünden, befriedigt werden könnten.

Ihre Erfahrungen zeigen StRin Ripsam, dass sich Eltern eine kontinuierliche, qualitativ hochwertige Unterbringung für ihre Kinder wünschen. In erster Linie suchten die Beschäftigten eine Betreuungsmöglichkeit für 0-6-Jährige. Sie geht davon aus, dass es dabei nicht darauf ankommt, ob es sich um einen Belegplatz oder um einen Platz in einer Betriebs-Kita handelt. Die Stuttgarter Gebühren seien im Vergleich zu den Gebühren in Umlandgemeinden eher günstig.

Zu der Frage von StRin Nuber-Schöllhammer, wie das System der Belegplätze funktioniert, berichtet Herr Dr. Holzwart, die Themen Belegplätze und Betriebs-Kita seien nicht entscheidend. Die Verwaltung führe Wartelistenabfragen. Hier äußerten die Eltern ihre Prioritäten, also wo sie ihre Kinder untergebracht haben möchten. Gemeinsam mit dem Jugendamt werde versucht, die Belegplätze bedarfsgerecht zu platzieren. In dieses Verfahren würden gegebenenfalls auch die 45 Belegplätze am Standort Eichstraße eingebunden. Letztlich entschieden die Eltern, was für sie bedarfsgerecht sei. Das personalwirtschaftliche Interesse des Arbeitgebers Stadt Stuttgart sei es, attraktiv zu sein, und 45 Belegplätze sehe er als attraktiver an, als 35 Plätze in einer Betriebs-Kita. Der Arbeitsaufwand für die bedarfsgerechte Verteilung der Belegplätze durch das Jugendamt und das Haupt- und Personalamt stelle einen zusätzlichen Service für die Beschäftigten dar.

StRin Vowinkel bittet darum, die Vorlage nochmals zu überdenken. Eine Zurückstellung bis zu der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses am 05.12.2018 kann sich StRin Nuber-Schöllhammer vorstellen. In diesem Zusammenhang teilt StR Körner für die SPD-Gemeinderatsfraktion mit, er habe den Ersten Bürgermeister sowie die CDU-Gemeinderatsfraktion und die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vorab darüber informiert, dass die SPD-Gemeinderatsfraktion sich heute eine Beratung aber keine Abstimmung wünsche. Die Beschlussfassung sollte erst in der morgigen Vollversammlung des Gemeinderates erfolgen. Ihn habe die Vorlage noch nicht überzeugt. Daher werde darum gebeten, dass man die Vorlage morgens nochmals in den Fraktionen diskutieren könne.

Abschließend stellt BM Dr. Mayer dem Vorschlag von StR Körner entsprechend fest:

Der Verwaltungsausschuss verweist die GRDrs 868/2018 ohne Votum in die morgige Sitzung des Gemeinderates.

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