Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
393
10
Verhandlung
Drucksache:
794/2018
GZ:
SI
Sitzungstermin:
24.10.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) beim Sozialamt (Teil A), Jobcenter (Teil B)
- Vertagung -
Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 22.10.2018, öffentlich, Nr. 128
Ergebnis: Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu, wobei Einvernehmen darüber erzielt wurde, die für den Verwaltungsausschuss am 24.10.2018 vorgesehene Vorberatung sowie die für den Gemeinderat am 25.10.2018 vorgesehene Beschlussfassung auf die Termine 07.11.2018 (VA) und 08.11.2018 (GR) zu vertagen.
In der Zwischenzeit haben die Fraktionen/Gruppierungen Gelegenheit, sich mit der Stellungnahme des Personalrates des Sozialamtes zu befassen. Von BM Wölfle wird zugesagt, einem Wunsch des Ausschusses entsprechend, dass diese Stellungnahme in die weiteren Beratungen einbezogen wird.
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 16.10.2018, GRDrs 794/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
Sozialamt Teil A
1. Von der Information zum neuen Leistungsrecht der Eingliederungshilfe (Bundesteilhabegesetz - BTHG) mit erweiterten, zusätzlichen gesetzlichen Aufgaben wird Kenntnis genommen.
2. Von dem zusätzlichen unabweisbaren Interims-Personalbedarf zur Umsetzung des BTHG im Sozialamt wird Kenntnis genommen.
3. Den überplanmäßigen Aufwendungen 2019 in Höhe von insgesamt 1.960.560 EUR wird, wie im Kapitel Finanzielle Auswirkungen dargestellt, zugestimmt. Diese können gedeckt werden durch Mehrerträge aus der Beteiligung des Landes an der Umsetzung des BTHG.
Abteilung Sozialleistungen (50-2)
Interims-Personalbedarf:
2,0 Stellen in Bes.Gr. A 13G, Verbesserung der Leitungsspanne
1,0 Stelle in Bes.Gr. A 13G, Entlastung/Koordination Projekt/Erprobung
Bedarfsermittlungsinstrument
20,0 Stellen in Bes.Gr. A 11, Fallmanagement mit integrierter Sachbearbeitung
Die Stellen sind mit einem Bedarfsprüfungsvermerk (BP-Vermerk) zu versehen.
Abteilung Verwaltung (50-1)
Interims-Personalbedarf:
0,5 Stelle in Bes.Gr. A 11, 50-12, IUK, EDV-Betreuung
Die Stelle ist mit einem Bedarfsprüfungsvermerk (BP-Vermerk) zu versehen.
Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021 zu treffen.
Jobcenter Teil B
1. Von der Information zum neuen Leistungsrecht der Eingliederungshilfe (Bundesteilhabegesetz - BTHG) mit erweiterten, zusätzlichen gesetzlichen Aufgaben wird Kenntnis genommen.
2. Von dem zusätzlichen unabweisbaren Personalbedarf im Jobcenter zur Umsetzung des BTHG von einer Vollzeitstelle Planung/Koordination Rehabilitation und Inklusion in Verg.Gr. EG13, TVöD, wird Kenntnis genommen.
3. Der Personalaufwand für die operative Stelle wird weitgehend über die Bundes-erstattung gedeckt.
Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021 zu treffen.
Die weitere Behandlung der GRDrs 794/2018 wird dem Beratungsergebnis des Sozial- und Gesundheitsausschusses entsprechend auf die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 07.11.2018 sowie auf die Sitzung des Gemeinderats am 07.11.2018
vertagt
.
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