Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
73
5
VerhandlungDrucksache:
131/2022
GZ:
AKR
Sitzungstermin: 09.03.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Anpassung Förderrichtlinie "Live Music Fonds Stuttgart"

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 22.02.2022, GRDrs 131/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die in Anlage 1 abgedruckte Richtlinie "Live Music Fonds Stuttgart - Förderfonds für Veranstalter*innen in popkulturellen und popmusikalischen Bereichen" wird beschlossen. Sie tritt am 10.03.2022 in Kraft und wird erstmals für den Förderzeitraum ab dem 10.03.2022 angewandt. Sie ersetzt damit die Richtlinie 3/36 - "Live Music Fonds Stuttgart - Förderfonds für Veranstalter*innen in popkulturellen und popmusikalischen Bereichen" vom 05.05.2021.

2. Das Jahr 2021 war noch überwiegend von der Corona-Pandemie geprägt und Veranstaltungen dadurch nur eingeschränkt durchführbar. Für die Berechnung der aktuellen Fördersummen 2022 wird die Mindestanzahl an Veranstaltungen (vgl. Richtlinie unter Punkt 3.1) im Jahr 2021 für die Förderlinien A und B daher einmalig von 15 auf 5 abgesenkt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.





EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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