Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
129
7
VerhandlungDrucksache:
217/2018
GZ:
AKR 0350-00
Sitzungstermin: 18.04.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Richtlinien zur Verwendung des Bezirksbudgets

Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 03.04.2018, GRDrs 217/2018. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Mit der Vorlage, so BM Dr. Mayer einführend, werde über die Umsetzung eines Haushaltsbeschlusses berichtet. Das bisherige komplizierte und wohl auch etwas unausgewogene System, bestehend aus Sockelbetrag, Pro-Kopf-Budget und Kulturbudget, welches nur für ungefähr die Hälfte der Stadtbezirke bestanden habe, werde nun zu einem Budgettitel, dem sogenannten Bezirksbudget, das jedem Stadtbezirk in Relation zu der Größe seiner Einwohnerschaft zur Verfügung stehe, zusammengeführt. Damit änderten sich nicht nur die Budgethöhen für die Stadtbezirke, sondern auch die Anwendungsbereiche. Über das seither schon Förderfähige hinaus würden nun auch kleinere bauliche Maßnahmen und Verschönerungsmaßnahmen im Bereich von Grünanlagen förderfähig. Hinzu komme, dass es künftig beim Referat SOS die Stelle eines Lotsen/eines Kümmerers für Veranstaltungen geben solle. Diese Person werde Ansprechpartner für die Bürger/innen, also nicht nur für die Bezirksbeiräte/die Bezirke sein. Nach einer zweijährigen Erprobungsphase sei eine Evaluation vorgesehen.

Positiv zur zügigen Vorlagenerstellung und zu den Vorlageninhalten äußert sich StR Kotz (CDU). Ebenfalls erfreut über die Vorlage zeigen sich StR Winter (90/GRÜNE), StR Pfeifer (SPD), StRin von Stein (FW), StR Dr. Oechsner (FDP) und StR Klingler (BZS23).

BM Dr. Mayer teilt StR Pfeifer mit, dass die Finanzierung dieser Stellen aus dem Budget das Ergebnis der Etatberatungen entspricht. Um einen einheitlichen Standard für alle Stadtbezirke zu erhalten, und damit geht er neben StR Pfeifer auch auf StR Körner (SPD) ein, seien diese Richtlinien erarbeitet worden. Konkretisierungen dieser Richtlinien auf Bezirksebene sollten allerdings möglich sein. Diese könnten natürlich nicht im Widerspruch zu den nun vorgestellten Richtlinien stehen.

Nachdem StR Urbat (SÖS-LINKE-PluS) erklärt, Bezirksbeiräte beklagten, bisher nicht über die Neuerungen informiert worden zu sein, verweist BM Dr. Mayer darauf, dass bereits in einer Dienstbesprechung mit den Bezirksvorsteherinnen/Bezirksvorstehern dieses Regelwerk besprochen wurde. Diese seien im Übrigen auch intensiv in die Erarbeitung der Richtlinien eingebunden worden. Einige hätten bereits ihre Bezirksbeiräte über deren Rahmen und deren Konkretisierung unterrichtet. Nach der heutigen Beratung würden die Bezirksbeiräte über die Vorlage informiert.

StR Kotz, StR Winter und StR Pfeifer bitten im ersten Jahr dieses neuen Systems, bei der Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Mitteln etwas flexibler vorzugehen. Nach Auffassung von StR Urbat sollte im ersten Jahr eine Übertragungsquote von 30 % ermöglicht werden (übliche Quote laut Beschluss des Gemeinderates: 20 %). Grundsätzlich problematisiert StR Klingler eine Beschränkung auf 20 %. Er führt dabei an, dass viele Stadtbezirke Mittel für Jubiläen etc. ansparen wollen.

Dazu unterstreicht EBM Föll, die Verwaltung sei bei der Übertragung von Mitteln nicht ganz frei. Hier gelte das baden-württembergische Gemeindehaushaltsrecht. Die Budgets der Bezirke und der Schulen, bei diesen Budgets sei die Verwaltung in der Vergangenheit mit Mittelübertragungen sehr großzügig umgegangen, seien Themen der derzeit laufenden überörtlichen Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt. Selbstverständlich werde die Frage der Übertragung insbesondere im ersten Jahr des neuen Systems von der Verwaltung großzügig gehandhabt, aber für die zu übertragenden Mittel müssten Verwendungen im Folgejahr festgelegt sein. Vielleicht könne angesichts der Tatsache, dass Stuttgart mit einem Doppelhaushalt arbeite, unter großzügiger Auslegung gesagt werden, es könne sich im Einzelfall/im Ausnahmefall um Verwendungen im übernächsten Jahr nach der Übertragung handeln. Soweit könnte sicherlich Ermessen noch ausgeübt werden. Nicht möglich sei allerdings, pauschal zu sagen, Übertragungen seien möglich, wenn ein Bezirk Geld übrighabe und er zudem nicht wisse, wofür er diese Mittel einsetzen wolle. Ergänzend unterstreicht der Vorsitzende, die 20 %ige Übertragungsgrenze sei keine Idee der Verwaltung gewesen, sondern die entsprechende Initiative des Gemeinderates habe darauf abgezielt, die Bezirke zu motivieren, ihre Budgetmittel tatsächlich zu verfügen.

Mit diesem System gehe die Verwaltung nicht erst morgen am 19. April 2018 an den Start. Vielmehr sei den Bezirksvorsteherinnen/den Bezirksvorstehern zu Beginn des Jahres erklärt worden, alles bisher Förderfähige könne auch weiter gefördert werden. Die Bezirke hätten davon auch Gebrauch gemacht. Neu seien lediglich die Verfahren zur Beteiligung des Tiefbauamtes und des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes (siehe Ziffer 3 der Richtlinien).

Nochmals an StR Kotz gewandt führt der Erste Bürgermeister an, die Finanzverwaltung müsse prüfen, ob die bereits dargestellten Anforderungen bei der vom Gemeinderat beschlossenen 20 %igen Übertragungsquote gegeben seien. Er regt an, die tatsächliche Entwicklung zunächst einmal abzuwarten.

Für StR Pfeifer stellt sich zu der Ziffer 2.5 der Verwaltungsrichtlinien "Die Fortführung von bislang bestehenden und etablierten Kulturreihen ist gewährleistet" die Frage, ob bisherige Sonderzuschüsse für bestehende Kulturreihen weiter gewährt werden. Zur Anrechnung des seitherigen Kulturbudgets erklärt der Vorsitzende, die Verwaltung habe darauf geachtet, dass auch unter Berücksichtigung dieses Kulturbudgets in jedem Stadtbezirk mehr Mittel zur Verfügung stünden. Diese Kulturmittel seien also eingepreist. Mit dem Wort "gewährleistet" werde zum Ausdruck gebracht, diese Kulturreihen könnten, aber sie müssten nicht, fortgeführt werden.

Gegenüber StR Urbat informiert BM Dr. Mayer, Bezirksbeiräte könnten Themen des Bürgerhaushalts aufgreifen. Auf StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) eingehend sieht er einen verbindlichen Bürgerhaushalt auf Bezirksebene als schwierig an.

Zur weiteren Frage von StR Pfeifer, weshalb die Lotsen-/die Kümmererstelle beim Referat SOS und nicht beim Amt für öffentliche Ordnung angesiedelt werden soll, verweist BM Dr. Mayer ebenfalls die Haushaltsplanberatungen. Der Gemeinderat habe sich gewünscht, diese Stelle auf Referatsebene anzusiedeln.



Abschließend stellt BM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 217/2018 Kenntnis genommen.

zum Seitenanfang