Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
380
4
Verhandlung
Drucksache:
696/2018
GZ:
T
Sitzungstermin:
10.10.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Krasovskij
pö
Betreff:
Kanalerneuerung Augsburger Straße und Karl-Benz-Platz in Stuttgart-Untertürkheim
- Grundsätzlicher Baubeschluss -
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 26.09.2018, öffentlich, Nr. 343
Ergebnis: Vertagung
Gemeinderat vom 27.09.2018, öffentlich, Nr. 194
Ergebnis: Zurückstellung
BA Stadtentwässerung vom 09.10.2018. öffentlich, Nr. 27
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 19.09.2018, GRDrs 696/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Baubeschluss
Dem Neubau des Mischwasserkanals in der Augsburger Straße auf einer Länge von 840 m nach den Plänen des Ingenieurbüros Diem Baker vom 05.07.2018 und dem Neubau des Regenwasserkanals unter dem Karl-Benz-Platz auf einer Länge von 160 m nach den Plänen des Ingenieurbüros Weber vom 09.07.2018 sowie dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 15.08.2018 mit einem Aufwand von 8.200.000 EUR wird zugestimmt.
2. Der Mittelbedarf von 8.200.000 EUR wird bei den Projekten S17-5923.04.000 und S17-5923.05.000 wie folgt gedeckt:
2018
2019
2020
2021
2022
130.000 €
570.000 €
4.000.000 €
3.000.000 €
500.000 €
Der Bedarf in Höhe von 130.000 € im Jahr 2018 wird über die mit GRDrs 727/ 2018 "Zwischenbericht 2018" überplanmäßig bereitgestellten Mittel gedeckt. Im Jahr 2019 werden die Mittel in Höhe von 570.000 € aus der vorhandenen Liquidität innerhalb des Wirtschaftsplans bereitgestellt. Die darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 7.500.000 € werden als Vorbelastung in die Wirtschaftspläne 2020/2021 und 2022/2023 aufgenommen.
3. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf in Höhe von einer für vier Jahre befristeten Ingenieurstelle in der Entgeltgruppe 10 beim Tiefbauamt, Bauabteilung Neckar/Filder, für die Umsetzung der oben genannten Maßnahme wird Kenntnis genommen.
Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021 zu treffen.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu.
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