Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
SJG
GRDrs
950/2012
Stuttgart,
02/20/2013
Betriebsträgerschaft der Kindertageseinrichtung Wilhelmstraße 40 in Bad Cannstatt
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
20.03.2013
Beschlußantrag:
Die Betriebsträgerschaft für die neue Tageseinrichtung für Kinder mit drei Kleinkindgruppen und 30 Plätzen in der Wilhelmstraße 40 in Stuttgart Bad Cannstatt wird dem Jugendamt übertragen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
In der Wilhelmstraße 40 in Bad Cannstatt erstellt der Investor A+W Systemhaus GmbH zwei Mehrfamilienhäuser sowie eine 3-gruppige Tageseinrichtung für Kinder mit 30 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren. Dieser Neueinrichtung und der Finanzierung haben die zuständigen Ausschüsse des Gemeinderats im Rahmen des Sachstandsberichts 2012 (s. GRDrs. 672/2012 vom 1.10.2012, Anlage 6) zugestimmt. Die Einrichtung wird voraussichtlich im März 2013 in Betrieb genommen. Die Anmietung der Einrichtung wurde auf der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen am 26.10.2012 (Niederschrift Nr. 160/2012) bereits beschlossen.
Es ist vorgesehen, die neue Einrichtung als Teileinrichtung und gemeinsam unter einer Gesamtleitung mit der 2-gruppigen städtischen Tageseinrichtung für Kinder Hofener Straße 24 zu betreiben. Die Einrichtungen liegen fußläufig nur 5 Minuten auseinander. In der Einrichtung Hofener Straße können aufgrund der Größe und baulichen Beschaffenheit lediglich Kinder im Altern zwischen 3 und 6 Jahren betreut werden, eine Erweiterung der Einrichtung für Kinder unter 3 Jahren ist nach erfolgter Prüfung unter den gegebenen Voraussetzungen nicht möglich.
Mit der Erstellung der neuen Einrichtung und dem Betrieb als Teileinrichtung mit der städtischen Tageseinrichtung Hofener Straße 24 wird ein bedarfsgerechtes Angebot geschaffen. So werden am neuen Standort in drei Gruppen ausschließlich Plätze für Kleinkinder angeboten. Ab dem 3. Lebensjahr können die Kinder dann in die benachbarte Einrichtung Hofener Straße überführt und betreut werden. Damit wird auch der bestehenden Einrichtung Hofener Straße eine bedarfsgerechte Entwicklungsperspektive ermöglicht.
Aus den vorgenannten Gründen wird auf ein Interessenbekundungsverfahren verzichtet.
Finanzielle Auswirkungen
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Beteiligte Stellen
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Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
keine
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