Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Referat Städtebau und Umwelt

Gz: 0322-00
GRDrs 455/2018
Stuttgart,
06/12/2018



Anregung zur Durchführung einer Bürgerbeteiligung zum Bauvorhaben Adlerstraße Stuttgart-Süd "Miteinander im Süden"



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Süd
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
26.06.2018
03.07.2018
10.07.2018
11.07.2018
24.07.2018
25.07.2018



Beschlußantrag:

Dem Antrag auf Durchführung einer informellen Bürgerbeteiligung zum Bauvorhaben Adlerstraße Stuttgart-Süd „Miteinander im Süden“ wird vorbehaltlich einer Finanzierung aus dem Bezirksbudget des Stadtbezirks Stuttgart-Süd zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat am 6. April 2017 die „Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt Stuttgart“ einstimmig beschlossen (GRDrs. 591/2016 Neufassung). Die Leitlinie gilt verpflichtend für alle Vorhaben der Landeshauptstadt Stuttgart als Vorhabenträgerin und regelt als Selbstverpflichtung der Landeshauptstadt Stuttgart unter anderem, dass Bezirksbeiräte per Beschluss die Durchführung einer Bürgerbeteiligung zu einem Vorhaben im jeweiligen Bezirk anregen können.

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Süd hat in seiner Sitzung am 20. März 2018 unter Berufung auf die Leitlinie eine informelle Bürgerbeteiligung zum Bauvorhaben Adlerstraße Stuttgart-Süd „Miteinander im Süden“ beantragt. Da es sich im vorliegenden Fall um ein Bauvorhaben eines privaten Investors handelt, entfaltet die Leitlinie jedoch keine verpflichtende Wirkung. Allerdings sieht die Leitlinie vor, privaten Vorhabenträgern eine Anwendung zu empfehlen.

Der Investor beabsichtigt auf dem Grundstück Adlerstraße / Ecke Böblingerstraße einen Teil der derzeitigen Bebauung abzureißen, um an dessen Stelle sowie im derzeitigen Innenhof zwei Gebäude mit insgesamt 52 Wohneinheiten für Senioren, sechs Wohneinheiten für Familien sowie einem „Beratungszentrum Sucht“ zu realisieren. Im Rahmen des Stuttgarter Innenentwicklungsmodells wird ein Teil der Seniorenwohnungen als geförderter Sozialer Wohnungsbau umgesetzt. Als Mieter des Komplexes ist der Caritasverband vorgesehen. Die Verwaltung begrüßt die mit diesem Bauvorhaben einhergehende städtebauliche Aufwertung des Gebietes und die Schaffung von zusätzlichem preiswerten Wohnraum. Die Konzeption sowohl für die Schaffung von Wohnraum für Senioren und Familien als auch der integrierten Suchtberatung wurde inhaltlich eng mit der Stadtverwaltung abgestimmt.

Das Projekt wurde im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 19. März 2018 und im Ausschuss für Umwelt und Technik am 20. März 2018 von der Verwaltung, Bauträger und Caritas in öffentlicher Sitzung vorgestellt. Für das Grundstück setzt der Bebauungsplan 1963/141 als Nutzung „Gemeinbedarf Post- und Fernmeldeamt“ fest. Der Bebauungsplan muss daher für das Projekt geändert werden.

Aufgrund der Sensibilität der Thematik eines psychosozialen und suchtmedizinischen Beratungs- und Behandlungsangebots für Menschen mit Drogenproblemen sowie des Antrags des Bezirksbeirats und der Reaktionen aus der Einwohnerschaft auf dieses Bauvorhaben befürwortet und unterstützt die Verwaltung die Durchführung einer informellen Bürgerbeteiligung zum Gesamtvorhaben. Sie ist daher auf den Investor sowie den Caritasverband als künftigen Träger zugegangen. Beide haben Bereitschaft signalisiert für einen allgemeinen Ausspracheabend zu dem Gesamtprojekt für die Einwohnerinnen und Einwohner sowie sonstige Anlieger zur Verfügung zu stehen.

Sollte einer informellen Bürgerbeteiligung zu diesem Bauvorhaben zugestimmt werden, wird die Verwaltung gemäß der Leitlinie einen Entwurf eines Beteiligungskonzepts erstellen. Dieser beinhaltet auch die zu erwartenden Kosten, die auf Grundlage eines Beschlusses des Bezirksbeirats Stuttgart-Süd aus dem vorhandenen Bezirksbudget gedeckt werden müssten. Nach einer sichergestellten Finanzierung der informellen Bürgerbeteiligung, wird das Beteiligungskonzept zur Beratung in den Beteiligungsbeirat eingebracht und den gemeinderätlichen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.





Finanzielle Auswirkungen

-


Beteiligte Stellen

Referat SI

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag des Bezirksbeirats Stuttgart-Süd vom 20. März 2018

Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag des Bezirksbeirats Stuttgart-Süd vom 20. März 2018



Dr. Fabian Mayer Peter Pätzold
Bürgermeister Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Protokollauszug der Sitzung des Bezirksbeirats Stuttgart-Süd vom 20. März 2018

<Anlagen>



zum Seitenanfang