Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 616/2015
Stuttgart,
07/23/2015


Qualitätssicherung und -entwicklung in der Sprachförderung der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder ab 1.1.2016



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2016/2017


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
05.10.2015
14.10.2015

Bericht:


Das Bundesprojekt hat wesentlich zu einer signifikanten Verbesserung der Qualität in der Sprachförderung der beteiligten Kitas beigetragen. Das Bundesprojekt zeitigte beim städtischen Träger folgende Ergebnisse:

Merkmal „Orientierungsqualität“:
ü Qualitätssicherung der alltagsintegrierten Spracherziehung ist wesentlich bewusster als Führungsaufgabe verankert als vor dem Projekt.
ü Alltagsintegrierte Spracherziehung und -förderung von Anfang an, also auch in der Altersgruppe 1-3 Jahre bilden inzwischen einen Schwerpunkt in der Konzeption und Bildungsarbeit der beteiligten Kitas.
ü Sprachliche und soziokulturelle Vielfalt werden von den Fachkräften zunehmend als Bereicherung des Kita-Alltags verstanden.

Merkmal „Prozessqualität“:
ü Die Teammitglieder leben eine bewusstere dialogische Sprachkultur mit Kindern und reflektieren regelmäßig ihr eigenes Sprachverhalten.
ü Spracherziehung und -förderung wird mehr und mehr als verbindliche Querschnittsaufgabe aller pädagogischen Fachkräfte im Alltag, insbesondere in der Altersgruppe 1-3 Jahre, verstanden und erfüllt.
ü Mindestens einmal im Jahr setzt sich das Kita-Team in seiner Gesamtheit mit dem Thema Alltagsintegrierte Sprachbildung für 1- bis 6-Jährige und Sprachkultur in der Kita auseinander.
ü Regelmäßig werden die Kompetenzen im Spracherwerb der Kinder beobachtet und dokumentiert.
ü
(Quelle: Anne Mönter, Interne Evaluation, 51-Kita/SK, Projekt „Schwerpunktkitas Sprache und Integration“, 2015)





Ziele des Paradigmenwechsels sind,
- die alltagsintegrierte Sprachbildung und -förderung in allen Betriebsformen der Altersgruppe 1-6 Jahre qualitativ zu sichern,
- alle zusätzlichen Personalressourcen für die Sprachbildung zu bündeln und
- speziell qualifizierte Fachkräfte für die jeweilige Tageseinrichtung einzusetzen.

Diese Ziele werden umgesetzt, indem die vorhandenen Stellenanteile für Sprachförderung (0,1 oder 0,2 Stelle pro Gruppe/ insgesamt 45 Stellen) gebündelt werden für die Beschäftigung speziell qualifizierter Fachkräfte, die in den 131 Sprach-Kitas des städtischen Trägers mit 304 Gruppen und 5170 Kindern tätig werden. Nachfolgend werden die Maßnahmen und die dafür benötigten Ressourcen aufgezeigt mit denen dieser Paradigmenwechsel vollzogen werden kann:

Tätigkeit/ Bedarf
Stellenanteile
Entgeltgruppe
Kosten (€)
Höhergruppierung der vorhandenen 45 Multiplikatoren-Stellen (GRDrs 607/2013) von S 6 nach S 8 (Ermöglichung der Mulitplikatoren-Tätigkeit in den 61 städtischen Sprachförder-Kitas die bisher nicht am Bundesprojekt beteiligt sind)
45
Differenz S6 nach S8 (6.900 EUR)
310.500
Sicherung der Projektkoordination und -steuerung und der administrativen Projektbegleitung
100%
S 17
77.100
Bearbeitung Beantragungs- und Nachweisverfahren Sprachfördermittel
75%
EG 6
36.075
Verankerung der Qualitätsstandards der Sprachförderung in den rund 380 Ausbildungsverhältnissen beim städtischen Träger und bei neu gewonnenen Fachkräften aus anderen EU-Staaten insbesondere
durch die Entwicklung von 13 Sprach-Kitas zu Konsultationseinrichtungen für Ausbildung und Personalqualifizierung
260%
S 8
137.540
durch Ausbildungsverantwortliche Bereichsleitung
50%
S 18
44.150
durch Weiterbildung von EU-Fachkräften mit dem Schwerpunkt „Förderung der Zweitsprache Deutsch“
37.000
Gesamtkosten
642.365

2. Finanzierung der städtischen Sprachförderung
Aufwand städtischer Träger
Ist 2014
Ist 2014
(Alternativ mit gepl. SPATZ-Zuw.)
Plan 2015
Planentwurf 2016
Mittelbedarf
2016 neu
45 Personalstellen (S6 – Durchschnittssätze)
2.308.500
2.308.500
2.322.000
2.322.000
2.322.000
1,9 Personalstellen Praxisberatung (1,8 Stellen S17, 0,1 Stellen EG 13)
136.060
136.060
136.060
168.010
168.010
Sachkosten städt. Träger
218.607
218.607
120.000
120.000
120.000
Aufwand Neukonzeption
642.365
Aufwand gesamt
2.663.167
2.663.167
2.578.060
2.610.010
3.252.375
Landesförderung (SPATZ) ohne Musikschulanteil
- 1.277.670
662.000
- 1.467.350
- 1.467.350
- 1.467.350
Zuschussbedarf Sprachförderung
1.079.497
2.001.167
1.110.710
1.142.660
1.785.025

Die Zuweisung aus dem Landesprogramm SPATZ wurde gegenüber der ursprünglichen Planung von 662.000 EUR (vgl. GRDrs 607/2013) deutlich auf jetzt ca. 1.467.000 EUR erhöht. Das hat dazu geführt, dass der veranschlagte städtische Zuschuss in den Jahren 2014 und 2015 nur ca. zur Hälfte in Anspruch genommen werden musste.

Die Erhöhungen sind dem Umstand geschuldet, dass überdurchschnittlich viele kommunale Kita-Gruppen in Stuttgart (und Mannheim) einen Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund von 80 % und mehr haben. Dies wurde durch die erst 2014 geänderten Richtlinien des Landes anerkannt. Eine weitere Richtlinienveränderung 2015 dürfte zu einer weiteren Zuwendungserhöhung beim städtischen Träger führen, die zur Reduzierung des städtischen Zuschusses führt, da das neue Sprachförderkonzept mit den genannten Beträgen umgesetzt werden kann. Der städtische Zuschuss versteht sich als Ergänzung und Komplementärförderung des Landes (vgl. GRDrs 1325/2003 und 662/2011).

Einschließlich der vorgeschlagenen Veränderungen im Umfang von 681.525 EUR würde der Zuschussbedarf 2016 etwa 1.785.25 EUR (s. Tabelle oben Spalte „Mittelbedarf neu“) betragen.

Im Jahr 2014 hätte sich der städt. Zuschussbedarf mit der ursprünglich angenommenen Landeszuweisung von 662.000 EUR auf etwa 2.001.000 EUR (s. Tabelle oben Spalte „Ist 2014 Alternativ mit gepl. SPATZ-Zuw.“) belaufen.

Gegenüber den ursprünglichen Annahmen verbessert sich das Ergebnis unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Veränderungen sowie der erhöhten Landesförderung also um rd. 216.000 EUR.






3. Interessensbekundung für das (Folge-)Projekt „Sprach-Kitas“
(BMFSF, 1.1.2016 bis 31.12.2019)


Das Jugendamt Stuttgart ist nicht nur bundesweit der Kita-Träger mit den meisten beteiligten Kitas am zum 31.12.2015 auslaufenden Bundesprojekt „Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration (Frühe Chancen)“, sondern auch als Träger bundes­weit anerkannt, der der bundesweiten Projektentwicklung qualitativ wichtige Impulse geben konnte. Dies fand seinen Ausdruck durch den internationalen Kongress „ 100 Sprachen“ (Stuttgart, 9./10.10.2014) und beim jüngst stattgefundenen Bundes­kongress „Mehr Qualität in Kitas“ (Berlin, 23.6.2015).
Das Jugendamt hat deshalb vor, mit den bisher projektbeteiligten Kitas an dem Interes­sensbekundungsverfahren für das (Folge-)Projekt des Bundes „Sprach-Kitas“ 2016-2019 teilzunehmen. Da im Folgeprojekt auch das Thema „Inklusive Bildung“ mit dem Fokus „Flüchtlingskinder“ bearbeitet werden soll, werden in die Interessensbekundung auch einige bisher nicht beteiligte Kitas mit mehreren Flüchtlingskindern einbezogen. Außerdem soll im Rahmen des Bundesprojekts die Praxisberatung personell verstärkt werden, insbesondere bezüglich „Inklusive Bildung“ und „Zusammenarbeit mit Eltern“.

Falls es zu einer positiven Entscheidung in diesem Interessensbekundungsverfahren kommen sollte, würden für die projektbeteiligten Kitas (wie bisher) 33 Stellen für speziell qualifizierte Sprach-Fachkräfte (mit erweitertem Aufgabenspektrum) und 5 Stellen projektunterstützend z.B. für Praxisberatung und Evaluation zur Verfügung stehen.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Personalkosten Ko.Gr. 400
645
645
645
645
645
645
Weiterbildungskosten Ko.Gr. 42611020
37
37
37
37
37
37
Finanzbedarf
682
682
682
682
682
682
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Landesprogramm „Spatz“ Ko.Gr. 400/410
2.490
2.490
2.490
2.490
2.490
2.490
Sachkosten KoGr. 420
120
120
120
120
120
120
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2016
2017
später
Sprachförderung in den städtischen Kindertageseinrichtungen
4,85
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat AK hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Das Referat WFB hat folgende Stellungnahme abgegeben:
"Für die insgesamt 4,85 Stellen ist derzeit kein Stellenschaffungskriterium erfüllt. Referat WFB kann aufgrund des sich abzeichnenden erheblichen Stellenzuwachses zur Erfüllung von Pflichtaufgaben weitere aufwandswirksame, d. h. nicht haushaltsneutrale, Stellenschaffungen nicht mittragen. Die Mehrerträge aus dem Landesprogramm SPATZ sind nach Auffassung von Referat WFB zunächst zur Deckung der von der Landeshauptstadt freiwillig und als Vorleistung erbrachten Aufwendungen der Sprachförderung zu verwenden und können insofern nicht als Ausgleich für weitere zusätzliche Ressourcenbedarfe herangezogen werden."






Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:

BMFSFJ-Informationen "Frühe Bildung: Gleiche Chancen - Bundesprogramm Sprach-Kitas" vom 23.6.2015


zum Seitenanfang


File Attachment Icon
BMFSFJ-Informationen _Bundesprogramm Sprach-Kitas ab 2016_vom 23.6.2015.pdf