Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1135/2019
Stuttgart,
11/06/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 20.11.2019



Förderung einer Kontaktstelle zur beruflichen Beratung und Erprobung für Menschen mit einer Suchterkrankung

Beantwortung / Stellungnahme

Im Jahr 2015 haben sich der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen und der Sozial- und Gesundheitsausschuss in mehreren Sitzungen intensiv mit der Situation von Arbeitslosen mit Suchtproblematiken und den vorgehaltenen und geplanten Angeboten zur Eingliederung in der Landeshauptstadt Stuttgart beschäftigt (vgl. GRDrs 896/2015 "Fortsetzung des Programms ‘Arbeit statt Drogen‘" und GRDrs 756/2015 „Niedrigschwellige arbeitsähnliche Tätigkeiten“).

In der Landeshauptstadt Stuttgart wurde in den zurückliegenden Jahren für Langzeitarbeitslose mit Suchtproblematiken und multiplen Vermittlungshemmnissen ein zwischen allen Akteuren abgestimmtes und ergänzendes Stufenmodell an Angeboten und Maßnahmen zu Teilhabe, Integration in Arbeit und Beschäftigung geschaffen (vgl. GRDrs 889/2016 „Sucht und Arbeit“).

Seit dem Jahr 2018 bietet das „Kulturwerk“ (Kultur- und Arbeitshilfeprojekt des diakonischen Sozialunternehmens Neue Arbeit gGmbH) in Kooperation mit Release Stuttgart e. V. das Programm „Einstieg zum Ausstieg“ für Arbeitslose mit Suchtproblematiken an. Ziel der Maßnahme ist es, durch psychosoziale Beratung und Begleitung sowie berufliche Qualifizierungsangebote, Erprobung in Arbeitshilfemaßnahmen und Praktika, Menschen mit Suchtproblematiken zu befähigen, einen Ausstieg aus einem riskanten, destruktiven Suchtmittelkonsum und einen Einstieg in eine berufliche Perspektive zu ermöglichen. Im Jahr 2018 nahmen 44 Personen an der Maßnahme teil. Die Maßnahme wurde in den Jahren 2018 bis 2019 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Ein Folgeantrag des „Kulturwerks“ beim Europäischen Sozialfonds für das Jahr 2020 wurde nicht bewilligt.

Die Ergebnisse des Programms „Einstieg zum Ausstieg“ zeigen, wie eine niedrigschwellige Kontaktstelle für Arbeitslose mit Suchtproblematiken und die suchtspezifische Beratung und Begleitung mit Arbeitsförderung und -qualifizierung verbunden werden können. Im Jahr 2018 konnten 15 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden.

Zur Fortführung und weiteren Erprobung der niedrigschwelligen Beratung und Begleitung für Arbeitslose mit Suchterkrankungen beantragt das „Kulturwerk“ eine 0,5 Fachkraftstelle, analog zur Kontaktstelle zur beruflichen Beratung und Erprobung für psychisch erkrankte Menschen (vgl. GRDrs 273/2019 „Förderung einer Kontaktstelle zur beruflichen Beratung und Erprobung für psychisch erkrankte Menschen im Rehabilitationszentrum Rudolf-Sophien-Stift gGmbH (RRSS)“).

Bei Bewilligung einer 0,5 Fachkraftstelle, befristet auf 2 Jahre, könnten das Angebot der Kontaktstelle und das Verfahren mit dem Sozialamt und dem Jobcenter entsprechend konzipiert und für zwei Jahre erprobt werden.

Bei Bewilligung einer 0,5 Fachkraftstelle würde analog der für die ambulante Suchthilfe geltenden Förderkriterien im Jahr 2020 ein Mittelbedarf in Höhe von 32.110 EUR und im Jahr 2021 von 32.706 EUR entstehen.




Vorliegende Anträge/Anfragen

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Dr. Alexandra Sußmann Bürgermeisterin



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