- Abstimmung mit den jeweiligen Kita-Trägern zur Umsetzung und bestimmungsgemäßen Verwendung der KSK
- Das Amt für Sport und Bewegung setzt das vorhandene kitafit-Netzwerk ein und baut dieses weiter aus
- Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten, insbesondere durch Einbeziehung der Schulen und bisher nicht genutzter Räumlichkeiten, z.B. bei privaten Schulen und Kirchengemeinden
- Entwurf und Erstellung sämtlicher Kommunikationsmittel, insb. Gutscheine
- Sicherstellung der Verbreitung der Gutscheine
- Koordinierung von Anfragen seitens Kitas und Eltern
- Koordinierung der Angebote mit den Sportvereinen
- Ausbau der Übungsleiterausbildung
- Finanzielle Abwicklung: Auszahlung der Beträge eingelöster Gutscheine durch die Vereine
Erwarteter Aufwand bei der Umsetzung der „Stuttgarter Kinder-Sport-Karte“
Kinder pro Jahrgang
Alter / Anzahl
(à ca. 20 Kinder)
Gutscheine
insgesamt
Die Tabelle zeigt, dass die Einführung der KSK insbesondere in den ersten Jahren eine deutliche Ausweitung der Sportangebote für Kinder erfordert. Die Ausgabe der KSK soll für die 4- und 5-jährigen über die Kitas erfolgen. Bei den 6-jährigen müsste die Ausgabe auch über die Schulen erfolgen, was nochmals einen höheren Aufwand erfordern würde. Im Hinblick darauf, dass der Organisationsgrad bei den 6-jährigen Kindern der Organisationsgrad 2016 bereits bei 63,3% und bei den 7-jährigen bei 75,5% lag, wäre aus Sicht der Sportverwaltung zu überlegen, die Einführung der KSK (zunächst) auf die 4- und 5-jährigen Kinder zu begrenzen. Die Einführung und Umsetzung der KSK ist nur mit zusätzlichen Stellenanteilen möglich. Hierfür wäre aus heutiger Sicht eine 0,5-Stelle über 4 Jahre vorzusehen.
Sofern die Haushaltsmittel bereitgestellt werden, würde eine entsprechend detaillierte Förderkonzeption ausgearbeitet und dem Gemeinderat im Frühjahr 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Vorliegende Anträge/Anfragen --- 362/2017, CDU Dr. Martin Schairer <Anlagen>