Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 503/2018
Stuttgart,
09/12/2018



Änderung der Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken an Parkuhren und auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart bezüglich der Neugliederung der Parkgebührenzonen ab 1. Dezember 2018



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
25.09.2018
26.09.2018
27.09.2018



Beschlußantrag:

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken an Parkuhren und auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart vom 07. Dezember 2006 wird gemäß Anlage 1 beschlossen.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Beschlussvorlage folgt unmittelbar aus der GRDrs 422/2017, mit der die Einführung der 4. Umsetzungsstufe des Parkraummanagements (PRM) zum 1. Dezember 2018 beschlossen wurde.

Damit werden zum 1. Dezember 2018 weitere Gebiete des Stadtbezirkes Stuttgart-Ost aus der Gebührenzone „Übriges Stadtgebiet“ ausgegliedert und der Parkgebührenzone „Parkraummanagement-Gebiete“ zugeordnet.

Die Zuordnung betrifft den in der Satzung unter § 3, Absatz 3 Satz 3 lit. a) aufgeführten Gebietskomplex, dessen äußere Grenzen sich damit ab 1. Dezember 2018 verändern.

Diese neuen äußeren Grenzen ab 1. Dezember 2018 sind in der vorgeschlagenen Satzungsänderung in Anlage 1 detailliert beschrieben.

Die Lagepläne sind in Anlage 2 beigefügt. Sie kennzeichnen neben der Umsetzungsstufe 4 (ohne optionale Erweiterungsstufe in Stuttgart Ost) auch die bisher verwirklichten Umsetzungsstufen 1 bis 3. Die optionale Erweiterungsstufe in Stuttgart Ost (siehe auch GRDrs 422/2017) ist nicht Gegenstand der vorliegenden Beschlussvorlage zur Satzungsänderung.

Im Unterschied zum Lageplan in der GRDrs 422/2017 wurde im Plan der vorliegenden Beschlussvorlage die Bezeichnung der neuen Teilgebiete des Stadtbezirkes Stuttgart-Ost neu durchnummeriert. Die bisherigen Gebiete O 6, O 8 und O 9 werden demnach in O 4, O 5 und O 6 neu bezeichnet (siehe Anlage 2c). Die Bezeichnungen O 2 und O 3 blieben erhalten.

Die Gebietsgrenzen blieben unverändert.

Bezüglich der Parkgebühren verweist die Verwaltung auf die GRDrs 129/2017 vom
11. Mai 2017, Gemeinderatsbeschluss vom 13. Juli 2017. Darin wird vorgeschlagen, die nächste Überprüfung und mögliche Anpassung der Parktarife zum 1. Januar 2020 vorzunehmen.

Mit der Einführung der 4. Erweiterungsstufe des Parkraummanagements zum
1. Dezember 2018 gelten die seit dem 1. November 2017 beschlossenen Parkgebühren in allen drei Parkgebührenzonen somit unverändert.



Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen für die 4. Umsetzungsstufe wurden in der GRDrs 422/2017, Anlagen 2 und 3, ausführlich dargelegt und vom Gemeinderat mehrheitlich
beschlossen. Darüber hinaus wird auf die GRDrs 129/2017 verwiesen.

Mit darüber hinaus gehenden finanziellen Auswirkungen ist derzeit nicht zu rechnen.




Beteiligte Stellen

Referat SOS, Referat WFB, Referat AKR, Referat StU

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Satzung
Anlage 2 a bis 2 c Übersichtspläne


<Anlagen>



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