Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
244
17
VerhandlungDrucksache:
57/2017
GZ:
JB
Sitzungstermin: 12.07.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule
an den Sonderpädagogischen Bildungs- und
Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 14.06.2017, GRDrs 57/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. An den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen wird interimsweise - bis zur langfristigen Etablierung von geeigneten Ganztagesangeboten nach Abschluss und Umsetzung von Handlungsempfehlungen aus dem derzeit laufenden "Masterplan für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren" die bisher unentgeltliche Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule ab sofort - entsprechend dem Bedarf der Eltern - von 8 auf 15 Stunden erweitert und damit der Standard von Grundschulen eingeführt.

2. Für diese Standardverbesserung wird die Verwaltung ermächtigt, ab sofort Personal im Umfang von bis 2,51 Vollzeitkräften außerhalb des Stellenplans unbefristet einzustellen. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 werden die Ermächtigungen in Stellen umgewandelt.

3. Bei entsprechendem Bedarf wird die Verwaltung ermächtigt, interimsweise auch das in Grundschulen vorgesehene Angebot der Flexiblen Nachmittagsbetreuung bis maximal 17:00 Uhr ohne erneuten Gemeinderatsbeschluss einzurichten und das hierfür notwendige Personal im Umfang von bis zu 5,39 Stellen außerhalb des Stellenplans unbefristet einzustellen bzw. vorhandene Verträge zu erweitern. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 werden die Ermächtigungen in Stellen umgewandelt.

4. Über derartige Einrichtungen und Personalschaffungen wird im Rahmen eines Erfahrungsberichtes nach den Haushaltsplanberatungen informiert.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.



EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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