Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 0143-00
GRDrs 880/2016
Stuttgart,
12/07/2016



SEKEM-Stiftung für nachhaltige Entwicklung:
Beitritt der Landeshauptstadt Stuttgart




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich21.12.2016



Beschlußantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart beteiligt sich in 2016 mit 5.000 € einmalig als Gründungsstifterin an der gemeinnützigen „SEKEM-Stiftung für nachhaltige Entwicklung“.

2. Der Aufwand wird 2016 im THH 810, Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107060 Abteilung Außenbeziehungen, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, gedeckt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1



Die gemeinnützige und weltanschaulich neutrale „SEKEM-Stiftung für nachhaltige Entwicklung“ befindet sich derzeit in Gründung.

Bei der Stiftungsgründung handelt es sich um eine Initiative des Vereins zur Förderung kultureller Entwicklung in Ägypten e.V. mit Sitz in Stuttgart ( = SEKEM Freunde Deutschland), der ein langjähriger zuverlässiger Partner in der städtepartnerschaftlichen Arbeit zwischen Stuttgart – Kairo ist.



Die Stiftungsidee fußt auf den Grundlagen der SEKEM-Initiative zur nachhaltigen Entwicklung von Prof. Dr. Ibrahim Abouleish, Träger des alternativen Nobelpreises. Im Mittelpunkt standen bei der Gründung vor fast 40 Jahren vor allem die Förderung und Entwicklung nachhaltiger Landwirtschaft und damit verbunden die Verbesserung der Lebensbedingungen in Ägypten. Dieser Ansatz, verbunden mit dem wirtschaftlichen Erfolg der SEKEM-Farm in Kairo sowie die Erweiterung um Ausbildungs- und Bildungseinrichtungen, gelten heute als Vorbild für eine nachhaltige landwirtschaftliche Entwicklung. So ist SEKEM als Partner in die aktuelle Sonder-Initiative des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) Eine Welt ohne Hunger eingebunden, mit der u. a. das Einkommen von 20.000 Kleinbauern in Oberägypten gesteigert werden soll.

Gründungsstifter neben der Landeshauptstadt Stuttgart (Gründungsanteil 5.000 €) sind die SEKEM Initiative (Gründungsanteil 50.000 €), der Verein zur Förderung kultureller Entwicklung in Ägypten e.V. (Gründungsanteil 5.000 €) und das Land Baden – Württem-berg (Gründungsanteil 5.000 €).


Zweck der Stiftung

Zweck der Stiftung mit Sitz in Stuttgart ist die Förderung der Völkerverständigung zwischen Deutschland und Ägypten sowie weiteren europäischen Ländern und Ländern Afrikas sowie des Nahen und Mittleren Ostens.

Mit der Gründung einer Stiftung sollen die Aktivitäten zur Beförderung der nachhaltigen Entwicklung und des interkulturellen Dialogs langfristig gesichert und der Wirkungskreis vergrößert werden. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Durchführung von berufsbildenden, kulturellen und wissenschaftlichen Austauschprogrammen verwirklicht. Partner in Ägypten sind hier beispielsweise die von SEKEM betriebenen gemeinnützigen Bildungs- und Kultureinrichtungen wie die staatlich anerkannte Heliopolis - Universität in Kairo.

Kooperationspartner in Deutschland sind u.a. Einrichtungen des Bundes im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sowie des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart als Partnerstadt von Kairo.


Bedeutung für Stuttgart

Die Landeshauptstadt Stuttgart engagiert sich über die partnerschaftlichen Verbindungen mit Kairo in Ägypten und Menzel Bourguiba in Tunesien seit langem in zwei bedeutenden Ländern Nordafrikas.

Nach den Umstürzen 2011 hat der Stuttgarter Gemeinderat mit einer Solidaritätsadresse seine Verbundenheit mit den zivilgesellschaftlichen Partnern und der Bevölkerung in Kairo zum Ausdruck gebracht. Zwischen 2013 und 2015 wurden in Stuttgart Kairo-Tage veranstaltet, maßgeblich mit-organisiert durch den Verein der SEKEM Freunde und Yalla e. V. Eine aktuelle Projektreihe, gefördert durch die Landeshauptstadt Stuttgart sowie das Auswärtige Amt, befasst sich mit der Partizipation von Jugendlichen in Deutschland und Ägypten.

Die Stiftung wird als weiterer verlässlicher Partner gesehen, mit dem aufgrund seiner Zielsetzung und breiten Trägerschaft städtepartnerschaftliche und internationale Projekte des interkulturellen Dialogs und der Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen nachhaltig umgesetzt werden können.

Die Landeshauptstadt Stuttgart engagiert sich damit im Sinne der entwicklungspolitischen Leitlinien des Landes, das mit seiner Beteiligung an der Stiftung ebenfalls seine globale Verantwortung und den partnerschaftlichen Entwicklungsansatz hervorhebt.


Strukturen

Die Stiftung wird durch den Vorstand geführt. Diesem gehören in der Gründungsphase an:

· Prof. Dr. Ibrahim Abouleish, Gründer SEKEM
· Helmy Abouleish, SEKEM Geschäftsführer
· Dr. Martin Kilgus, Geschäftsführer der SEKEM-Stiftung

Ein Stiftungsrat hat die Aufgabe, als unabhängiges Kontrollorgan die Einhaltung des Stiftungszwecks durch die Geschäftsführung und durch den Vorstand zu gewährleisten. Er beruft und berät den Vorstand und genehmigt den Haushaltsplan.

Die LHS wird im Stiftungsrat qua Amt durch die Leitung der Abteilung Außenbeziehungen vertreten. Weitere designierte Mitglieder sind aktuell:

· Theresa Schopper, Staatssekretärin, Staatsministerium Baden-Württemberg
· Waltraud Bandel, Vorstand, Verein zur Förderung kultureller Entwicklung in
Ägypten e.V.
· Dr. Roland Schaette, Vorstand, Verein zur Förderung kultureller Entwicklung in
Ägypten e.V.
· Gabriele Winkler, Expertin für Entwicklungszusammenarbeit
· Gerhard Waterstradt, ehemaliger Vorstand GLS-Bank
· Gerald Häfner, Leiter der Sozialwissenschaftlichen Sektion am Goetheanum (CH)




Finanzielle Auswirkungen

Der einmalig aufzubringende Stiftungsbeitrag in Höhe von 5.000 € wird 2016 im THH 810 - Bürgermeisteramt, Abteilung Außenbeziehungen, finanziert.

Der Stuttgarter Beitrag fließt vollständig in den Gründungskapitalstock der Stiftung. Die Zinserträge werden für Projekte im Sinne des Stiftungszweckes verwendet, die ansonsten durch Spenden und Drittmittel finanziert werden. Die Gremien der Stiftung arbeiten ehrenamtlich, sodass nur geringe Verwaltungskosten entstehen.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.


Beteiligte Stellen

AKR, WFB




Fritz Kuhn

Anlagen

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