Der einmalig aufzubringende Stiftungsbeitrag in Höhe von 5.000 € wird 2016 im THH 810 - Bürgermeisteramt, Abteilung Außenbeziehungen, finanziert. Der Stuttgarter Beitrag fließt vollständig in den Gründungskapitalstock der Stiftung. Die Zinserträge werden für Projekte im Sinne des Stiftungszweckes verwendet, die ansonsten durch Spenden und Drittmittel finanziert werden. Die Gremien der Stiftung arbeiten ehrenamtlich, sodass nur geringe Verwaltungskosten entstehen. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Beteiligte Stellen AKR, WFB Fritz Kuhn Anlagen <Anlagen> zum Seitenanfang