Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 546/2019
Stuttgart,
09/19/2019



Jahresprogramm der städtebaulichen Erneuerung
Bewilligung im Programmjahr 2019
Prioritätensetzung 2020 und Ausblick




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Einbringung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.10.2019
16.10.2019
22.10.2019



Beschlußantrag:

1. Von den neun Aufstockungen im Programmjahr 2019 wird Kenntnis genommen. (Anlage 2). 2. Den Antragstellungen für die verschiedenen Programme der Stadterneuerung im Programmjahr 2020 (Anlage 3) wird zugestimmt. 3. Vom Ausblick auf die Programmjahre 2021 ff. (Anlage 4) wird Kenntnis genommen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit GRDrs 637/2018 haben der Verwaltungsausschuss am 26. September 2018 und der Ausschuss für Umwelt und Technik am 2. Oktober 2018 die Prioritäten für Anträge zum Programmjahr 2019 in den Förderprogrammen des Bundes und des Landes festgelegt. Über die bewilligten Anträge wird nunmehr schriftlich berichtet. Für das Programmjahr 2020 enthält Anlage 3 einen Vorschlag der Verwaltung zur Antragstellung in den verschiedenen Programmen der Städtebauförderung. Anlage 4 gibt einen Ausblick auf die folgenden Programmjahre.






Finanzielle Auswirkungen

Die im Haushaltjahr 2019 benötigten Mittel werden im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Amtsbereich 6107020 -Stadterneuerung- kassenmäßig bereitgestellt. Die Gesamtfinanzierung der bewilligten Verfahren erfolgt in der mittelfristigen Finanzplanung 2019 bis 2024.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Übersicht über die Bewilligungen im Programmjahr 2019
Anlage 3: Vorausschau über Verfahren, für die im Programmjahr 2020 Anträge zur Aufstockung oder Neuaufnahme in ein Förderprogramm gestellt werden sollen
Anlage 4: Vorausschau über Verfahren, für die in den Programmjahren 2021 ff. Anträge zur Aufstockung oder Neuaufnahme in ein Förderprogramm gestellt werden sollen
Anlage 5: Übersicht über die derzeit festgelegten Gebiete der städtebaulichen Erneuerung


Ausführliche Begründung


Zu 1. Bewilligungen im Programmjahr 2019

1. Für das Verfahren Bad Cannstatt 20 -Hallschlag- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens im Bund-Länder-Programm Soziale Stadt (SSP) in Höhe von 2,83 Mio. € bewilligt. Beantragt war eine Förderrahmenaufstockung von 7,7 Mio. €. Ein Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2020 ist geplant.

2. Für das Verfahren Stuttgart 28 -Bismarckstraße- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens im Bund-Länder-Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) in Höhe von 2,17 Mio. € bewilligt. Beantragt war eine Förderrahmenaufstockung von 2,7 Mio. €. Ein Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2020 ist geplant.

3. Für das Verfahren Vaihingen 3 -Dürrlewang- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens im Bund-Länder-Programm Soziale Stadt (SSP) in Höhe von 2 Mio. € bewilligt. Beantragt war eine Aufstockung des Förderrahmens in Höhe von 8,5 Mio. €. Ein Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2020 ist geplant.

4. Für das Verfahren Stuttgart 30 -Gablenberg- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens im Bund-Länder-Programm Soziale Stadt- und Ortsteilzentren (SSP) in Höhe von 1,5 Mio. bewilligt. Beantragt war eine Förderrahmenaufstockung von 2,3 Mio. €. Ein Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2020 ist geplant.

5. Für das Verfahren Stuttgart 29 -Teilbereich Stöckach- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens im Bund-Länder-Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) in Höhe von 1,33 Mio. € u. a. für die Modernisierung und Umnutzung der Villa Berg bewilligt. Beantragt war eine Förderrahmenaufstockung von 2,0 Mio. €. Ein Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2020 ist geplant.

6. Für das Verfahren Mühlhausen 3 -Neugereut- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens im Bund-Länder-Programm Soziale Stadt (SSP) in Höhe von 1,17 Mio. € bewilligt. Beantragt war eine Aufstockung in Höhe von 1,37 Mio. €. Ein Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2020 ist geplant.

7. Für das Verfahren Stuttgart 27 -Innenstadt- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens im Bund-Länder-Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) in Höhe von rd. 0,67 Mio. € bewilligt. Beantragt war eine Förderrahmenaufstockung von 1,2 Mio. €. Ein Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2020 ist geplant.

8. Für das Verfahren Zuffenhausen 8 -Unterländer Straße- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens im Bund-Länder-Programm Stadtumbau West (SUW) in Höhe von
0,67 Mio. € bewilligt. Hierbei handelte sich um Umschichtungsmittel aus dem abzurechnenden Verfahren Stammheim 3 -Freihofplatz-. Ein Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2020 ist geplant.


9. Für das Verfahren Stuttgart 26 -Hospitalviertel- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens im Bund-Länder-Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) in Höhe von 0,15 Mio. € bewilligt. Hierbei handelte sich um Umschichtungsmittel aus dem abzurechnenden Verfahren Plieningen 1 -Schoellstraße-.



Zu 2. Prioritäten zum Programmjahr 2020

Die Antragstellung für die Programme der städtebaulichen Erneuerung im Programmjahr 2020 erfolgt im Herbst 2019. Die Verwaltung schlägt die in Anlage 3 dargestellte Reihenfolge vor, wobei erfahrungsgemäß nicht für alle Anträge eine Bewilligung erwartet werden kann und Anträge nicht in vollem Umfang bewilligt werden, insbesondere da das Antragsvolumen gegenüber den Vorjahren angehoben wurde. Hintergrund ist, dass das Land den insgesamt zusätzlich notwendigen Bedarf an Bundes- und Landesfinanzhilfen in den einzelnen beantragten Gebieten dargelegt haben möchte. Neben den finanziellen Auswirkungen sind in der Anlage 3 auch Maßnahmen und Zielsetzungen aufgeführt, welche die von der Verwaltung vorgeschlagene Reihenfolge begründen.

Der Gemeinderat hat Ende 2012 den Beschluss über die Festsetzung neuer Stadterneuerungsvorranggebiete (SVG) gefasst (GRDrs 322/2012). Diese Gebiete werden schrittweise im Rahmen vorbereitender Untersuchungen (VU) vertieft geprüft, um anschließend ganz oder teilweise als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt zu werden.

Anders verhält es sich in Gaisburg, das vom Bezirksbeirat Ost für eine nähere Untersuchung vorgeschlagen wurde. Bei einer Begehung mit Vertretern des Bezirksbeirats am 15. Januar 2016 konnte festgestellt werden, dass in Gaisburg eine Vielzahl an Defiziten vorhanden sind, die mit Sanierungsmitteln beseitigt werden könnten: Bei der Straßen- und Platzgestaltung (es gibt keine Plätze mit Aufenthaltsqualität), bei der Verbesserung der Einzelhandelssituation oder bei der Schließung von Baulücken. Eine studentische Masterarbeit, die sich damit befasst hatte, hat diesen Eindruck bestätigt und vertieft.
In diesem Sinne wurden im Dezember 2017 auch die vorbereitenden Untersuchungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet Stuttgart 32 -Gaisburg- mit GRDrs 953/2017 beschlossen.

Mit GRDrs 38/2019 wurde dem Ausschuss für Umwelt und Technik im Mai 2019 der Ergebnisbericht vorgelegt. Die städtebauliche Bestandsanalyse und die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung haben bestätigt, dass das Untersuchungsgebiet vielschichtige städtebauliche Mängel und Missstände aufweist. Das Gebiet soll daher als Neuantrag für das Programmjahr 2020 angemeldet werden.

Darüber hinaus fällt schwerpunktmäßig die Finanzierung von Projekten von bereits laufenden Sanierungsverfahren im Mittelpunkt gerückt werden. Zu nennen sind hierbei beispielhaft folgende Projekte:

· Umbau und Modernisierung der Villa Berg in Stuttgart 29 -Teilbereich Stöckach-
· Modernisierung des Kinder- und Jugendhauses mit Neubau KiTa in
Bad Cannstatt 20 -Hallschlag-

· Neugestaltung der öffentlichen Flächen Olga-Areal sowie Johannesstraße in
Stuttgart 28 -Bismarckstraße-

· Umgestaltung des Schmalzmarktes in Stuttgart 30 -Gablenberg-
· Neuordnung des NeckarParks durch Rückbaumaßnahmen in
Bad Cannstatt 16 -Veielbrunnen-

· Neubau des Hauses der Jugend in Botnang 1 -Franz-Schubert-Straße
· Umgestaltung des öffentlichen Raums auf dem ehemaligen Schoch-Areal in Feuerbach 7 -Wiener Platz-

Über die Anträge wird das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Frühjahr 2020 endgültig entscheiden. Für die nur teilweise berücksichtigten Aufstockungsanträge kann für das Programmjahr 2021 erneut ein Antrag auf Aufstockung gestellt werden.


Zu 3. Ausblick auf die Programmjahre 2021 ff.

Anlage 4 enthält eine Vorausschau zu den Verfahren der städtebaulichen Erneuerung, für welche aus heutiger Sicht für die Programmjahre 2021 und danach Anträge auf Neuaufnahme oder zur Aufstockung laufender Maßnahmen gestellt werden sollen. Diese Vorausschau berücksichtigt die für Stuttgart derzeit geeigneten Programme der städtebaulichen Förderung. Grundlage ist der mit GRDrs 322/2012 beschlossene Untersuchungsbericht zur Fortschreibung und Neuabgrenzung der Stadterneuerungsvorranggebiete (SVG). Als nächstes ist geplant für das SVG 13 Bad Cannstatt Neckarvorstadt Glockenstraße vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Dies mit dem Ziel, dort nach Fertigstellung des Rosensteintunnels Straßenrückbaumaßnahmen und sonstige Maßnahmen zur Umfeldverbesserung durchführen zu können.

In jedem Fall sind vor einer Antragstellung in einem Bund-Länder-Programm entsprechend § 141 BauGB vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Inwieweit die von früheren vorbereitenden Untersuchungen erfassten Gebiete Stuttgart 28 -Bismarckstraße- nördlich der Bismarckstraße, Feuerbach 7 -Wiener Platz- westlicher Abschnitt, Stuttgart 30 -Gablenberg- westlich der Gablenberger Hauptstraße als neue Sanierungsgebiete
oder als Erweiterung der bisherigen Sanierungsgebiete ausgewiesen werden sollen, muss zu gegebener Zeit mit Blick auf die Entwicklung der bestehenden Sanierungsgebiete entschieden werden. Gleiches gilt auch für die Erweiterung des Sanierungsgebiets Stuttgart 29 -Teilbereich Stöckach- entlang der Cannstatter Straße.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass seitens Bund und Land nicht mehr nur im Programm die Soziale Stadt, sondern auch in allen anderen Programmgebieten eine immer personalintensivere Bürgerbeteiligung vorausgesetzt wird und sich hieraus künftig ggf. Handlungsbedarf ergibt.



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