Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
286/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin: 22.07.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Zuwendungen 2020 an Schulen in freier Trägerschaft

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 13.05.2020, öffentlich, Nr. 128
Verwaltungsausschuss vom 27.05.2020, öffentlich, Nr. 157

jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 17.07.2020, GRDrs 286/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Für die in Anlage 1 aufgeführten allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) in freier Trägerschaft werden im Haushaltsjahr 2020 - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - Zuwendungen im Gesamtbetrag von 2.644.829 Euro bewilligt.

2. Für die Zuwendungshöhe wird für die Monate September bis Dezember 2020 ein erhöhter Satz von 45 % der Sachkostenbeiträge 2018 nach dem Finanzausgleichsgesetz je Stuttgarter Schülerin und Schüler zugrunde gelegt.

3. Für die Abendrealschule Stuttgart, das Kolping Abendgymnasium und das Abendgymnasium der Volkshochschule Stuttgart e. V. - alle drei sind staatlich anerkannte Ersatzschulen im Bereich der Erwachsenenbildung - werden in Anlehnung an die Zuwendungspraxis für die unter Ziffer 1 genannten Schulen in freier Trägerschaft - ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - Zuwendungen im Gesamtbetrag von 22.839 Euro bewilligt.

4. Der Aufwand in Höhe von 2.667.668 Euro in 2020 wird im Teilergebnishaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4007010 - Weitere Fachaufgaben, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt.

5. Über die Zuschüsse 2021 wird aufgrund der erhöhten Aufwendungen und Verpflichtungen für die Folgejahre im Kontext des Nachtragshaushalts und der Einspargebote für 2021 separat entschieden. Die Förderung im Jahr 2021 erfolgt unter dem Haushaltsvorbehalt der Finanzierbarkeit.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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