Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
565
13a
Verhandlung
Drucksache:
935/2015
GZ:
AK 1001-04
Sitzungstermin:
16.12.2015
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Stellenplan 2016/2017
1. Organisationsuntersuchung Ausländerbehörde (OU 32-41),
- Abschlussbericht und Stellenbemessung
2. Stellenplanrechtliche Auswirkungen im Geschäftskreis III,
- Rechtsreferat u. Referat f. Sicherheit u. Ordnung
Vorgang:
Verwaltungsausschuss vom 02.12.2015, öffentlich, Nr. 490
Ergebnis: Zurückstellung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 07.12.2015, GRDrs 935/2015, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Vom Abschlussbericht der Organisationsuntersuchung der Ausländerbehörde wird Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1).
2.
Zum Stellenplan 2016
werden im Teilstellenplan des
Amts für öffentliche Ordnung
2.1 9,29 Stellen geschaffen (vgl. Anlagen 2 bis 5),
2.2 die KW-Vermerke an 5,0 Stellen entfernt (vgl. Anlage 6),
2.3 10,65 Beamtenstellen gehoben (vgl. Anlage 7)
2.4 4,0 Beamtenstellen in A 9 gehobener Dienst künftig dem mittleren Dienst zugeordnet und dafür mit einer Amtszulage ausgestattet (vgl. Anlage 8).
3.
Zum Stellenplan 2017
wird im Teilstellenplan des
Amts für öffentliche Ordnung
1,0 Beamtenstelle gehoben (vgl. Anlage 9).
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den in der Stellenbemessung angesetzten Pauschalwert von 10 % für fallübergreifende Tätigkeiten zu überprüfen. Bis zur Vorlage des Ergebnisses wird die Verwaltung ermächtigt, bis zu 5 Vollzeitkräfte in EG 8 außerhalb des Stellenplans, zunächst befristet auf die Zeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2017, einzustellen (vgl. Anlage 10).
5. Maßnahmen für Beamtinnen und Beamte
Beamtete Teamberaterinnen und -berater, die nach A 9 gD besoldet werden (derzeit 1 VZK), erhalten für die Dauer der Wahrnehmung der Teamberaterfunktion mit Blick auf die damit verbundene besondere Leistung eine Funktionszulage auf Grundlage von § 76 LBesG. Sie entspricht finanziell der Amtszulage nach A 9 mD + Zulage. Sie wird gewährt, sofern der Dienstvorgesetzte entsprechende Leistungen bestätigt. Die Funktionszulage steht unter dem Vorbehalt, dass die stellenplanmäßige Bereinigung (Neubewertung) unter den Beschlussziffern 2.4 und 3 wie beantragt beschlossen wird.
6. Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
6.1 Es wird davon Kenntnis genommen, dass die Sachbearbeiter/-innen und Teamberater/-innen in EG 8 TVöD (früher: Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1b BAT) tarifgerecht eingruppiert sind.
6.2 Die Tarifbeschäftigen in Sachbearbeiterfunktionen erhalten eine Zulage (derzeit 20 VZK). Die Zahlung erfolgt analog der Regelungen zur Zulage Tarif + im Bereich der Kitas nach GRDrs 1275/2013 und 952/2013.
6.3 Teamberater/-innen, die die Funktion Teamberatung als Tarifbeschäftigte wahrnehmen (derzeit 4 VZK), erhalten die Funktionszulage gemäß Beschlussziffer 5 festgelegten Bedingungen. Soweit sie in EG 8 eingruppiert sind, wird die volle Funktionszulage gezahlt. Bei einer höheren Eingruppierung wird der Höhergruppierungsgewinn zwischen EG 8 und der tatsächlichen Eingruppierung auf die Funktionszulage angerechnet.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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