Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
476
9
Verhandlung
Drucksache:
801/2018
GZ:
OB
Sitzungstermin:
05.12.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Kommunalanstalt Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart
Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrats
und deren Stellvertreter
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 21.11.2018, GRDrs 801/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Kommunalanstalt Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart AöR wird Herr Erster Bürgermeister Föll, zu seinem Stellvertreter Herr Bürgermeister Dr. Mayer bestellt.
2. Zu Mitgliedern des Verwaltungsrats und deren Stellvertreter werden bestellt:
Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Prof. Dr. med. Karl Max Einhäupl Jürgen Vaas (Stadtkämmerei)
Prof. Christoph Ehrhardt Anke Bossert (Abteilung Krankenhäuser)
Dr. Thomas Böhm (ver.di) Helmar Munz (Marburger Bund)
3. Folgende Mitglieder des Gemeinderates werden zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats bestellt:
a) Einigung des Gemeinderats auf die zu benennenden elf Mitglieder und elf Stellvertretungen
oder
b) Wahl jedes einzelnen Mitglieds und dessen Stellvertretung.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Von EBM
Föll
wird vorgetragen, es sei zwingend, dass in der morgigen Gemeinderatssitzung die Beschlussfassung erfolge, da der Verwaltungsrat vor Inkrafttreten der Kommunalanstalt zum 01.01.2019 noch einige Entscheidungen formaler Art treffen müsse, beispielsweise die Bestellung der Geschäftsführer zu Vorständen. Ansonsten wäre das Klinikum ab 01.01.2019 nicht handlungsfähig.
Weiter weist er darauf hin, die Stellvertreter im Verwaltungsrat seien nach der Gemeindeordnung reine Verhinderungsvertreter und namentlich zugeordnet.
Nach der Gemeindeordnung sei der Oberbürgermeister Vorsitzender des Verwaltungsrats. Diese Funktion könne der Oberbürgermeister an Beigeordnete delegieren, aber in jedem Fall müsse immer ein Bürgermeister Vorsitzender des Verwaltungsrats sein. Dies sei in der Beschlussantragsziffer 1 abgebildet.
Danach erläutert der Erste Bürgermeister die Beschlussantragsziffer 2.
Abhebend auf die Beschlussantragsziffer 3 führt er weiter aus, im Übrigen müssten 11 Mitglieder und 11 Stellvertreter aus der Mitte des Gemeinderates bestimmt werden. Dazu gebe es 12 namentliche Vorschläge. Entweder gebe es morgen zu den gemeinderätlichen Mitgliedern des Verwaltungsrates einen einvernehmlichen Beschluss, oder per Mehrheitsentscheidung müsse jede einzelne Position gewählt werden. Dies sehe so die Gemeindeordnung vor. Dies würde 22 Wahlgänge bedeuten.
Nach der Anmerkung von EBM Föll, die Verwaltung prüfe, ob man stimmzettelmäßig eine Zusammenfassung vornehmen könne, erklärt BM
Dr. Mayer
, dies werde nicht gelingen. Er gehe davon aus, dass, sollte kein Einvernehmen hergestellt werden können, die Gemeinderatssitzung lange andauern werde.
Abschließend wird, ohne dass sich Einwendungen ergeben, durch EBM
Föll
festgestellt, dass die GRDrs 801/2018 morgen im Gemeinderat behandelt werden kann.
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