Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
510
10
Verhandlung
Drucksache:
693/2018
GZ:
OB 9561-02
Sitzungstermin:
19.12.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung u. a. wegen turnusgemäßer Neukalkulation
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 10.12.2018, GRDrs 693/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung; VwGbS) (Stadtrecht 0/4) gemäß
Anlage 1
(Satzungstext) und
Anlage 2
(Gebührenverzeichnis als Anlage 1 der Satzung) wird erlassen.
2. Die kalkulierten Gebührensätze gemäß
Anlagen 4a - 4m
werden genehmigt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Von BM
Dr. Mayer
wird angemerkt, zum Amt für Umweltschutz gebe es einen Nachtrag. Dort sei in der Gebührenkalkulation die Ziffer 24.7 entsprechend dem Gebührenvorschlag im Gebührenverzeichnis anzupassen. Der Gebührenvorschlag in der Gebührenkalkulation müsse daher wie folgt lauten: "150 % der Gebühr nach Nr. 24.1, 24.
2
, 24.
3
, 24.4 und 24.5".
BM
Dr. Mayer
stellt anschließend fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag unter Berücksichtigung des vorstehenden Nachtrags beim Amt für Umweltschutz ohne Aussprache einmütig
zu.
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