Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
693/2018
GZ:
OB 9561-02
Sitzungstermin: 19.12.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung u. a. wegen turnusgemäßer Neukalkulation

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 10.12.2018, GRDrs 693/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung; VwGbS) (Stadtrecht 0/4) gemäß Anlage 1 (Satzungstext) und Anlage 2 (Gebührenverzeichnis als Anlage 1 der Satzung) wird erlassen.

2. Die kalkulierten Gebührensätze gemäß Anlagen 4a - 4m werden genehmigt.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Von BM Dr. Mayer wird angemerkt, zum Amt für Umweltschutz gebe es einen Nachtrag. Dort sei in der Gebührenkalkulation die Ziffer 24.7 entsprechend dem Gebührenvorschlag im Gebührenverzeichnis anzupassen. Der Gebührenvorschlag in der Gebührenkalkulation müsse daher wie folgt lauten: "150 % der Gebühr nach Nr. 24.1, 24.2, 24.3, 24.4 und 24.5".



BM Dr. Mayer stellt anschließend fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag unter Berücksichtigung des vorstehenden Nachtrags beim Amt für Umweltschutz ohne Aussprache einmütig zu.
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