Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 8710
GRDrs 893/2016
Stuttgart,
01/17/2017



Ratskellergaststätte



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
24.01.2017
25.01.2017



Beschlußantrag:

1. Der Sanierung des Ratskellers - veredelter Rohbau – mit einer Kostenannahme von 2. Das Hochbauamt wird mit der Weiterplanung beauftragt. Die für die Sanierung bereits zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in Höhe von rund 1 Mio. EUR (Ermächtigungsübertragung aus dem Ergebnishaushalt 2014/2015) werden zur Deckung der Planungskosten frei gegeben. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, erneut eine Interessensabfrage unter oben genannten Prämissen durchzuführen, die sich auf die gesamte Ratskellergastronomie einschließlich des Stadtbesens, der Terrasse und der neuen Außenfläche bezieht. 4. Von der Verlängerung der Verpachtung des Stadtbesens bis 31.12.2017 mit der bisherigen Pächterin wird Kenntnis genommen. 5. Die zusätzlichen Finanzmittel von 3,2 Mio. EUR (Gesamtkosten 4,2 Mio. EUR netto abzüglich 1 Mio. EUR im Wege der Ermächtigungsübertragung zur Verfügung stehende Finanzmittel) werden zum Haushalt 2018/2019 angemeldet.

Begründung:




Finanzielle Auswirkungen

Die Sanierung nach dem vorgeschlagenen Szenerio 2 - veredelter Rohbau - erfordert einen Gesamtaufwand von 4,2 Mio. EUR (netto) - 1 Mio. EUR stehen davon bereits seit dem Doppelhaushalt 2014/2015 zur Verfügung (Ermächtigungsübertragung). Die Sanierung wird im Teilhaushalt 100 - Haupt- und Personalamt, Amtsbereich 1001133 - Ratskeller, Kontengruppe 42110 - Unterhaltung städtischer Gebäude zum Doppelhaushalt 2018/2019 als neues Vorhaben angemeldet. Über deren Finanzierung ist in den Planberatungen 2018/2019 zu entscheiden.

Als künftige Pachtkonditionen wird eine Mischung zwischen Mindestpacht- und Umsatzpacht vereinbart, wobei sich die tatsächlich zu leistende Umsatzpacht aus der Differenz von Umsatzpacht zur Mindestpacht errechnet, um von einem guten Geschäftsverlauf profitieren zu können.

Bei einer Investition von ca. 5 Mio. EUR (4,2 Mio. EUR netto nach Abzug der Vorsteuer) wäre - gerechnet auf eine Nutzungsdauer von 20 Jahren eine Pachthöhe im Bereich von 200.000 EUR/Jahr erforderlich, um eine Amortisation zu erreichen. Dabei sind die Investition des Betreibers in die Gastronomie und Küchentechnik sowie die Anlaufphase allerdings noch nicht berücksichtigt.




Beteiligte Stellen

Die Referate T und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet





Dr. Fabian Mayer Bürgermeister













































Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister


Anlagen

<Anlagen>



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