Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
GRDrs 600/2017
Stuttgart,
08/23/2017



Auswahl der Betriebsträger der Kindertageseinrichtungen in der Heimgartenstraße (Hedelfingen) und der Thaerstraße (Weilimdorf)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich27.09.2017



Beschlußantrag:



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Trägerauswahlverfahren wurde am 30.03.2017 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart bekannt gemacht (Trägeraufruf).

Alle fachlich geeigneten und interessierten Träger hatten somit die Möglichkeit, Informationsunterlagen anzufordern und sich um die jeweilige Trägerschaft zu bewerben.

Die Informationsunterlagen enthielten detaillierte Angaben zu den geplanten Kindertageseinrichtungen, die Angebotsvoraussetzungen und Angaben zu den Fördergrundsätzen.
Daneben wurden die Träger darauf hingewiesen, dass es sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungs- oder Vergabeverfahren handelt, der Trägeraufruf lediglich als erster Schritt zur Auswahl eines freien Trägers für eine Betriebsträgerschaft dient, rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf finanzielle Mittel seitens der Interessierten mit der Teilnahme am Verfahren nicht bestehen, eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung entstehen ausgeschlossen ist und die im Rahmen des Verfahrens ausgetauschten Unterlagen sowie mündlichen Abstimmungen für beide Seiten vertraulich sind.


Die Bewerberinnen und Bewerber wurden gebeten, möglichst differenzierte und aufschlussreiche Aussagen einzureichen zu den (Beweg-) Gründen für den Antrag auf Einrichtung und Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder, zu den Angaben zur Trägerkonzeption sowie zu den Angaben zur Einrichtungskonzeption.

Alle eingegangenen Bewerbungen wurden gesammelt. Die verwaltungsinterne Auswertung wurde durchgeführt durch Vertreter der Dienststelle Förderung freier Träger und der Jugendhilfeplanung.

Im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen wurden auch die finanzielle und organisatorische Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit der Bewerber geprüft.


Folgende Träger haben sich für die Übernahme der Betriebsträgerschaften beider Einrichtungen beworben:


Darüber hinaus hat sich die educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH mit Sitz in Köln für die Übernahme beider Betriebsträgerschaften beworben. Der Träger hat seine Bewerbungen zurückgezogen, weshalb diese nicht in die Auswertung einbezogen wurden.

Alle drei o. g. Interessenten erfüllen grundsätzlich die Anforderungen zur Führung einer Einrichtung zur Kindertagesbetreuung.

Die Ergebnisse der Nutzwertanalyse zeigen, dass zwar alle Bewerber auf die fachlichen Aspekte eingehen, sie unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der Konkretion in der Praxis.

Die beiden erstplatzierten Bewerbungen (sowohl für die Heimgartenstraße als auch für die Thaerstraße) erzielten bei der Nutzwertanalyse insgesamt gute bis sehr gute Ergebnisse. Sie tragen dem Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag Rechnung. Die Ausführungen zum Qualitätsmanagement, zum Personalmanagement und -entwicklung sind konzeptionell gut ausformuliert. Die Umsetzung der Bildungs- und Sprachförderung wird von beiden Trägern ausführlich und fachlich gut begründet dargestellt.


Heimgartenstraße

Vorgesehen sind 4 Gruppen in denen Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren betreut werden. Die Platzzahl ist abhängig von der Betreuungsform und der Altersmischung. Aufgrund der derzeitigen Bedarfssituation im Stadtbezirk ist zunächst folgende Angebotsform vorzusehen:


Die Inbetriebnahme ist zum Mai 2018 geplant.

Die Einrichtung hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag und soll den derzeitigen Bedarf im Stadtgebiet Hedelfingen abdecken.

Nach der Auswertung der eingesandten Konzepte schlägt die Verwaltung vor, dem Träger „Kindertagesstätten Himpelchen und Pimpelchen gGmbH“ die Betriebsträger­schaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart, Heimgartenstraße 2/4 zu übertragen.

Der Träger „Kindertagesstätten Himpelchen und Pimpelchen gGmbH“ hat mit seiner Bewerbung für den Standort Heimgartenstraße insbesondere dadurch überzeugt, dass er seine Rolle als Kindertageseinrichtung im Bezirk Hedelfingen reflektiert hat und „ein Familienzentrum, das eine Lotsenfunktion erfüllen soll“ anstrebt. Bislang verfügt der Bezirk Hedelfingen über kein Stadtteil- und Familienzentrum.
Erreichen möchte die Einrichtung dies zum einen über eine ausgeprägte Eltern- und Familienorientierung mit ergänzenden Angeboten wie z. B. Elterncafe; Alleinerziehendentreff, Väternachmittage, interkulturelle Spielgruppen. Zum anderen hat sich der Träger ausführlich mit der Angebotsstruktur und potentiellen Kooperationspartnern im Bezirk und Umkreis auseinandergesetzt, um Familien mit Fragen oder Problemen gezielt weitervermitteln zu können.

Die Trägerschaft der Kindertagesstätte Heimgartenstraße soll daher der Träger „Kindertagesstätten Himpelchen und Pimpelchen gGmbH“ übernehmen.

Der Träger hat bei Abgabe der Bewerbung mit rechtsverbindlicher Unterschrift versichert, dass er mit den Förderbedingungen der Stadt Stuttgart einverstanden ist.
Der Träger verpflichtet sich zur analogen Anwendung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder. Das bedeutet insbesondere, dass die Elternbeiträge (inkl. Essensgeld sowie unter Berücksichtigung der Geschwisterermäßigung) den städt. Gebührensatz max. um 20 % überschreiten dürfen. Der Träger verpflichtet sich damit auch zur Teilnahme am Bonuscard- und Familiencardverfahren.


Der Träger erhält eine Förderung der Kaltmiete nach den Standards der jeweils gültigen Fördergrundsätze des Jugendamts. Eine mögliche Differenz zwischen der Kaltmiete lt. Mietvertrag und förderfähiger Höchstmiete (aufgrund größerer Flächen oder höherer Preise/qm) wird zusätzlich zu 100 % gefördert.

Thaerstraße

Vorgesehen sind 5 Gruppen in denen Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren betreut werden. Die Platzzahl ist abhängig von der Betreuungsform und der Altersmischung. Aufgrund der derzeitigen Bedarfssituation im Stadtbezirk ist zunächst folgende Angebotsform vorzusehen:

Die Inbetriebnahme ist zum Juli 2018 geplant.

Die Einrichtung hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag und soll den derzeitigen Bedarf im Stadtbezirk Stuttgart-Weilimdorf (insbesondere die zentral im Bezirk gelegenen Stadtteile) abdecken.

Nach der Auswertung der eingesandten Konzepte schlägt die Verwaltung vor, dem Träger „Kindertagesstätten Himpelchen und Pimpelchen gGmbH“ die Betriebsträger­schaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart, Thaerstraße 45 zu übertragen.

Der Träger „Kindertagesstätten Himpelchen und Pimpelchen gGmbH“ überzeugt mit seiner Bewerbung insbesondere durch folgende Punkte:
· Die gute und konkrete Darstellung des Sozialraums auf 3 Ebenen (Kinder, Familien, Sozialraum), in welcher gute Kenntnisse über Institutionen und Kooperationspartner im Bezirk deutlich werden.
· Die durchgängig praxisbezogen dargestellte pädagogische Konzeption, in die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Betreuungsalltag eingearbeitet werden.

Die Trägerschaft der Kindertagesstätte Thaerstraße soll daher der Träger „Kindertagesstätten Himpelchen und Pimpelchen gGmbH“ übernehmen.

Der Träger hat bei Abgabe der Bewerbung mit rechtsverbindlicher Unterschrift versichert, dass er mit den Förderbedingungen der Stadt Stuttgart einverstanden ist.
Der Träger verpflichtet sich zur analogen Anwendung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder. Das bedeutet insbesondere, dass die Elternbeiträge (inkl. Essensgeld sowie unter Berücksichtigung der Geschwisterermäßigung) den städt. Gebührensatz max. um 20 % überschreiten dürfen. Der Träger verpflichtet sich damit auch zur Teilnahme am Bonuscard- und Familiencardverfahren.


Der Träger erhält eine Förderung der Kaltmiete nach den Standards der jeweils gültigen Fördergrundsätze des Jugendamts. Eine mögliche Differenz zwischen der Kaltmiete lt. Mietvertrag und förderfähiger Höchstmiete (aufgrund größerer Flächen oder höherer Preise/qm) wird zusätzlich zu 100 % gefördert.





Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel sind im Haushalt vorhanden (vgl. GRDrs 829/2013, Anlage 5, Liste 2 und GRDrs 721/2011 Anlage 4, Liste 2 i. V. m. GRDrs 1147/2011).






Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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