Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
209
16
VerhandlungDrucksache:
388/2020
GZ:
T
Sitzungstermin: 24.06.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Eberhard-Ludwigs-Gymnasium, Ausbau zu einem
Musikgymnasium inklusive Erweiterung und denkmalgerechtem Umbau und Sanierung, Herdweg 72,
70174 Stuttgart - Baubeschluss

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 23.05.2020, öffentlich, Nr. 184
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 15.06.2020, GRDrs 15.06.2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der vom Hochbauamt geprüften Planung des Gesamtprojektes zur Erweiterung, Sanierung und Umstrukturierung des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums nach den Plänen des Architekturbüros LRO Lederer Ragnarsdóttir Oei GmbH & Co. KG,
2. Der Gesamtaufwand für die denkmalgerechte Sanierung, Umbau und Erweiterung des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums zu einem 3-zügigen Musikgymnasium in Höhe von 67,349 Mio. € wird gedeckt, wie unter "Finanzielle Auswirkungen" dargestellt:
3. Zur Finanzierung stehen gemäß fortgeschriebenen Projektbeschluss (GRDrs 350/2019) im Teilfinanzhaushalt 400, bei Projekt 7.401124 - Eberhard-Ludwigs-Gymnasium, Ausbau zum Musikgymnasium und Neubau Turnhalle 61,655 Mio. € bereit.

Die darüber hinaus benötigten finanziellen Mittel in Höhe von voraussichtlich 5,694 Mio. € brutto gegenüber GRDrs 350/2019 sind derzeit noch nicht finanziert und sind als Vorbelastung zum Doppelhaushalt 2022/2023 bereitzustellen und werden bei der Fortschreibung des Investitionsprogramms berücksichtigt.


Positiv zu der Vorlage äußern sich StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) und StRin Ripsam (CDU). Mit der Vorlage, so StRin Ripsam, werde seitens der Landeshauptstadt signalisiert, dass trotz nicht einfacher finanzieller Lage für den Schulbereich beträchtliche Summen bereitgestellt würden.

Gegenüber diesen Stadträtinnen merkt die Vorsitzende an heute könne sie nicht sagen, ob von Nachbarn gegen das Vorhaben geklagt werde bzw. ob dem Baurechtsamt bereits hierzu Entsprechendes vorliege. Heute sei der Tag, an dem sich der Gemeinderat und die Verwaltung gemeinsam über den Baubeschluss freuen sollten. Ob Einwendungen/Klagen erhoben würden, müsse abgewartet werden. Mit diesen würde dann formal korrekt umgegangen. Der Beschlussantrag verdiene den vollen politischen Rückhalt des Ausschusses.

Abschließend BMin Fezer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

Zur Beurkundung

Häbe / pö
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