Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 325/2017
Stuttgart,
11/13/2017



Neuregelung der Entgelte der Stuttgarter Philharmoniker
und der Gebühren der Stuttgarter Musikschule




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Ausschuss für Kultur und Medien
Vorberatung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
29.11.2017
30.11.2017
27.02.2018



Beschlußantrag:

1. Stuttgarter Philharmoniker 2. Stuttgarter Musikschule

Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Stuttgarter Philharmoniker
a.) Die Entgelte für Konzerte der Stuttgarter Philharmoniker wurden zuletzt zur Spielzeit 2016/2017 neu festgesetzt (Erhöhung um 7,4%). Nach 2 Spielzeiten sollen die Entgelte zur Spielzeit 2018/2019 um durchschnittlich 7,9 % angehoben werden. In die Entgeltregelung sollen die zur Spielzeit 2017/2018 neu eingeführten Veranstaltungsformate aufgenommen werden.

b.) Um den Standort Gustav-Siegle-Haus attraktiver für Besucher zu machen, wurden von den Stuttgarter Philharmonikern für die Spielzeit 2017/2018 drei neue Veranstaltungsformate entwickelt. Die Entgelte für diese Veranstaltungen sollen festgesetzt werden.

2. Stuttgarter Musikschule

Die letzte Erhöhung der Gebühren erfolgte zum 1. August 2016. Die vorgesehene Erhöhung zum 1. August 2018 beträgt durchschnittlich zwischen 4 - 4,5%.

Die Anpassung der Entgelte und Gebühren ist aufgrund der stetig steigenden Kosten notwendig und wurde, wie in den letzten Jahren zuvor auch, in maßvollem Umfang vorgenommen.

Die gewährten Ermäßigungsregelungen der Stuttgarter Philharmoniker sowie der Stuttgarter Musikschule werden auch in Zukunft weiterbestehen (siehe ausführliche Begründungen).


Finanzielle Auswirkungen

Durch die Erhöhung der Entgelte bei den Stuttgarter Philharmonikern ist mit Mehreinnahmen in 2018 von rd. 7.500 € und ab 2019 mit rd. 30.000 € zu rechnen.

Durch die Gebührenerhöhung bei der Stuttgarter Musikschule ab 1. August 2018 wird mit Mehrerträgen gegenüber 2017 von rd. 34.000 Euro und ab 2019 von rd. 81.000 Euro gerechnet.

Die voraussichtlichen Mehrerträge sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2018/2019 bereits enthalten.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Entgeltübersicht Stuttgarter Philharmoniker ab Spielzeit 2018/2019
Anlage 3a Kalkulation von Eintrittspreisen für ein Sinfoniekonzert und ein Kinder-/
Jugend- und Nachmittagskonzert
Anlage 3b Kalkulation von Eintrittspreisen für die neuen Formate
Anlage 4 Gebührenerhöhung Stuttgarter Musikschule ab 1. August 2018
(Anlage zur Schulordnung)
Anlage 5 Gebührenkalkulation Musikschule


Ausführliche Begründung

1.) Entgeltregelung der Stuttgarter Philharmoniker

a.) Erhöhung der Entgelte für Konzerte zur Spielzeit 2018/2019:
Die Entgelte für Konzerte der Stuttgarter Philharmoniker wurden zuletzt zur Spielzeit 2016/2017 nach drei Spielzeiten um durchschnittlich 7,4% angehoben. Obwohl durchaus ein Risiko besteht, dass die Zahl der Abonnenten bei einer weiteren Erhöhung zurückgeht, werden wir die Entgelte bereits nach nur zwei Spielzeiten zur Spielzeit 2018/2019 wieder anheben und planen eine Erhöhung um durchschnittlich 7,9%. Die Entgeltübersicht ist als Anlage 2 beigefügt.


Die bisherigen Sozialermäßigungen (siehe Anlage 2) sollen bestehen bleiben. Außerdem sind die Stuttgarter Philharmoniker Kulturpartner des Projektes KULTUR FÜR ALLE und ermöglichen hierdurch Menschen mit wenig finanziellen Mitteln ihrer Konzerte besuchen zu können.

Durch die Erhöhung der Entgelte ist mit Mehreinnahmen in 2018 von rd. 7.500 Euro und ab 2019 mit rd. 30.000 Euro zu rechnen.

b.) Einführung neuer Formate zur Spielzeit 2017/2018:
Um die Nutzung des Gustav-Siegle-Hauses zu intensivieren, haben die Stuttgarter Philharmoniker für die kommende Saison drei neue Formate entwickelt, das „Nachtschwärmer-Konzert“ (in Kooperation mit dem BIX), die „Mitten im Orchester sitzen-Konzerte“ und der „Weinabend mit Fagott-Ensemble“.

Folgende Entgelte sollen erhoben werden:
Veranstaltungen
Anzahl
Eintrittspreis
Eintrittspreis ermäßigt
Nachtschwärmer-Konzert
4
25 Euro
20 Euro
Mitten im Orchester sitzen-Konzert
2
14 Euro
7 Euro
Weinabend mit Fagott-Ensemble
1
40 Euro
---

Die Kalkulation der Entgelte ist als Anlage 3b beigefügt.

Bei guter Resonanz sollen die Formate fortgeführt werden.


2. Neuregelung Gebührenordnung der Stuttgarter Musikschule

Die letzte Erhöhung der Gebühren erfolgte zum 1. August 2016 (GRDrs 320/2015). Die zu beschließende Neufassung liegt als Anlage 4 bei.

Im Turnus von 2 Jahren wird eine Erhöhung der Gebührensätze der Stuttgarter Musikschule geprüft. Zum Schuljahr 2018/2019 soll eine Erhöhung der Gebühren um durchschnittlich 4 - 4,5% erfolgen. Die prozentuale Erhöhung in den vergangenen Jahren betrug zwischen 4 - 6%.

Durch die Gebührenerhöhung ist im Jahr 2018 mit Mehreinnahmen von 33.600 Euro und im Jahr 2019 von 80.600 Euro gegenüber dem Jahr 2017 zu rechnen. Die Gebührenerhöhung wirkt sich im Jahr 2018 nur anteilig aus, da bis zu Beginn des neuen Schuljahres noch die bisherigen Gebührensätze gelten.

Die Kalkulation der Musikschulgebühren ist als Anlage 5 beigefügt.

Wie bisher erhalten Inhaber der FamilienCard eine Ermäßigung von 20% und Inhaber der Bonuscard eine Ermäßigung von 90% auf die Unterrichtsgebühren. Damit ist gewährleistet, dass trotz der Anpassung einzelner Gebühren zum Schuljahr 2018/2019 der Besuch der Stuttgarter Musikschule auch künftig finanzierbar bleibt. Zusätzlich kann zur Bezahlung der Musikschulgebühren das Guthaben aus dem Bildungspaket „Bildung und Teilhabe“ in Höhe von jährlich max. 120 Euro eingesetzt werden. Außerdem ist die Stuttgarter Musikschule eine der insgesamt 80 Institutionen, die das Projekt KULTUR FÜR ALLE mit Freikarten für ihre Veranstaltungen unterstützen.



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