Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 770/2018
Stuttgart,
11/05/2018



Personalerweiterungskapazität für die zentrale Netzwerkkoordination Frühe Hilfen in Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich21.11.2018



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Dem Jugendamt stehen für die Netzwerkkoordination in den Frühen Hilfen in Stuttgart 2,65 Stellen mit KW 01/20 zur Verfügung. Davon sind 2,15 Stellen zur regionalen Netzwerkkoordination auf die 11 Beratungszentren Jugend und Familie verteilt.
Bisher stehen 0,5 KW Stellen für die zentrale Aufgabenerfüllung bereit (Planstelle Nr. 510.2000.070, 50 %, Bewertung S17).

Über die Entwicklung der Frühen Hilfen in Stuttgart hat das Jugendamt regelmäßig dem Gemeinderat berichtet, zuletzt mit GRDrs 795/2017.

Mit dieser aufgezeigten Entwicklung haben auch die Aufgaben und Anforderungen der zentralen Netzwerkarbeit zugenommen, so dass die bestehende 50 % Stelle bei weitem nicht mehr ausreichend ist. Die Erweiterung des Umfangs um 50 % auf 100 % ist erforderlich und kann finanziert werden aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen.

Zum Stellenplan 2020/2021 wird die Verlängerung der KW-Vermerke an den bestehenden 2,65 Stellen und die Schaffung einer 0,5 Stelle mit KW-Vermerk für die Netzwerkkoordination in den Frühen Hilfen in Stuttgart beantragt, die bis dahin im Rahmen dieser Ermächtigung besetzt wird.



Finanzielle Auswirkungen


Für 2018 wurden 309.000 € für die Netzwerkarbeit bei der Bundesstiftung Frühe Hilfen beantragt. Die Mittel sind für 2018 ausreichend.
Sie werden erst im Oktober 2018 ausbezahlt; die Auszahlung erfolgt gemäß der Fördergrundsätze Baden-Württemberg.

Insgesamt fallen jährlich folgende reine Personalkosten an:
- 37.550 € für die bestehende 0,5 VK-Stelle/ S17 zentrale Netzwerkarbeit
- 37.550 € für die zusätzliche 0,5 Ermächtigung/ S17 zentrale Netzwerkarbeit
- 139.320 € für die 2,15 VK-Stellen/ S15 dezentrale Netzwerkarbeit.
In der Summe also 214.420 €.

Des Weiteren fallen jährliche Sachkosten für Netzwerktreffen und sektorenübergreifende Veranstaltungen, Dokumentation, Evaluation, Qualifizierung und Fortbildung sowie Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 94.580 € an.

Die Mittel müssen jährlich beantragt werden. Es kann damit gerechnet werden, dass die Bundesstiftung Frühe Hilfen auch 2019 die Stellen wieder in vergleichbarer Höhe fördert, wie es seit 2012 die Bundesinitiative Frühe Hilfen tat.



Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AKR haben die Vorlage mitgezeichnet.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Aktuelle Informationen zur Bundesstiftung Frühe Hilfen

<Anlagen>



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