Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 38/2024
Stuttgart,
02/27/2024



Förderung Stadtacker Wagenhallen e.V.



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
05.03.2024
06.03.2024



Beschlußantrag:

1. Der Personal- und Nebenkostenförderung in Höhe von je 102.500 EUR brutto für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 für den Stadtacker e.V. wird zugestimmt.

2. Dem einmaligen Zuschuss in Höhe von 65.000 EUR brutto für das Haushaltsjahr 2024 an den Stadtacker e.V. als Sachkosten für den Umzug auf das neue Gelände wird zugestimmt. Der Abruf dieser Mittel ist an den Zeitplan des Umzugs gebunden.

3. Die Aufwendungen in Höhe von 270.000 EUR brutto aus den Beschlussziffern 1
und 2 werden im Teilergebnishaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amtsbereich 6107010 - Stadtplanung, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und
Zuschüsse für laufende Zwecke wie folgt gedeckt:

Haushaltsjahr 2025: 102.500 EUR brutto



Begründung:


Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung (HS) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates für die Gewährung von Zuwendungen an Institutionen, Vereine und
sonstigen Organisationen für kulturelle, wissenschaftliche oder volksbildende Zwecke im einzelnen Fall bei der Gewährung einer einmaligen Zuwendung über 100.000 Euro zuständig.





Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2024/2025 hat der
Gemeinderat erneut beschlossen, den Verein Stadtacker Wagenhallen e.V. zu fördern.


Mit der vorliegenden Gemeinderatsdrucksache soll daher erneut der Sachbeschluss
zur weiteren Förderung des Vereins in Form eines Vertragsabschlusses herbeigeführt werden.

Der Stadtacker Wagenhallen e. V. bespielt seit 2012 Teile des öffentlichen Raums im Umfeld der Wagenhallen mit Gemeinschaftsgärten im Stuttgarter Nordbahnhofviertel und trägt dadurch in ökologischer, als auch gesellschaftlicher Hinsicht zu einer positiven Stadtentwicklung bei.

Im Zuge der Planungen zur „Maker City“ ist der Stadtacker Wagenhallen e.V. ebenfalls von einer für die Planung erforderlichen Standortverlagerung betroffen. Der zeitliche und dynamische Ablauf der Standortverlagerung ist mit allen Beteiligten abgestimmt. Gemäß aktuellem Zeitplan wird von einem Umzug in 10/2026 ausgegangen. Ein früherer Umzug im Jahr 2025 könnte jedoch ggf. durch weitere Optimierungen umgesetzt werden.

Es wurde ein Weg entwickelt, der den Umzug zu einem neuen und dauerhaften Standort im C1-Gebiet sicherstellt. Die städtebauliche Planung nimmt im Bereich des künftigen Standorts bewusst Bezug auf Gestaltung und den besonderen Charakter des Stadtackers.

Durch eine weiter zeitlich optimierte Organisation der vorbereitenden Maßnahmen sowie der Baumaßnahmen für die Erschließung der Maker City hat sich die Möglichkeit ergeben, dass für den Stadtacker Wagenhallen e.V. eine Verlängerung der Nutzungsmöglichkeit bis zum Bezug der finalen Fläche möglich sein wird. Eine Fortführung der bereits laufenden Förderung des Vereins bis zum Umzug an den dauerhaften Standort (vgl. GRDrs 431/2022) soll mit der vorliegenden Gemeinderatsdrucksache sichergestellt werden.



Finanzielle Auswirkungen

Die Aufwendungen in Höhe von 270.000 EUR brutto aus den Beschlussziffern 1 und 2 werden in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 im Teilergebnishaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amtsbereich 6107010 - Stadtplanung, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt.

Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt bis zur Genehmigung des Haushalts durch das
Regierungspräsidium gemäß den Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung. Die weitere Förderung des Stadtacker Wagenhallen e.V. ist vordringlich und unabweisbar.





Das heißt, die konsekutive Weiterführung des laufenden Vertrages stellt primär sicher, dass die Personalmittel für die bereits installierten Stellen unterbrechungsfrei abfließen können. Eine Verzögerung bzw. eine (längere) Unterbrechung hätte zur Folge, dass das bereits eingestellte Personal entlassen werden müsste, wenn zeitnah kein (Folge-)Vertrag abgeschlossen werden würde.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Keine

<Anlagen>



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