Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
135
29
Verhandlung
Drucksache:
GZ:
Sitzungstermin:
13.05.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
der Vorsitzende
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
"Jetzt vorbereiten - Videokonferenz-Sitzungen
gemeinderätlicher Gremien"
- Antrag Nr. 134/2020 vom 27.04.2020 (90/GRÜNE)
Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
In seinem Sachvortrag führt EBM
Dr. Mayer
aus, es gebe seit der letzten Woche den § 37a GemO zur Zulassung von Videokonferenz-Sitzungen (VKS) für gemeinderätliche Gremien. Im Vorfeld habe es dazu gegenüber dem Land Empfehlungen durch den baden-württembergischen Städtetag und von Kommunen, darunter auch die LHS, gegeben. Leider hätten diese keine Berücksichtigung gefunden. Daher habe man es nun mit einer gesetzlichen Regelung zu tun, die auch für Stuttgarter Belange lediglich einen überschaubaren Anwendungsbereich biete.
Die rechtlichen Hürden seien extrem hoch gesetzt worden. So könnten VKS ohne weitere Voraussetzungen nur bei einfachen Angelegenheiten durchgeführt werden. Diese Beschränkung gelte nur dann nicht, wenn eine Präsenzsitzung aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könne; in der Regel befassten sich in der LHS jedoch die beschließenden Ausschüsse nicht mit einfachen Angelegenheiten.
Über außergewöhnliche Notsituationen gebe es einen Beispielkatalog. Dieser beinhalte Naturkatastrophen, Seuchenschutz usw. In der derzeitigen Coronakrise treffe natürlich der Aspekt Seuchenschutz zu, aber das Gesetz komme in einer Phase, in der es in allen Bereichen der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens Lockerungen/Öffnungen gebe. Von daher gehe er von einem beachtlichen Begründungsproblem aus, aktuell das Tatbestandsmerkmal "schwerwiegende Gründe, derentwegen Präsenzsitzungen nicht möglich sind" zu erfüllen.
Um diese Rechtsproblematik näher zu beschreiben, fährt er fort, im Gemeinderat würden regelmäßig Satzungen wie z. B. Bebauungspläne und Entschädigungs-/Gebühren-satzungen beschlossen. Bei einer Klage gegen einen im Rahmen einer VKS beschlossenen Bebauungsplan würde beispielsweise natürlich die ordnungsgemäße Aufstellung des Bauleitplanes geprüft. Wenn sich dann zeigte, dass kein schwerwiegender Grund gegen eine Präsenzsitzung vorgelegen habe, wäre der Satzungsbeschluss nichtig. Gleiches gelte für Grundstücksgeschäfte und Ähnliches.
Er halte es für nicht tolerabel, dieses Rechtsrisiko über Monate einzugehen. Hierbei müsse auch gesehen werden, dass andere Festsetzungen, wie die 800 m²-Regel für den Einzelhandel, vor Gerichten keinen Bestand gehabt hätten. Dies zeige, nicht alles, was in der jetzigen Zeit von Landes- und Bundesseite an gesetzlichen Regelungen komme, sei rechtssicher und belastbar. Die Verwaltung wolle dem Gemeinderat nicht empfehlen, Videokonferenzen auf einer "wackeligen Rechtsgrundlage" für beschließende Ausschüsse und den Gemeinderat durchzuführen. Denkbar sei eine begrenzte Anwendung bei beratenden Ausschüssen. Allerdings müsse diesbezüglich, da es in diesem Segment viele, auch große Mischausschüsse (Ratsmitglieder, sachkundige Mitglieder) gebe, noch die technische Umsetzung geprüft werden. Beispielhaft nennt er den Internationalen Ausschuss sowie den Kulturausschuss. In Gremien mit 30 bis 40 Mitgliedern sei die Durchführung einer VKS nicht einfach zu handhaben.
Die Verwaltung sei durchaus interessiert, dieses Format zu erproben. Die Durchführung von Videokonferenzen sei ohnehin Bestandteil des Projekts Digital Moves. Bekanntlich erfolgten bereits Videokonferenzen im informellen Bereich (z. B. Gespräche OB/Frak-tionsvorsitzende, fraktionsübergreifende Gespräche).
Danach bittet er die Fraktionen, kurze Einschätzungen abzugeben.
Es äußern sich die StRe
Pitschel
(90/GRÜNE),
Kotz
(CDU),
Urbat
(Die FrAKTION LIN-KE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei),
Perc
(SPD),
Dr. Oechsner
(FDP) und
Walter
(PULS).
StR
Pitschel
ermutigt die Verwaltung, das Thema weiter zu bearbeiten, um für eine mögliche Verschärfung des Infektionsgeschehens der derzeitigen Pandemie bzw. auf zukünftige Pandemien vorbereitet zu sein. Von StR
Kotz
wird die Durchführung von Präsenzsitzungen präferiert. Offen zeigt er sich für Videokonferenzen, um diverse, insbesondere kurzfristig stattfindende, Gespräche durchzuführen. Ziel der CDU-Gemeinderatsfraktion sei es, auch bei beratenden Gremien kurz- und mittelfristig zu Präsenzsitzungen zurückzukehren. Es könnten Schritte unternommen werden, die Fraktionen/die Fraktionsvorsitzenden technisch besser auszustatten. Er legt Wert auf die Themen Datenschutz und Datensicherheit. Die Durchführung von Videokonferenzen bei großen Gremien problematisiert StR
Urbat.
Von ihm wird ebenfalls die Notwendigkeit gesehen, Vorbereitungen für ein sich verschärfendes Infektionsgeschehen zu treffen. Entsprechend äußert sich StR
Perc.
Er berichtet von guten Erfahrungen einer in der letzten Woche mit Teilen des Kulturausschusses durchgeführten Videokonferenz. Vielleicht könnten Tagesordnungen mit einfachen Behandlungsgegenständen online abgehandelt werden. Die Stadt sollte den eingeschlagenen mutigen Weg bei der Digitalisierung durch eine Ausweitung auf die Ratsarbeit fortsetzen. StR
Dr. Oechsner
befürwortet ebenfalls Vorbereitungsarbeiten, um gegebenenfalls Videokonferenzen durchführen zu können. Für StR
Walter
müssen Präsenzsitzungen Vorrang vor VKS haben.
Die StRe
Pitschel,
Urbat
und
Walter
sprechen sich dafür aus, bevor beratende Ausschüsse abgesagt werden, für diese Videokonferenzen durchzuführen. Entsprechend äußert sich StR
Pitschel
zu Bezirksbeiratssitzungen.
Für EBM
Dr. Mayer
ergibt sich das Votum, dass die Verwaltung die ohnehin schon begonnenen technischen Arbeiten für beratende Ausschüsse fortsetzt. Dazu werde die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten und dem Gemeinderat vorlegen. Danach schließt er diesen Tagesordnungspunkt ab.
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