- Soforthilfe ab September 2021 für das gesamte Schuljahr 2021/2022
- Über das Budget für die Sofort-Maßnahmen sollen verlässliche und ständig präsente zielgruppenorientierte Maßnahmen geschaffen werden. Denkbar sind z.B. folgende Maßnahmen:
o Unterstützung individuellen Lernens im Ganztag, innerhalb und außerhalb der offiziellen Lernzeit.
o Betreuung in Kleinstgruppen, wie es während der Notbetreuung möglich war – und die sich laut einhelliger Rückmeldung der befragten Akteure an den Schulen als sehr hilfreich für die Kinder erwiesen hat
o Kontinuierliche Begleitung von Lern-, Spiel- und Kreativräumen (z. B. das offene Kunstatelier oder die kontinuierlich betreute Bewegungsbaustelle)
o Einzelbetreuung innerhalb und außerhalb der Schule, ggf. unter Einbeziehung der Familie und virtuelle Hilfen
- Um eine zusätzliche Unterstützung zu ermöglichen, werden aus dem Budget der sozialraumorientierten Förderung von Ganztagsgrundschulen Mittel für personelle Aufstockungen im Ganztag (Träger), die für das Schuljahr 2021/2022 befristet sind, an Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen vergeben:
o Aufstockung von Teilzeitarbeitsverhältnissen der pädagogischen Fachkräfte im Ganztagsbetrieb (befristet für das SJ. 2021/2022 zusätzlich ca. 50%-Stellenanteil)
o Befristete Einstellung von Fachkräften
o 1 FSJ-Kraft im Ganztagsbetrieb für das SJ. 2021/2022 – um dies zu ermöglichen soll eine Ausnahme von der im Ganztag geltenden Regel gemacht werden, dass zur Sicherstellung der Qualität nicht mehr als 1% des Personalschlüssels über Nichtfachkräfte wie Ehrenamtliche, FSJ-Fachkräfte und Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes abgedeckt werden dürfen.
o möglich ist auch der Einsatz von PiA
- ggf. auch Einsatz von Fachkräften auf Honorarbasis oder mit Aufwandsentschädigung und pädagogischen Partnern im Ganztag
- Über die zusätzlichen Personalkapazitäten werden u.a. nicht finanziert: Krankheitsvertretungen, personelle Engpässe der Schulen, Schulsozialarbeit
- Die Sofortmaßnahmen sollen 26 Ganztagsgrundschulen mit besonderen sozialen Herausforderungen beanspruchen können.
- Die Auswahl der Schulen erfolgt auf Grundlage von Daten zum BonusCard-Bezug von Grundschüler/-innen an den Ganztagsgrundschulen.
- Das Gesamtbudget i.H.v. 885.000 Euro pro Kalenderjahr (s. GRDrs. 276/2019, Maßnahme 6.1) soll auf Basis der Gruppen-/Klassenzahlen im Ganztag berechnet werden.
- Die Hilfen sollen schnell und unkompliziert beim Schulverwaltungsamt beantragt und über den Verwendungsnachweis abgerechnet werden.