Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 997/2017
Stuttgart,
10/27/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 08.11.2017



Fördersystematik

Beantwortung / Stellungnahme


Die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt im Antrag 458/2017 „Aufgaben und Projekte der Jugendhilfe“, Punkt I:

1. Die Fachverwaltung prüft wie Stellenschaffungen so berechnet werden können, dass eine pauschale Gesamtkostenrechnung vorgenommen wird, wie in anderen Bereichen bei der Stadtverwaltung (z.B. Sozialbereich) üblich.

2. Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine solche Umstellung auf die aktuellen Förderungen der freien Träger im Bereich von Leitungsstellen oder der Erhöhung der 90 % Förderung bei Schulsozialarbeit.


Zu 1)

Der Gemeinderat hat in den Haushaltsplanberatungen 2014/2015 die Verwaltung beauftragt (s., Antrag 1006/2013), ämterübergreifend (damals Ämter des Referates SJG: Sozialamt, Jugendamt und Gesundheitsamt) und gemeinsam mit den freien Trägern einen Vorschlag für eine einfache und transparente Fördersystematik zu erarbeiten.

In der Vorlage GRDrs 718/2015 „Einheitliche und transparente Fördersystematik“ wurde grundsätzlich über den Sachstand der Verhandlungen mit der Liga der Wohlfahrtspflege über eine ämterübergreifend einheitliche und transparente Fördersystematik berichtet.

Grundsätzliches Einverständnis besteht zwischen der Verwaltung und der Liga über die dort dargestellte modulare Fördersystematik (Auszug aus der GRDrs 718/2015):






FörderbausteineGrundlage der PauschalenFörder-
quote
Verfahren
Fachpersonalkostenstädtische Durchschnitts-PK zum Zeitpunkt des FörderbeschlussesKann sich
sowohl
von Förderbereich
zu Förder-
bereich
als auch
von Baustein zu
Baustein
unter-
scheiden
Steigerung des PK-Anteils im HH-Entwurf analog zur Steigerung der städtischen Personalkosten.
Verbindliche Vorlage zum Umgang mit Tarifabschluss zur Entscheidung durch den GR
Leitungs-/Verwaltungs-stellens.o.Auf Antrag nach Prüfung und Entscheidung GR mögl. Förderbestandteil analog wie Fachpersonal
Miete/
Nebenkosten
Einzelheiten sind im Einigungsprozess noch festzulegen
Arbeitsplatzbezogene
Sach-/ Verwaltungskosten (incl. IT-K)
Derzeit eine Pauschale pro geförderter Stelle in Höhe von 1.950 €, die im Jahr 2004 festgelegt wurde.Im Hinblick auf Höhe und Dynamisierung der Pauschale wird auf den Haushaltsantrag der Liga verwiesen.
Angebotsbezogene
Sachkosten
Pauschale pro geförderter Stelle abhängig vom Bedarf des jeweils geförderten Angebots. Auf Antrag nach Prüfung und Entscheidung GR künftig möglicher Förderbestandteil

Nachdem der Antrag der Liga in den Haushaltsplanberatungen 2016/2017 auf generelle Erhöhung/ Dynamisierung der arbeitsplatzbezogenen Sach-/Verwaltungskostenpauschale für alle Förderbereiche des Sozial-, Jugend- und Gesundheitsamtes abgelehnt wurde, wurde eine Weiterarbeit an der weiteren konkreten Ausgestaltung der Förderbausteine von der Liga der Wohlfahrtspflege aber nicht mehr als zielführend erachtet.


Zum HH 2018/2019 liegen Anträge der Träger und Fraktionen zur Erhöhung der Sachkostenpauschale auf 4.600 EUR pro Fachkraftstelle ab dem Jahr 2018 in der Sucht- und Drogenhilfe, den Sozialpsychiatrischen Diensten (einschließlich Arbeitskreis Leben), der Gerontopsychiatrie und der Flüchtlingshilfe vor.
Im Bereich der Sucht- und Drogenhilfe wurde bereits zum HH 2016/2017 eine Erhöhung der Sachkostenpauschale beschlossen.

Die o.g. modulare Fördersystematik wird sowohl vom Sozial- als auch vom Jugendhilfebereich grundsätzlich nach wie vor angewandt. Gleichzeitig gibt es in beiden Bereichen einzelne Angebote, die aufgrund ihrer Besonderheit anderen Förderkriterien unterliegen (z.B. Förderung der Verpflegungstage bei den Waldheimen).

Eine Gesamtkostenrechnung wird weder im Sozialamt noch im Jugendamt der Förderung zugrunde gelegt.

Eine grundsätzliche Veränderung der Fördersystematik wurde von keinem Träger beantragt und wird seitens der Fachverwaltung auch nicht für notwendig erachtet.





Zu 2)

Sofern beantragt und vom Gemeinderat beschlossen werden die förderfähigen Ausgaben von Leitungsstellen analog zu Fachkraftstellen (mit einer höheren tariflichen Eingruppierung) kalkuliert (s.o. Fördersystematik).

Die Höhe des Zuschusses für die Personalkosten ist abhängig von der vom Gemeinderat beschlossenen Förderquote.

Der konkrete Mehrbedarf zum HH 2018/2019 wird in den HH-Vorlagen zur Mobilen Jugendarbeit GRDrs 287/2017, 1. Ergänzung (Leitungsstellen) sowie zur Schulsozialarbeit GRDrs 322/2017, 1. Ergänzung (Leitungsstellen und 100 % Förderung der Stellen) ausgeführt.




Vorliegende Anträge/Anfragen

458/2017 Bündnis 90/Die Grünen




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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