Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 1322/2021
Stuttgart,
12/14/2021



Coronabedingte Sonderzuwendung an die Volkshochschule Stuttgart für das Jahr 2021



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
15.12.2021
08.02.2022



Beschlußantrag:

1. Als Hilfsmaßnahme zum Ausgleich des Corona-bedingt im Jahr 2021 entstehenden Defizits erhält der gemeinnützige Verein volkshochschule stuttgart e.V. eine einmalige Sonderzuwendung in Höhe von 300.000 EUR. Die Sonderzuwendung dient ausschließlich dem Betrieb der Volkshochschule im Jahr 2021.

2. Die Aufwendungen in Höhe von 300.000 EUR werden im Teilergebnishaushalt 2021 THH 410 - Kulturamt, Amtsbereich 4102811 - Kulturförderung, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt.


Begründung:


Gemäß § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats für die Gewährung einmaliger Zuwendungen an Institutionen, Vereine und sonstige Organisationen für kulturelle, wissenschaftliche und volksbildendende Zwecke zuständig, sofern diese im Einzelfall 77.000 EUR übersteigen.

Mit GRDrs 619/2020 hatte der Verwaltungsausschuss eine Corona-bedingte Sonderzuwendung für den Betrieb der Volkshochschule im Jahr 2020 in Höhe von 2,0 Mio. EUR beschlossen. Diese wurde dementsprechend von der Kulturverwaltung bewilligt und auf Anforderung hin ausbezahlt. Der Jahresabschluss 2020 wies ein auszugleichendes Defizit von 942,5 TEUR aus (vgl. GRDrs 280/2021), die spätere Prüfung des Verwendungsnachweises ergab, dass sich das Corona-bedingte Defizit 2020 - nicht zuletzt dank eigener Einsparmaßnahmen und wirtschaftlichen Handelns seitens der vhs - zwischen 550 TEUR und maximal 850 TEUR bewegt. Aus der in 2020 gewährten Sonderzuwendung über 2,0 Mio. EUR stehen der vhs somit noch Restmittel von mindesten 1,15 Mio. EUR zum Ausgleich eines Corona-bedingten Defizits in 2021 zur Verfügung.

Ein nach ersten Kalkulationen im November 2020 für das Jahr 2021 von der vhs befürchtetes Defizit in Höhe von - 2,647 Mio. EUR konnte im Verlauf des Jahres 2021 deutlich verringert werden. Aufgrund aktualisierter Hochrechnungen und unter Berücksichtigung der aus der Sonderzuwendung 2020 verfügbaren Restmittel, geht die vhs Mitte November 2021 von einem noch zu deckenden Corona-bedingten Defizit 2021 in Höhe 300.000 EUR aus. Der Betrag ist derzeit nach den vorgelegten Hochrechnungen der vhs verwaltungsseitig nachvollziehbar.

Im Nachtragshaushalt 2021 (GRDrs 78/2021, GR-Beschluss vom 25.03.2021) wurden Mittel in Höhe von 1,5 Mio. EUR reserviert, die der vhs neben den Restmitteln aus der Sonderzuwendung 2020 bei Bedarf gewährt werden können. Mit Beschluss dieser Vorlage wird der erforderliche Sachbeschluss zur Bewilligung von 300.000 EUR aus den reservierten 1,5 Mio. EUR gefasst.

Die Mittelbewilligung wird im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung vorgenommen, sodass ggf. eine (anteilige) Rückerstattung geltend gemacht werden kann. Die Prüfung des tatsächlichen Bedarfs für 2021 kann erst nach Vorlage des Jahresabschlusses 2021 erfolgen.


Finanzielle Auswirkungen

Es handelt sich um Haushaltsvollzug. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Teilergebnishaushalt THH 410 Kulturamt, Amtsbereich 4102811 Kulturförderung, Kontengruppe 43100 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke zur Verfügung.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

keine




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