Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0054-01
GRDrs 252/2018
Stuttgart,
04/13/2018



Zuschuss an den Ring politischer Jugend 2016



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich16.05.2018



Beschlußantrag:

1. Dem Ring politischer Jugend (RpJ) wird auf der Grundlage der vom Verwaltungsausschuss am 20.10.2010 (GRDrs 453/2010; Niederschrifts-Nr. 339) beschlossenen Regelung für die im Jahre 2016 angefallenen anerkannten Aufwendungen für durchgeführte gemeinsame Veranstaltungen, Veranstaltungen der im RpJ vertretenen Jugendorganisationen sowie für durchgeführte politische Bildungsmaßnahmen, sofern sie nicht ausschließlich Parteizwecken dienten, ein Zuschuss im Betrag von 3.763,84 € gewährt, der wie folgt auf die im RpJ vertretenen Jugendorganisationen intern zu verteilen ist:
2. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2018 THH 100, Haupt- und Personalamt, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - gedeckt.

3. Für die Zuschüsse gilt die Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen.



Begründung:


Der RpJ Kreisausschuss Stuttgart hat Zuschüsse für das Jahr 2016 beantragt. Die Abrechnungsunterlagen für 2016 sind rechtzeitig zum 30. September 2017 eingereicht worden.
Der RpJ Kreisausschuss Stuttgart besteht seit der Jahreshauptversammlung im April 2015 aus den Mitgliedsorganisationen der Jungen Union, der Jungsozialisten, der Jungen Liberalen, der Grünen Jugend und der Linksjugend [’solid] Stuttgart.

Zuschuss für das Kalenderjahr 2016
Seit 2010 wird der Zuschuss nur noch für folgende Aufwendungen gewährt:
1. Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen des RpJ
2. Veranstaltungen der im RpJ vertretenen Jugendorganisationen
3. Politische Bildungsmaßnahmen, sofern sie nicht ausschließlich Parteizwecken dienen

Für das Kalenderjahr 2016 hat der RpJ zuschussfähige Aufwendungen wie folgt geltend gemacht und nachgewiesen:

Junge Union
1.070,60 €
Jungsozialisten
896,10
Junge Liberale
518,71
Grüne Jugend
563,24
Linksjugend [’solid]
715,19 €
Gesamt
3.763,84

Für die Festsetzung des Zuschusses ist jeweils das Verhältnis der Sitze der im Zuschussjahr im Gemeinderat vertretenen Parteien maßgebend, wobei ein Zuschussanteil die jeweils anerkannten zuschussfähigen Aufwendungen nicht übersteigen darf. Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel werden unter Berücksichtigung dessen gleichfalls nach den Gemeinderatssitzzahlen verteilt.

Gemäß dieser seit 2010 geltenden Regelung verteilen sich die Zuschussmittel wie folgt:

anerkennungsfähige AufwendungenMaßgebliche GR-Sitzerechnerischer Anteil pro GR-Sitz ausgehend von 46 GR-Sitzen und vom max. Zuschuss 13.000 Euro
je Sitz =
282,61 € (gerundet)
Zuschuss nach Sitzzahlen, max. bis zur Höhe der anerkannten AufwendungenNoch nicht ausgeschöpfte Mittel
(Differenz 13.000 zu 3.763,84 = 9.236,16 €
weiterer Zuschuss nach Sitzzahlen max. bis zur Höhe der anerkannten AufwendungenSumme Zuschuss
Junge Union
1.070,60 €
17
1.070,60 € (höchst mögl. Betrag wäre 4.804,37 €)--
1.070,60 €
Jung-sozialisten
896,10 €
9
896,10 €
(höchst mögl. Betrag wäre 2.543,49 €)
--
896,10 €
Junge Liberale
518,71 €
3
518,71 €
(höchst mögl. Betrag wäre 847,83 €)
--
518,71 €
Grüne Jugend
563,24 €
14
563,24 €
(höchst mögl. Betrag wäre 3.956,54 €)
--
563,24 €
Linksjugend [’solid]
715,19 €
3
715,19 €
(höchst mögl. Betrag wäre 847,83 €)
--
715,19 €
Gesamt
3.763,84 €
46
3.763,84 € --
3.763,84 €

Da die anerkannten Aufwendungen den möglichen Zuschusshöchstbetrag von 13.000 € nicht erreichen, wird der Zuschuss der Stadt für das Jahr 2016 auf 3.763,84 € festgesetzt.

Die zuschussfähigen Aufwendungen wurden auf der Grundlage der Richtlinien zum Landesjugendplan (Verwaltungsvorschrift des Landes) bzw. der städtischen Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen festgestellt.



Finanzielle Auswirkungen

Der Aufwand wird mit Budgetmittel des THH 100 – Haupt- und Personalamt – gedeckt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister


Anlagen

keine

<Anlagen>



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