Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
509
9
VerhandlungDrucksache:
929/2018
GZ:
T
Sitzungstermin: 19.12.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Bebauungsplanmäßiger Ausbau der Sigmaringer
Straße in Stuttgart-Möhringen
Baubeschluss und Vergabeermächtigung

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.12.2018, öffentlich, Nr. 575
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 13.12.2018, GRDrs 929/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem bebauungsplanmäßigen Ausbau der Sigmaringer Straße sowie der Stichstraße im Bereich des ehemaligen Hansa-Areals gemäß den Plänen des Tiefbauamts (Anlage 2 und 3) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 07.11.2018 (Anlage 1) mit Gesamtkosten von 4.975.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 277.000 EUR) wird zugestimmt.

2. Die Auszahlungen von 4.698.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden wie folgt gedeckt:

Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt Jahr 2018 und fr. 240.000 EUR
Projekt 7.662941 - Erschließung, Straßenbau Jahr 2019 2.260.000 EUR
Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen Jahr 2020 2.069.000 EUR
Gesamt 4.569.000 EUR

Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt Jahr 2020 90.000 EUR
Projekt 7.662951 - Erschließung
Straßenbeleuchtung
Ausz.Gr.7873 - Sonstige Baumaßnahmen

Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt Jahr 2020 39.000 EUR
Amtsbereich 6605410 - Gemeindestraßen
KontenGr. 42120, Unterhaltung sonstiges
unbewegliches Vermögen

3. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 277.000 EUR werden aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale gedeckt (nicht zahlungswirksam). Die Mittel werden unter den KontenGr. 481, Aufwendungen für interne Leistungen, auf die v. g. Projekte im Teilfinanzhaushalt umgesetzt.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffer 2 sämtliche für den Ausbau erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen. Diese Ermächtigung wird um den Finanzierungsanteil der SES von 160.000 EUR zur Kanalaufdimensionierung erweitert.



EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.
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