Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
438
20
Verhandlung
Drucksache:
701/2022
GZ:
JB
Sitzungstermin:
30.11.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
fr
Betreff:
Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften- Fallobergrenze und Personalausstattung
Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 21.11.2022, öffentlich, Nr. 93
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 15.11.2022, GRDrs 701/2022, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Einführung einer Fallobergrenze von maximal 35 Vormundschaften/
Pflegschaften pro VZÄ für die Personalausstattung im Arbeitsbereich Amtsvormundschaften und -pflegschaften des Jugendamtes Stuttgart wird zugestimmt.
2. Die Besetzung aller Stellen im Bereich der Amtsvormundschaften im Beschäftigtenverhältnis kann aus personalpolitischen Gründen und im Sinn der Gleichbehandlung übertariflich in EG10 TVöD erfolgen.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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