Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 4207-02
GRDrs. 675/2018
Stuttgart, 07/31/2018



Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen



Beschlussvorlage

Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich26.09.2018


Beschlussantrag:

Dieser Beschluss wird nicht in das Gemeinderatsauftragssystem übernommen.

Die Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen wird zugestimmt.

Begründung:

Gemäß § 78 Abs. 4 GemO und § 6a Hauptsatzung entscheidet der zuständige Fachausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.
Aufgrund des Zeitpunkts der Veranstaltung ist es sinnvoll, die Annahmeentscheidung außerhalb der quartalsweisen Spendenvorlage des Geschäftskreises Oberbürgermeister, Haupt- und Personalamt und Bezirksämter vorab zu treffen.





Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister



Anlagen
- Übersicht über die angebotene Spende (Anlage 1)




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Anlage 1 zur GRDrs 675_2018.doc