Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
14
11
Verhandlung
Drucksache:
1117/2021
GZ:
T
Sitzungstermin:
19.01.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Umgestaltung Vorfeld Stadtpalais, Konrad-Adenauer-Straße in S-Mitte,
- Baubeschluss
- Vergabeermächtigung
- Mittelbewilligung für das Tiefbauamt
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik v. 18.01.2022, öffentlich, Nr. 1
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 10.01.2022, GRDrs 1117/2021, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Der Umgestaltung der Vorfläche vor dem Hauptstaatsarchiv und dem Stadtpalais nach den Plänen des Büros Lederer vom 18. Mai 2021 (Anlage 1) wird zugestimmt.
2. Den Gesamtkosten der Stadt gemäß Kostenaufstellung des Tiefbauamts vom 2. Dezember 2021 (Anlage 2) in Höhe von 6.182.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähige Eigenleistungen von 322.000 EUR) wird zugestimmt.
3. Die Auszahlungen des städtischen Anteils von 5.860.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt wie folgt gedeckt:
Projekt 7.665026 Jahr 2022 und fr. 3.860.000 EUR
Vorfeld Stadtmuseum/Wilhelmspalais Jahr 2023 2.000.000 EUR
Neugestaltung des Vorfelds
Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen
4. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 322.000 EUR sind beim Projekt 7.665026 - Vorfeld Stadtmuseum/Wilhelmspalais, Neugestaltung des Vorfelds veranschlagt.
5. Die beim Projekt 7.665026 - Vorfeld Stadtmuseum/Wilhelmspalais, Neugestaltung des Vorfelds zu erwartenden Wenigereinzahlungen von 1.120.000 EUR werden, wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt, innerhalb des Teilergebnishaushalts 660 - Tiefbauamt im Jahr 2021 gedeckt.
6. Der überplanmäßigen Mittelbewilligung in Höhe von 160.000 EUR im Jahr 2021 beim Projekt 7.665026 - Vorfeld Stadtmuseum/Wilhelmspalais, Neugestaltung des Vorfelds wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt, wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt, innerhalb des Teilergebnishaushalts des Tiefbauamts.
7. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Beschlussziffer 3 sämtliche für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen.
Zu einer Frage von StR
Sauer
(CDU) informiert BM
Thürnau,
die Busspur und die Haltestelle würden barrierefrei eingerichtet.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu.
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