Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 973/2015
Stuttgart,
11/05/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2015



Krisen- und Notfalldienst - Vermittlung von Notübernachtungen

Beantwortung / Stellungnahme

Der Krisen- und Notfalldienst steht allen Menschen unabhängig offen, die sofortige Hilfe benötigen - von Montag bis Freitag ab 9 bis 24 Uhr, an Wochenenden und an Feiertagen von 12 bis 24 Uhr. Er ist vor allem durch seine Öffnungszeiten unter der Woche nach 17 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen sowohl für die Menschen, die ihn nutzen, als auch für die Kooperationspartner im Sozial-, Jugend- und Gesundheitsamt, bei der Polizei, dem Amt für öffentlich Ordnung usw. ein wertvolles und nicht mehr weg zu denkender Bestandteil in der Stuttgarter Beratungslandschaft.

Seit 2 Jahren ist insbesondere die Anzahl von Menschen ohne Obdach (Flüchtlinge und andere Personen), die bei Nacht anlaufen, stark gestiegen. Durch die Vermittlung, die Erstversorgung, die Übergabe der notwendigen Informationen an die zuständigen Stellen am Folgetag u.a. sind zusätzliche Kosten angefallen, die der Träger mit der derzeitigen Förderung nicht mehr decken kann.

Derzeit wird der Krisen- und Notfalldienst vom Jugendamt mit rund 300.000 EUR p.a. bezuschusst.

Antrag 445/2015 der CDU-Gemeinderatsfraktion

Erhöhung des derzeitigen Zuschusses um:
2016 13.600 EUR
2017 14.000 EUR



Vorliegende Anträge/Anfragen

445/2015 CDU




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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