Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
SJG
GRDrs
973/2015
Stuttgart,
11/05/2015
Haushalt
2016/2017
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
13.11.2015
Krisen- und Notfalldienst - Vermittlung von Notübernachtungen
Beantwortung / Stellungnahme
Der Krisen- und Notfalldienst steht allen Menschen unabhängig offen, die sofortige Hilfe benötigen - von Montag bis Freitag ab 9 bis 24 Uhr, an Wochenenden und an Feiertagen von 12 bis 24 Uhr. Er ist vor allem durch seine Öffnungszeiten unter der Woche nach 17 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen sowohl für die Menschen, die ihn nutzen, als auch für die Kooperationspartner im Sozial-, Jugend- und Gesundheitsamt, bei der Polizei, dem Amt für öffentlich Ordnung usw. ein wertvolles und nicht mehr weg zu denkender Bestandteil in der Stuttgarter Beratungslandschaft.
Seit 2 Jahren ist insbesondere die Anzahl von Menschen ohne Obdach (Flüchtlinge und andere Personen), die bei Nacht anlaufen, stark gestiegen. Durch die Vermittlung, die Erstversorgung, die Übergabe der notwendigen Informationen an die zuständigen Stellen am Folgetag u.a. sind zusätzliche Kosten angefallen, die der Träger mit der derzeitigen Förderung nicht mehr decken kann.
Derzeit wird der Krisen- und Notfalldienst vom Jugendamt mit rund 300.000 EUR p.a. bezuschusst.
Antrag 445/2015 der CDU-Gemeinderatsfraktion
Erhöhung des derzeitigen Zuschusses um:
2016 13.600 EUR
2017 14.000 EUR
Vorliegende Anträge/Anfragen
445/2015 CDU
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
<Anlagen>