Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 1235/2019
Stuttgart,
11/08/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 18.11.2019



Jeden Sonntag autofrei - und ÖPNV kostenlos

Beantwortung / Stellungnahme

Im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche fand am 22. September 2019 unter dem Titel "Theo - autofrei" der erste autofreie Sonntag in Stuttgart erfolgreich auf der Theodor-Heuss-Straße statt. Das Event war ein Straßenfest mit einem bunten Informations- und Mitmachprogramm, das viele tausend Menschen angelockt hat.

Bereits in der GRDrs 471/2019 hat die Stadtverwaltung in Aussicht gestellt, dass die autofreien Sonntage regelmäßig stattfinden sollen und eine Erweiterung der Aktionsflächen angedacht ist. Die Gesamtkosten des autofreien Sonntags 2019 beliefen sich auf 570.000 Euro (siehe Kalkulation in GRDrs 471/2019). Davon entfielen 200.000 Euro für die kostenlose Nutzung des Nahverkehrs in der VVS-Tarifzone 1 am Aktionstag.

Der Übernahme der Kosten liegt eine Kalkulation des VVS auf Basis der Einnahmen im Gelegenheitsverkehr zu Grunde. Der kalkulierte Betrag wurde auf 200.000 Euro abgerundet. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 23.07.2019 stand ein Mitarbeiter des VVS bereit, um im Bedarfsfall die Kalkulation zu erläutern. Nachfragen hierzu gab es jedoch nicht. Eine tagesscharfe Abrechnung von Mindereinnahmen ist aufgrund der Vielzahl von Vertriebssystemen bei rund 40 Verkehrsunternehmen im VVS nicht möglich.

Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass bei einer regelmäßigen Durchführung bestimmte Abläufe in der Vorbereitung standardisiert und der Aufwand für die „Bespielung“ der Aktionsfläche reduziert werden können. Dennoch ist mit einem erheblichen organisatorischen, technischen und finanziellen Aufwand zu rechen (z.B. für Verkehrsumleitungen und Sicherheitsmaßnahmen). Für die im Haushaltsantrag 598/2019 konkret vorgeschlagenen Flächen liegen der Verwaltung derzeit keine belastbaren Kostenschätzungen vor.
Offenkundig ist jedenfalls, dass die im Antrag genannten 5 Mio. Euro bei der gewünschten wöchentlichen Durchführung und der erheblich ausgeweiteten Fläche keinesfalls auskömmlich sein werden.



Bezüglich des kostenfreien Nahverkehrs gilt es, noch Folgendes zu beachten:

Grundsätzlich werden Aktivitäten zur Steigerung der Nachfrage im ÖPNV begrüßt. Die kostenlose Nutzung des ÖPNV muss allerdings aufgrund der hohen Kosten und Nebenwirkungen genau betrachtet werden.

Bei entsprechender Finanzierung (Ausgleich der Mindereinnahmen durch die Kommunen) hat der VVS in der Vergangenheit anlassbezogen Freifahrtenregelungen an einzelnen Tagen ermöglicht. Grundsätzlich bieten solche Freifahrtenregelungen die Möglichkeit, bisherige Nichtkunden an den ÖPNV heranzuführen. Die Wirkung verpufft allerdings, wenn sie häufiger oder regelmäßig stattfinden.

Regelmäßige Freifahrten an bestimmten Tagen werden von den Verkehrsunternehmen und den Aufgabenträgern im VVS kritisch gesehen. Solche Maßnahmen sorgen vor allem bei den Stammkunden – und das mit einer gewissen Berechtigung – für Unmut, da diese mit ihrem Zeitticket bereits im Besitz eines gültigen Tickets sind, dieses bezahlt haben und von regelmäßigen Freifahrten nicht profitieren. Bereits in Zusammenhang mit dem stark ermäßigten FeinstaubTicket gab es massive Beschwerden von Stammkunden.

In einem Verbund ist es zudem schwierig und verwirrend, wenn in einzelnen Kommunen an bestimmten Tagen Freifahrt herrscht, in anderen wiederum nicht. Daher hat der VVS-Tarifausschuss in seiner Sitzung vom 3. September 2019 einstimmig beschlossen, dass es grundsätzlich keine generellen bzw. regelmäßigen Freifahrten in Städten und Gemeinden des VVS geben soll. Freifahrtregelungen sollen lediglich anlassbezogen möglich sein, wenn dafür ein entsprechender finanzieller Ausgleich gewährt wird.


Vorliegende Anträge/Anfragen

598/2019 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei




Fritz Kuhn



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