Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
434
15
VerhandlungDrucksache:
402/2019
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 24.07.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Förderrichtlinien für den Austausch veralteter Kühlschränke und Kühl-Gefrierkombinationen durch Neugeräte mit höchster Energieeffizienz ("Kühlschranktausch")

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 23.07.2019, öffentlich, Nr. 443

Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 03.07.2019, GRDrs 402/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Zur Förderung des Austauschs veralteter Kühlschränke und Kühl-Gefrierkombinationen wird für das Haushaltsjahr 2019 eine Fördersumme in Höhe von 15.000 Euro zur Verfügung gestellt, die nach den in Anlage 1 abgedruckten Richtlinien zur Förderung des Austauschs veralteter Kühlschränke und Kühl-Gefrierkombinationen vergeben wird.

2. Die Richtlinien des Förderprogramms "Kühlschrankaustausch" werden nach Anlage 1 beschlossen.

3. Die Richtlinien treten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart in Kraft und gelten für alle Anträge, die ab diesem Zeitpunkt beim Amt für Umweltschutz eingehen.

4. Die Finanzierung des Förderprogramms „Kühlschranktausch“ im Umfang von 15.000 Euro in 2019 erfolgt im THH 360 – Amt für Umweltschutz, Amtsbereich 3607020 – Energiewirtschaft bei Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke.


Diesem Protokoll liegt das Papier „Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart für den Austausch veralteter Kühlschränke und Kühl-Gefrierkombinationen durch Neugeräte mit höchster Energieeffizienz in der Fassung vom 23.07.2019“ bei. Dieses liegt im Sitzungssaal als Tischvorlage aus.

Für die Modifizierung der Förderrichtlinien nach der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik bedankt sich StR Sauer (CDU).


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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