Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
240
10
VerhandlungDrucksache:
192/2017
GZ:
StU
Sitzungstermin: 12.07.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Erhalt der vom Weinbau geprägten Kulturlandschaft in der Landeshauptstadt Stuttgart
Evaluierung des Förderprogrammes und Ergänzung der Förderrichtlinien

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 09.05.2017, öffentlich, Nr. 180
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 12.05.2017, öffentlich, Nr. 41
Verwaltungsausschuss vom 17.05.2017, öffentlich, Nr. 153

jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 27.06.2017, öffentlich, Nr. 244

Ergebnis: Vertagung

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 30.06.2014, öffentlich, Nr. 54

Ergebnis: Ziffer 1 der Anträge Nr. 177/2017 und Nr. 178/2017, die die
Streichung der Ziffer 2 des Beschlussantrags der Vorlage be-inhaltet, wird einstimmig
beschlossen.

Ziffer 2 der Anträge Nr. 177/2017 und Nr. 178/2017, der zufolge die Ziffer 3 des Beschlussantrags der Vorlage gemäß dem Alternativvorschlag der Verwaltung auf Seite 6 der Vorlage so geändert werden soll, dass die Fundamentierung gesondert in die Förderrichtlinien aufgenommen wird, wird ebenfalls einstimmig beschlossen.
Ziffer 3 des Antrags Nr. 178/2017, wonach die Verwaltung die Planung für die Hohe Halde 2018 abschließen und die Investitionen für den Doppelhaushalt 2018/2019 anmelden soll, wird mit 10 Ja- und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.

Die Ziffern 1, 4 und 5 der Beschlussvorlage werden vom Ausschuss einstimmig beschlossen.

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.07.2017, öffentlich, Nr. 269

Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung in der Fassung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 25.04.2017, GRDrs 192/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Evaluierungsbericht wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Sanierung von natürlichen Felsbildungen wird als zusätzlicher Fördertatbestand in die Förderrichtlinie aufgenommen.

3. Bei der Durchführung der Sanierung von Trockenmauern, Staffeln und natürlichen Felsbildungen ohne Eigenleistungen wird ein finanzieller Eigenanteil der Antragsteller von 15 % der anfallenden Kosten eingeführt.

4. Die Verwaltung erarbeitet für die Erschließung der Hohen Halde (Variante Talweg) ein Nutzungs- und Bewirtschaftungskonzept sowie eine Wiederaufbauplanung mit Kostenschätzung. Das Tiefbauamt wird das Vorhaben zur Wunschliste zum Doppelhaushalt 2020/2021 anmelden, so dass über die gesonderte Weiterführung des
Projekts und die Finanzierung entschieden werden kann.


5. Die weiteren Empfehlungen zu Personal und der Anerkennung von Sanierungsmaßnahmen an Trockenmauern als naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme werden zur Kenntnis genommen.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig in der Fassung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen.
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