Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 0604
GRDrs 867/2020
Stuttgart,
10/22/2020



Vorbereitung der Wahl des 17. Landtags von Baden-Württemberg am 14. März 2021



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
04.11.2020
05.11.2020



Beschlußantrag:

1. An die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände sowie an die erforderlichen Hilfskräfte werden zum Ersatz ihrer Auslagen die in § 6 Abs. 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vorgesehenen Pauschalentschädigungen gezahlt. Für die Landtagswahl 2021 wird ein einheitlicher Höchsttagessatz von 77 € festgelegt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, bis zu 64 Aushilfskräfte für insgesamt bis zu 462 Wochen außerhalb des Stellenplans einzustellen und bei 4 Teilzeitbeschäftigten die Arbeitszeit zu erhöhen.

3. Vom zusätzlichen Personalbedarf in Höhe von 0,75 Stellen für eine IT-Fachkraft Wahlen in EG 10 TVöD wird Kenntnis genommen. In welchem Maß dem Personalmehrbedarf Rechnung getragen werden kann, wird zum Stellenplan 2022 unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden. Die Verwaltung wird ermächtigt, Personal im Umfang von 0,75 VZK in EG 10 TVöD sofort unbefristet einzustellen. Sofern keine unbefristete Stelle geschaffen wird, ist die Person innerhalb des Amtes oder - sollte dies nicht möglich sein - innerhalb des Referates SOS auf eine entsprechende Stelle zu vermitteln.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sieht in § 6 Abs. 3 eine Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit vor. Zur Bewältigung der umfangreichen Vorarbeiten vor allem in den letzten 7 Wochen vor der Wahl werden bis zu 64 Aushilfsangestellte für bis zu 462 Wochen benötigt.
Die Stelle IT-Fachkraft Wahlen, EG 10, ist von hoher Relevanz für die Vorbereitung und Durchführung einer Wahl. Aufgrund zunehmenden Bewerbermangels in diesem Bereich muss die Stelle regelmäßig mehrfach ausgeschrieben werden und kann zum Teil nur durch Zeitarbeitskräfte besetzt werden. Die unbefristete Besetzung der Stelle ist haushaltsneutral.


Finanzielle Auswirkungen


Die in Anlage 1 dargestellten Kosten sind im Haushaltsplan für das Jahr 2021 im Teilhaushalt 120 – Statistisches Amt nicht vollständig enthalten, da zum Planungszeitpunkt die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf das Wahlverhalten nicht absehbar waren. Insbesondere der Anstieg der Briefwahl und die Maßnahmen zur Verhinderung einer Ausweitung der Pandemie bei der Wahlvorbereitung und der Wahl führen zu zusätzlichen Kosten. Diese Mehrkosten i. H. v. 213.000 EUR werden im Nachtragshaushalt 2021 berücksichtigt.


Einmalige KostenLaufende Folgekosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
1 395 000 €
Laufende Aufwendungen
Objektbezogene Einnahmen
-
Laufende Erträge
Von der Stadt zu tragen
865 000 €
Folgelasten
Mittel im Haushaltsplan / Finanzplanung
veranschlagt im Teilergebnishaushalt 120
1 182 000 €
Noch zu veranschlagen
213 000 €



Beteiligte Stellen

Referat AKR
Referat WFB





Dr. Martin Schairer

Anlagen

1

Begründung

1. § 6 Abs. 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sieht für die Wahlhelfer eine Entschädigung von 11 € je angefangene Stunde, höchstens jedoch 110 € pro Tag vor. Diese Satzungsregelung ist für die Landtagswahl bindend. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sind 2900 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz, für deren Einsatz 224 000 € aufzuwenden sind.

Für die Kontrolle der Einrichtung der Wahllokale, die Teilnahme bei den Schulungen zur Wahlvorbereitung, den Einsatz von Schulhausmeistern und die Entschädigung von Bereitschaftszeiten sind weitere 81 000 € gemäß der Satzung für ehrenamtliche Entschädigung aufzuwenden.

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wird vom städtischen Gesundheitsamt eine vierte Person je Schicht zur Steuerung des Wählerverkehrs im Wahllokal unabdingbar empfohlen. Durch diese Maßnahme sind zusätzlich 522 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz. Die zusätzlichen Aufwendungen belaufen sich auf 41 000 Euro.

2. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie ist mit einem Anstieg der Briefwahl auf bis zu 125 000 Wahlscheinanträgen zu rechnen. Unter Beachtung der Mindestabstände sind die zur Ausstellung und dem Versand benötigten Mitarbeiter im Statistischen Amt nicht unterzubringen. Zur Unterstützung wird ein Dienstleister mit dem Druck und der Versendung eines Teils der Unterlagen beauftragt. Sonderfälle, wie Stimmzettel der Repräsentativstatistik und Anträge mit abweichender Versandanschrift, sowie Wählern, die Ihre Unterlagen vor Ort abholen, werden weiterhin vom Statistischen Amt verarbeitet. Zusätzlich sind alle postalisch eingehenden Wahlscheinanträge in das Verfahren zu erfassen.

Daneben müssen u.a. die Mitglieder der Wahlvorstände geworben und verpflichtet werden, 522 Wahllokale für die Urnen- und Briefwahl gefunden und mit allen Unterlagen versorgt und über 200 verschiedene Vordrucke erstellt und verwaltet werden. Für dies und andere termingebundene Massenarbeiten ist der Einsatz von Aushilfskräften erforderlich.


Es ist vorgesehen 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Fortführung des Wählerverzeichnisses und die Wahlscheinausgabe im Stuttgarter Rathaus, 36 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Antragserfassung, Wahlscheinausstellung, Verarbeitung und Sortierung der zurückkommenden Wahlbriefe nach Briefwahlbezirken und der Prüfung von Niederschriften, 7 Mitarbeiter für das Wahlurnenlager und Transportarbeiten und 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Schreibtätigkeiten, Verwaltungsarbeiten, Internet- und EDV-Arbeiten sowie die Wahlhelferberufung einzustellen.

Ergänzend wird die Arbeitszeit von 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Amtes auf 100 Prozent erhöht.

Da der Umfang und die zeitliche Verteilung des Eingangs der Wahlscheinanträge nicht vorausgesehen werden können, müssen bei entsprechendem Bedarf zusätzlich bis zu 8 weitere Aushilfskräfte für kurze Zeit eingesetzt werden.





Die Gesamtkosten für die Landtagswahl in Höhe von insgesamt 1 395 000 € gliedern sich wie folgt:
Sachkosten
Drucksachen 40 000 €
Dienstleister für die Versendung von Wahlbriefen 30 000 €
Bereitstellung von Druckdateien durch Komm.ONE 12 000 €
Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 305 000 €
Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit, Corona-bedingt 41 000 €
Portokosten 372 000 €
Aufwendungen für Wahllokale, IuK, Sonstige Sach- und Dienstleistungen 65 000 €
Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen, Corona-bedingt 50 000 €



Personalkosten
Aushilfen, Aufstockungen, sonstige Personalkosten 480 000 €


Insgesamt 1 395 000 €

Soweit das Land die bisherige Erstattungsregelung beibehält, ist mit einer Kostenerstattung von ca. 530 000 € zu rechnen.

3. Die Stelle IT-Fachkraft Wahlen, EG 10, wird bislang bei Parlaments- und Kommunalwahlen und zum Teil Bürgerbegehren temporär für fünf bis sechs Monate je Wahl besetzt. Bei den letzten Wahlen ist der Bewerbermangel in diesem Bereich zunehmend deutlicher zu Tage getreten. Die Stelle konnte zum Teil erst im wiederholten Ausschreibungsverfahren oder nur durch Zeitarbeitskräfte besetzt werden. Die Kosten für die Einstellung über eine Zeitarbeitsfirma liegen deutlich über den Kosten für eine dauerhafte Stelle.

Zudem ist die Einarbeitungszeit bei wechselnder Besetzung aufgrund der vielfältigen Aufgaben im IT-Bereich bei jeder Wahl sehr hoch. Zu den Aufgaben zählen unter anderem die First-Level-Betreuung der Bezirksämter bei der Wahlscheinausstellung, die Aufstellung und Betreuung der gesamten technischen Geräte, das Administrieren der Benutzer für die Wahlscheinausstellung und die Ergebniserfassung sowie die Betreuung und technische Unterstützung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ausgehend von einer durchschnittlichen Anzahl von 1,4 Wahlen pro Jahr ist die unbefristete Besetzung der Stelle haushaltsneutral. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Stelle aus oben genannten Gründen zunehmend über eine Zeitarbeitsfirma besetzt werden muss, so dass bei einer unbefristeten Besetzung mit einer deutlichen Einsparung gerechnet werden kann.




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