Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 688/2018
Stuttgart,
11/19/2018



Sachstandsbericht Kindertagesbetreuung in Stuttgart 2018
- Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse von 2010/2011 bis 2018/2019
sowie der Beschlüsse in den zugehörigen Sachstandsberichten
- Anträge zu Angebotsveränderungen und zum weiteren Ausbau




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
14.12.2018
17.12.2018
19.12.2018



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Verwaltung legt hiermit den aktuellen Sachstandsbericht zur Umsetzung aller Beschlüsse seit dem Haushalt 2010/2011 sowie der unterjährigen Sachstandsberichte vor.
Geprüft wurde, ob die Vorhaben wie geplant umgesetzt wurden bzw. umgesetzt werden können, das heißt,
Zielsetzung des Berichtes ist es, einen Überblick über den Stand der Planungen bzw. über die Umsetzungen der beschlossenen Vorhaben zu geben und dadurch Kenntnis über gebundene und freie Finanzmittel zu erhalten.

Die einzelnen beschlossenen Vorhaben werden nicht gesondert aufgeführt, da dies den Umfang dieser Vorlage sprengen würde. Das Ergebnis der Überprüfungen wird nachfolgend zusammenfassend beschrieben. In Anlage 5 werden in übersichtlicher Form alle Projekte aufgeführt, die nicht umgesetzt werden.

Der Finanzübersicht in dieser Vorlage (siehe Anlage 2) können Über- oder Unterschreitungen der Haushaltsansätze entnommen werden und damit freie Mittel identifiziert werden, die für die Kosten der neuen Maßnahmen eingesetzt werden können.


Der ausführliche Bericht in Anlage 1 ist folgendermaßen gegliedert:
A) Darstellung des Sachstands der beschlossenen Vorhaben

1. Freie Träger

2. Städtischer Träger


B) Ausführliche Begründung zu den Beschlussanträgen 2 bis 5



Finanzielle Auswirkungen

Siehe ausführlicher Bericht (Anlage 1) sowie Finanzübersicht (Anlage 2).



Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AKR haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Ausführlicher Bericht
Anlage 2: Finanzübersicht
Anlage 3: Platzübersicht
Anlage 4: Versorgungsentwicklung
Anlage 5: Vorhaben, die nicht umgesetzt wurden/werden
Anlage 6: Übersicht über neue Anträge freie Träger
Anlage 7: Übersicht über neue Anträge städtischer Träger
Anlage 8: Bericht über die erweiterten und flexiblen Öffnungs- und Betreuungszeiten im Rahmen des Bundesprogramms KitaPlus und Vorschlag für eine Folgefinanzierung
Anlage 9: Teilnehmende Stuttgarter Träger und Einrichtungen
beim Bundesprogramm "KitaPlus" - Sachstand



Ausführlicher Bericht

A) Darstellung des Sachstands der beschlossenen Vorhaben

1. Freie Träger

1.1 Freie Träger HH 2012/2013 (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 3; GRDrs 672/2012 und GRDrs 177/2013))

Von den im HH 2012/2013 beschlossenen größeren Vorhaben befindet sich das Vorhaben des Kath. Stadtdekanat in der Finkenstr. 39a bzw. Fetzerstraße 8 mit Erweiterung und Neubau um eine 4. Gruppe noch in Umsetzung.

Von den größeren Maßnahmen mit ursprünglich geplanter Umsetzung 2015 befinden sich zwei noch in Umsetzung. In Bad Cannstatt die Kath. Kita, Winterbacherstr. 30, (derzeit im Interim Argonnenstraße) bis voraussichtlich Mai 2019. Es können jedoch nur zwei weitere Gruppen realisiert werden anstatt drei Gruppen, wie ursprünglich geplant.
Des Weiteren ist noch das Vorhaben in Hofen, Kath. Kita, Hartwaldstr. 119 im Umsetzung.

Das Vorhaben der Ev. Kirchenpflege im evangelischen Waldheim Sonnenwinkel wird neu geplant und voraussichtlich zum Haushalt 2020/2021 neu angemeldet.

Bei den beschlossenen Angebotsveränderungen werden aufgrund von Trägerentscheidungen ein Vorhaben in Bad Cannstatt (Villa Rosenrot e.V.) und zwei Vorhaben in Sillenbuch nicht umgesetzt (Ev. Kita Oberwiesenstr. 30a; Kath. Kita Schemppstr. 84).
Weitere einzelne kleine Angebotsveränderungen sind noch nicht oder noch nicht vollständig umgesetzt.


1.2 Freie Träger HH 2014/2015 (vgl. GRDrs 829/2013, Anlage 4)

Von den im HH 2014/2015 beschlossenen größeren Vorhaben werden nach aktuellen Informationen zwei Vorhaben (Bad Cannstatt, Klett-Schulen, Rommelstr. 4 und Degerloch, Kath. Stadtdekanat, Kita im Waldheim Im Bruderrain) nicht umgesetzt (siehe Anlage 5). Bei zwei weiteren Vorhaben sind nur Teilumsetzungen möglich (Sillenbuch, Deutsch-franz. Grundschule; Ost, Kita Pistoriuspflege).
Die freien Mittel können für neue Anträge im Rahmen der aktuellen Vorlage genutzt werden.

Der Großteil der beschlossenen Vorhaben ist bereits in Betrieb. Einige starten aufgrund zeitlicher Verzögerungen erst 2018 (Süd, Kath. Kita Fangelsbachstr., Ersatz-Neubau; Degerloch, Kath Kita Reutlingerstr., Ersatz-Neubau) bzw. 2019 (Ost, Kita Pistoriuspflege).

Die kleineren Angebotsveränderungen sind umgesetzt bzw. Mittel nicht umgesetzter Vorhaben bereits in vorangegangenen Sachstandsberichten wiederverwendet worden.


1.3 Freie Träger: Beschlüsse in der GRDrs 640/2014 (vgl. GRDrs 640/2014, Anlage 5)

Von den im Sachstandsbericht GRDrs 640/2014 neu beschlossenen Angebotsveränderungen sind inzwischen nahezu alle umgesetzt.


1.4 Freie Träger: Beschlüsse in der GRDrs 233/2015 (vgl. GRDrs 233/2015, Anlage 5)

Ein Großteil der Anträge wurde bereits umgesetzt, die geplanten Veränderungen in der evang. Kindertageseinrichtung Wildeckstr. 33/ Feuerbach hat sich verzögert und kann erst 2019 umgesetzt werden.


1.5 Freie Träger HH 2016/2017 (vgl. GRDrs 650/2015, Grüne Liste/Auszug aus Anlage 4)

Von den im HH 2016/2017 beschlossenen Angebotsveränderungen werden nach aktuellen Informationen alle umgesetzt. Einige sind bereits in Betrieb und in der Statistik enthalten. Bei zwei Vorhaben (Kolping Bildungswerk Württemberg e.V., West, Rosenberghöfe/AOK-Gelände und Nord, Wiederholdstr. 15), die neue Gruppen beinhalten und im Zusammenhang mit Neubauten durch Investoren stehen, verzögert sich die Inbetriebnahme auf Mitte 2018.

Von den im HH 2016/2017 beschlossenen größeren Vorhaben mit Platzerweiterungen und Angebotsveränderungen werden nach aktuellen Angaben der Träger alle umgesetzt. Da diese Projekte in der Regel mit umfangreichen Sanierungen, Um- und Neubauten verbunden sind, befinden sich diese noch in Umsetzung. Mit der Realisierung und Inbetriebnahme ist überwiegend erst in den Jahren 2019 und 2020 zu rechnen.


1.6 Freie Träger: Beschlüsse in der GRDrs 658/2016 (vgl. GRDrs 658/2016, Anlage 6)

Ein Großteil der Angebotsveränderungen wurde bereits umgesetzt. Bei einzelnen Angebotsveränderungen gab es zeitliche Verzögerungen, so dass die Umsetzung voraussichtlich erst Ende 2018 oder 2019 möglich wird.


1.7 Freie Träger HH 2018/2019 (vgl. GRDrs 697/2017, Grüne Liste/Auszug aus Anlage 4)

Von den im HH 2018/2019 beschlossenen Angebotsveränderungen werden nach aktuellen Angaben drei Vorhaben nicht umgesetzt (siehe Anlage 5).
Einige Angebotsveränderungen wurden schon zum Januar 2018 umgesetzt und waren daher auch schon in der Platzstatistik zum 01.03.2018 enthalten. Die meisten der Umstellungen sind jedoch zum September 2018 geplant und fanden daher noch keine Berücksichtigung in der Statistik.

Von den im HH 2018/2019 beschlossenen größeren Vorhaben mit Platzerweiterungen und Angebotsveränderungen werden nach aktuellen Angaben der Träger bis auf eine Maßnahme alle umgesetzt. Die Umsetzungen sind ab Ende 2018 und im Laufe 2019 vorgesehen.
Nicht umgesetzt wird das Vorhaben von Himpelchen und Pimpelchen gGmbH einer neuen Kindertagesstätte in der Hohenheimer Str. 21 mit öffentlich zugänglichen und betrieblichen Gruppen (siehe Anlage 5).



2. Städtischer Träger

2.1 Städtischer Träger HH 2012/2013 (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 2)

Sanierungen und Neubauvorhaben 2.2 Städtischer Träger HH 2014/2015 (vgl. GRDrs 829/2013, Anlage 5)

2.2.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 35 beschlossenen Angebotsumstellungen im HH 2014/2015 ist der Großteil in Betrieb. Zwei Angebotsveränderungen befinden sich noch in Umsetzung. Sechs Angebotsveränderungen konnten nicht umgesetzt werden. Die freien Mittel wurden bereits im Rahmen des letzten Sachstandsberichts verwendet. Nach aktueller Information können drei weitere Angebotsveränderung nicht umgesetzt werden.


2.2.2 Sanierungen und Neubauvorhaben
Sanierungen und Neubauvorhaben

2.3 Städtischer Träger: Beschlüsse in der GRDrs 640/2014
(vgl. GRDrs 640/2014, Anlage 6)


Von den beschlossenen Angebotsumstellungen sind bis auf eine Hortumwandlung alle bereits in Betrieb.


2.4 Städtischer Träger: Beschlüsse in der GRDrs 201/2014 - Fertigbauten

Aufgrund des hohen Fachkräftemangels zieht sich die vollständige Inbetriebnahme aller Gruppen zeitlich länger hin.
Bei den vom städtischen Träger betriebenen Fertigbauten ist die 8-gruppige Einrichtung in der Krehlstraße 80 in Vaihingen mit 6 Gruppen in Betrieb und die 4-gruppige Einrichtung Am Wallgraben 2 mit 3 Gruppen in Betrieb.

Im Fertigbau im Schneewittchenweg 25 in Möhringen muss das Betreuungsangebot ab Oktober 2018 bis auf Weiteres aufgrund baulicher Mängel (Wasserschaden u.a.) beendet werden. Die Kinder sind im Oktober 2018 in die städtische Tageseinrichtung Widmaierstraße 100 umgezogen.

Bei den von freien Trägern betriebenen fünf Fertigbauten sind bei drei 8-gruppigen Einrichtungen ebenfalls noch nicht alle Gruppen in Betrieb (Elwertstraße 8/ Bad Cannstatt; Goppeltstraße 18/ Nord und Solitudestraße 121/1/ Weilimdorf). Die beiden 4-gruppigen Einrichtungen in der Eierstraße 154/ Süd und in der Hohenfriedberger Str. 70/ Weilimdorf sind vollständig in Betrieb.


2.5 Städtischer Träger: Beschlüsse in der GRDrs 233/2015
(vgl. GRDrs 233/2015, Anlage 6)


2.5.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 20 beschlossenen Angebotsumstellungen werden 14 umgesetzt. Davon sind zwei Angebotsveränderungen noch nicht vollständig umgesetzt. Alle anderen sind in Betrieb. Von den nicht umgesetzten Vorhaben wurden die freien Mittel überwiegend bereits in den letzten Sachstandsberichten wiederverwendet. Nach aktuellem Sachstand können drei weitere Angebotsveränderungen nicht oder nur zum Teil umgesetzt werden (siehe Anlage 5). Die freien Mittel können für neue Anträge im Rahmen der aktuellen Vorlage genutzt werden.

2.5.2 Einzelprojekt GRDrs 233/2015
Der Abriss des Modulbaus in der Meluner Str. 20 in Vaihingen und der Ersatz-Neubau einer 6-gruppigen Kita (Typenbau) ist umgesetzt und die Einrichtung ist seit März 2018 in Betrieb.





2.6 Städtischer Träger HH 2016/2017 (vgl. GRDrs 650/2015, Anlage 5, davon Grüne Liste)

2.6.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 15 beschlossenen Angebotsumstellungen im HH 2016/2017 werden 12 umgesetzt. Von den nicht umgesetzten Vorhaben wurden die freien Mittel überwiegend bereits in den letzten Sachstandsberichten wiederverwendet. Nach aktuellem Sachstand kann eine Angebotsveränderung bzw. die Aufgabe einer Hortgruppe nicht umgesetzt werden, da der bedarf noch vorhanden ist.
Vier Angebotsveränderungen sind noch nicht vollständig umgesetzt, insbesondere deshalb, weil die Umwandlung von Hortplätzen in Plätze für 3-6 J. und für 0-6J. längere Zeit in Anspruch nimmt.


2.6.2 Sanierungen und Neubauvorhaben
Sanierungen und Neubauvorhaben

2.7 Städtischer Träger: Beschlüsse in der GRDrs 658/2016
(vgl. GRDrs 658/2016, Anlage 7)


2.7.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 33 beschlossenen Angebotsumstellungen werden 29 umgesetzt. Die meisten davon wurden schon umgesetzt, einige wenige sind noch nicht oder noch nicht vollständig umgesetzt. Die durch die vier nicht umgesetzten Angebotsveränderungen frei gewordenen Mittel können für neue Anträge im Rahmen der aktuellen Vorlage genutzt werden (siehe Anlage 5).



2.8 Städtischer Träger HH 2018/2019 (vgl. GRDrs 697/2017, Anlage 5, davon Grüne Liste)

2.8.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den sieben Angebotsumstellungen mit kostenneutralen Betriebskosten bzw. Minderkosten und geringem Investitionsaufwand werden alle umgesetzt bzw. sind überwiegend schon umgesetzt. Von den 19 weiteren beschlossenen Gruppenumstellungen mit geplanter Umsetzung im Laufe 2018 sind acht umgesetzt bzw. teilweise umgesetzt.

2.8.2 Sanierungen und Neubauvorhaben
Sanierungen und Neubauvorhaben




B) Ausführliche Begründung zu den Beschlussanträgen

Zu Beschlussantrag 2:
Umsetzung weiterer Angebotsumstellungen und Schaffung zusätzlicher Plätze bei den freien Trägern und beim städtischen Träger
(Anlage 6 und Anlage 7).

Befürwortete Anträge auf Angebotsveränderungen/-erweiterungen
Zu den Sachstandsberichten wird es den Trägern ermöglicht, Anträge für notwendige, bedarfsgerechte Angebotsumstellungen i. d. R. innerhalb ihrer bestehenden Einrichtungen oder für Platzschaffungen in vorhandenen Raumressourcen einzureichen, die mit freigewordenen Mitteln finanziert werden können.

Der städtische Träger hat insbesondere Angebotsveränderungen vorgelegt, durch die eine bedarfsgerechte Gruppenzusammenstellung innerhalb der Einrichtung erreicht werden kann (siehe Anlage 7). Neue zusätzliche Gruppen in bestehenden Einrichtungen sind kaum mehr möglich. Wo möglich, wurden Umwandlungen in Richtung Kleinkind vorgenommen. In einigen Einrichtungen mussten jedoch aus Brandschutzgründen Plätze für Kleinkinder in Plätze für 3- bis 6-Jährige umgewandelt werden. Kleinkinder dürfen aufgrund der Änderungen der Brandschutzauflagen nur noch im Erdgeschoss betreut werden. In der Summe führte dies bei den Anträgen des städtischen Trägers zu einem geringfügigen Abbau bei den Plätzen für unter 3-Jährige (-8 Plätze). Durch Angebotsveränderungen von VÖ-Angeboten in Ganztagesangebote und durch Hortumwandlungen können 55 Ganztagsplätze für 3- bis 6-Jährige geschaffen werden.

Einige wenige Anträge des städtischen Trägers wurden bereits verwaltungsintern entschieden (Anlage 7, Liste 1 a)). Dabei handelt es sich um Vorhaben, bei denen keine Investitionskosten und geringere Betriebskosten anfallen.

Bei den freien Trägern lag der Schwerpunkt der Anträge bei der bedarfsgerechten Anpassung ihrer Einrichtungen (siehe Anlage 6, Liste 1.2). Dies beinhaltet oftmals eine Umstellung von bisherigen VÖ-Angeboten in GT-Angebote bzw. in Mischgruppen GT/VÖ. Ebenso zeigt sich bei den aktuellen Anträgen weiterhin auch die Entwicklung hin zu Kleinkindangeboten, um die Einrichtungen zukunftsfähig zu gestalten. Zudem haben auch einzelne Träger die Aufnahme von bereits betriebenen Gruppen in die Bedarfsplanung beantragt (z. Bsp. Himpelchen & Pimpelchen gGmbH; Kita Anna-Lena Johnsen). Diese Plätze waren zwar, finanziert durch Finanzausgleichsmittel des Landes, faktisch bereits vorhanden, jedoch noch nicht in der Bedarfsplanung und Platzstatistik enthalten.

Neben den Anträgen dieser bereits bestehenden Kindertageseinrichtungen gibt es auch Anträge von zwei neuen, gemeinnützigen freien Trägern in Feuerbach und in Nord (siehe Anlage 6, Liste 2). In Feuerbach übernimmt die Bethanien Diakonissen-Stiftung die Kindertageseinrichtung in der Burgenlandstraße des Trägers der evang.-methodistischen Kirche. Eine zusätzliche Ganztags-Gruppe für 0- bis 6-Jährige wurde beantragt. Im Bezirk Nord übernimmt der privat-gewerbliche Träger Tanja Seeger die durch einen Investor gebaute Einrichtung in der Tunzhofer Str. 9. Für die Aufnahme in die Bedarfsplanung und in die Förderung ist vom Gemeinderat zusätzlich noch ein entsprechender Sachbeschluss zu fassen.

Des Weiteren gibt es noch zwei Anträge auf interne Angebotsveränderungen zweier Betriebskitas (siehe Anlage 6, Liste 3 ) sowie einen Antrag des Gospel Forums für eine zusätzliche Hortgruppe für die private Raiffeisen-Schule in Feuerbach (siehe Anlage 6, Liste 4).

Ebenfalls von der Verwaltung befürwortet werden drei Anträge auf Nachfinanzierung bereits beschlossener Maßnahmen (siehe Anlage 6, Liste 5).

Einige wenige Anträge der freien Träger wurden bereits verwaltungsintern entschieden und die Träger informiert (Anlage 6, Liste 1.1). Dabei handelt es sich um Vorhaben, bei denen keine Investitionskosten und geringere Betriebskosten anfallen.

Durch die vorgelegten und von der Verwaltung befürworteten Anträge der freien Träger können 43 Kleinkindplätze geschaffen werden sowie 298 Ganztagesplätze für 3- bis 6-Jährige entstehen.


Insgesamt werden damit Maßnahmen der freien Träger und des städtischen Trägers in einer Höhe von rund 2,07 Mio. Euro Investitionskosten und rund 3,94 Mio. Euro jährlichen Betriebskosten von der Verwaltung befürwortet.

Die befürworteten Anträge sind der Anlage 6 (freie Träger) und der Anlage 7 (städtischer Träger) zu entnehmen.

Die Umsetzungen der befürworteten Angebotsveränderungen sind, bis auf wenige Ausnahmen, alle im Jahr 2019 geplant.



Nicht befürwortete Anträge auf Angebotsveränderungen/ -erweiterungen
Die Verwaltung hat grundsätzlich alle vorgelegten Anträge hinsichtlich der Zielsetzung und der Umsetzbarkeit geprüft und insgesamt 8 Anträge nicht befürwortet (siehe Anlage 6, Liste 6). Hierbei handelt es sich um Anträge, bei denen das Vorhaben nicht dem aktuellen Bedarf an den jeweiligen Standorten entspricht oder das Vorhaben aufgrund des Umsetzungszeitpunktes zum Doppelhaushalt 2020/2021 angemeldet werden kann.

Zu Beschlussantrag 3:
Auswirkungen auf die Platzentwicklung und auf die Versorgungssituation (Anlage 3 und Anlage 4)

Ausgehend vom aktuellen Versorgungsgrad – es handelt sich dabei um die statistisch ermittelte Quote der Soll-Plätze (Stand 1.3.2018) bezogen auf die Zahl der Kinder in der jeweiligen Altersgruppe in Stuttgart (Stand 31.12.2017) - entwickelt sich die Versorgungssituation nach Umsetzung aller bereits beschlossenen Plätze wie im Folgenden beschrieben.

In der Anlage 4 sind die Platzentwicklung sowie die Entwicklung des statistischen Versorgungsgrades der verschiedenen Altersgruppen zudem ausführlich und übersichtlich dargestellt.


Versorgungssituation bei unter 3-Jährigen:

Da die Ergebnisse des diesjährigen zentralen Wartelistenabgleichs erst im November 2018 vorliegen, wird weiterhin von einem Versorgungsrichtwert von ca. 59 % bei den unter 3-Jährigen ausgegangen (vgl. GRDrs 1470/2017).

Ausgehend vom aktuellen statistischen Versorgungsgrad von 44,9 % fehlen noch ca. 2.588 Plätze für unter 3-Jährige. Für die 1- bis unter 3-Jährigen fehlen, unter der Annahme, dass ca. 76 % dieser Altersgruppe einen Platz benötigen (vgl. GRDrs 1470/2017), rund 1.967 Plätze.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des statistischen Versorgungsgrades (vgl. auch Anlage 4) unter Berücksichtigung
- der bereits beschlossenen Plätze sowie
- der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Platzschaffung und
- auf Grundlage der aktuellen der Kinderzahlen 0 bis unter 3 J. und 1 bis unter 3 J.

Zusätzliche Plätze
Entwicklung Versorgungs-grad 0 bis
unter 3 Jahre
Entwicklung Fehlplätze
0 bis unter
3 Jahre
davon
Fehlplätze
1 bis unter
3 Jahre
Statistischer
Versorgungsgrad IST
(1.3.2018)
44,9 %
2.588
1.967
Voraussichtliche Entwicklung nach Umsetzung aller beschlossenen Plätze
plus
1.729 Plätze
54,3 %
859
238
Voraussichtliche Entwicklung durch die Maßnahmen in der aktuellen Vorlage
(GRDrs 688/2018)
plus
35 Plätze
54,5 %
824
203

Werden alle bereits beschlossenen Vorhaben umgesetzt (ca. 1.729 Plätze), wird sich der Versorgungsgrad für unter 3-Jährige in den nächsten Jahren auf ca. 54,3 % verbessern. Dann würden noch ca. 859 Plätze für unter 3-Jährige fehlen.

Durch die aktuell vorgelegten Anträge auf Angebotsumstellung können 35 weitere Plätze für unter 3-Jährige geschaffen werden. Die Versorgungsquote könnte sich damit auf ca. 54,5 % erhöhen. Berücksichtigt man nur die Versorgung der 1- bis unter 3-Jährigen (12.140 Kinder), so läge der statistische Versorgungsgrad nach Umsetzung der Maßnahmen bereits bei ca. 82 %.



Versorgungssituation bei 3- bis unter 6-Jährigen:

Der aktuelle statistische Versorgungsgrad bei den 3- bis 6-Jährigen (3 Jahrgänge und 27% der 6- bis 7-Jährigen) liegt bei 107 %. Trotz dieses rein rechnerischen Platzüberhangs von ca. 1.200 Plätzen im Vergleich zur Kinderzahl ist die Nachfrage nach Plätzen für 3- bis 6-Jährige unvermindert hoch.

Erklären lässt sich dies zum einen dadurch, dass es sich bei den statistischen Zahlen um Stichtagsdaten handelt, also um die Kinderzahl vom 31.12.2017 sowie um die Soll-Platzzahlen vom 1.3.2018. Dies heißt, dass die realen Kinderzahlen bereits deutlich höher sein können. Dies, sowie die Tatsache, dass nicht alle Soll-Plätze aufgrund des Fachkräftemangels belegbar sind, führt dazu, dass nicht alle suchenden Eltern für ihre Kinder zeitnah einen Platz finden können.

Aufgrund dieser Entwicklung hat sich trotz eines rechnerischen Versorgungsgrades von über 100 % die Zahl der Kinder auf der sog. „Rechtsanspruchsliste für 3- bis 6-Jährige“ bei der Familieninformation des Jugendamtes im Vergleich von August 2017 (119 Kinder) zum September 2018 (105 Kinder) kaum verringert. Im Vergleich zum August 2016 mit rund 220 Kindern auf dieser Liste hat sich die Situation jedoch entspannt.

Aufgrund dieser beschriebenen Entwicklung ist es nach wie vor von Bedeutung, auch Plätze für 3- bis 6-Jährige zu erhalten und zu schaffen.


Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des statistischen Versorgungsgrades (vgl. auch Anlage 4) unter Berücksichtigung
- der bereits beschlossenen Plätze sowie
- der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Platzschaffung und
- der Hochrechnung der 3- bis 6-Jährigen für das Jahr 2018.


Um die Zahl der zu versorgenden Kinder zwischen 3 und 6 Jahren für die nächsten 3 Jahre kalkulieren zu können, kann auf die Jahrgangszahlen der jetzt 0 bis unter 3-Jährigen zurückgegriffen werden. Diese Hochrechnung zeigt, dass die Zahl der 3- bis 6-Jährigen (3,27 Jahrgänge zu 98%) weiter ansteigen wird. Abzüglich einer angenommenen Veränderungsrate von jährlich ca. minus 2,5 Prozent liegt die geschätzte Zahl der zu versorgenden 3- bis 6-Jährigen im Jahr 2020 bei rund 18.012 Kindern – also bei deutlich mehr Kindern als aktuell.









Anzahl Kinder
Zusätzliche Plätze
(insgesamt)
Zusätzliche GT- Plätze
Statistischer Versorgungs-grad
3 bis 6 Jahre
insgesamt
Statistischer Versorgungsgrad
3 bis 6 Jahre
GT
IST
1.3.2018
17.162
107,0 %
70,4 %
Voraussichtliche Entwicklung nach Umsetzung aller beschlossenen Plätze und Hochrechnung der Kinderzahlen
18.012
plus
1.267 Plätze
plus
1.959 GT-Plätze
109,0 %
77,9 %
Voraussichtliche Entwicklung durch die Maßnahmen in der aktuellen Vorlage
(GRDrs 688/2018)
18.012
plus
223 Plätze
plus
353 GT-Plätze
110,2 %
79,9 %

Durch die bereits beschlossenen und durch die Maßnahmen in der aktuellen Vorlage kann der statistische Versorgungsgrad - unter Berücksichtigung der voraussichtlich weiteren Entwicklung der Kinderzahlen, die jedoch nur grob kalkuliert sind – auf ca. 110 % steigen.

Der GT-Versorgungsgrad wird sich in den nächsten Jahren auf ca. 80 % verbessern. Davon ausgehend, dass mindestens 70 bis 80 % der 3- bis 6-Jährigen einen Ganztagesplatz benötigen, wird dieser Versorgungsgrad voraussichtlich bedarfsdeckend sein.

Ein rein rechnerischer Gesamt-Versorgungsgrad von über 100 % ist vertretbar bzw. notwendig, da wie erwähnt, es sich sowohl bei den Kinderzahlen als auch bei den Soll-Platzzahlen um rein planerische Stichtagsdaten handelt. Ein Platzpuffer ist unbedingt erforderlich,
- da nicht alle Soll-Plätze aufgrund Personalmangel oder aufgrund baulicher Maßnahmen belegbar sind und
- um Kinder, die im Laufe des Jahres 3 Jahre alt werden sowie unterjährig Zuziehende aufnehmen zu können.

Zudem verläuft die Umwandlung von Hortplätzen über den Zwischenschritt der Schaffungen von Plätzen für 3- bis 6-Jährige, so dass es statistisch vorübergehend zu höheren Platzzahlen kommt.
Durch die Angebotsveränderungen von VÖ-Gruppen (25 Plätze) in GT-Gruppen (20 Plätze) oder in KleinkindGruppen (10 Plätze) ist inzwischen auch ein deutlicher Rückgang bei den VÖ-Plätzen zu verzeichnen, der noch weiter voranschreiten wird (vgl. Anlage 4).


Versorgungssituation bei 6- bis unter 12-Jährigen:

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des statistischen Versorgungsgrades (vgl. auch Anlage 4) unter Berücksichtigung
- der bereits beschlossenen Plätze sowie
- der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Platzschaffung und
- Grundlage der aktuellen der Kinderzahlen 6 bis unter 12 Jahre.

Platzentwicklung
Entwicklung
Versorgungsgrad Hort / Schulkindbetreuung
Statistischer
Versorgungsgrad IST
(1.3.2018)
9,8 %
Voraussichtliche Entwicklung nach Umsetzung aller beschlossenen Plätze
minus
628 Plätze
7,7 %
Voraussichtliche Entwicklung durch die Maßnahmen in der aktuellen Vorlage (GRDrs 688/2018)
minus
19 Plätze
7,6 %
Plus sonstige Plätze Schulkindbetreuung (18.10.2018)
(Quelle: Schulverwaltungsamt)
Verlässliche Grundschule
(nur Gruppen nach 14.00 Uhr/flexible Nachmittagsbetreuung)
Schülerhäuser
Ganztagesschulen
1.780 Plätze


2.688 Plätze
6.762 Plätze
Ca. 45,9 %*

* Anmerkung: Plätze bezogen auf die Altersgruppe 6 bis unter 12 Jahre (5 Jahrg. + 73% der 6 b. 7-Jährigen)

Der Versorgungsgrad bei den Hortplätzen wird in den nächsten Jahren durch die Umwandlung von Hortplätzen in GT-Plätze für 3- bis 6-Jährige bzw. in Kleinkindplätze weiter zurückgehen.

Durch die beschlossenen (minus 628 Plätze) und die beantragten Vorhaben (minus 19 Plätze) wird er weiter sinken. Sofern noch Hortplätze geschaffen werden, sind dies Hortplätze an Privatschulen, da diese Schulen nach wie vor keine Möglichkeit haben, eine Ganztagesschule einzurichten.

Im Gegenzug dazu wird durch die in Schülerhäusern und an Ganztagesschulen angebotenen Plätze die Versorgungssituation für Schulkinder bereits deutlich verbessert, so dass die Gesamtversorgung bei der Schülerbetreuung bei rund 46 % liegt.


Eine ausführliche Beschreibung der Versorgungsentwicklung mit den aktuellen Daten zum Stand 1.3.2018 für die verschiedenen Altersgruppen sowohl für die Gesamtstadt als auch für die Bezirke erfolgt im Rahmen des Jahresberichtes zur Kindertagesbetreuung, der dem Jugendhilfeausschuss im Februar 2019 vorgelegt wird.


Zu Beschlussantrag 4:
Stellenbedarf städtischer Träger

Für die in dieser Vorlage aufgezeigten neuen Angebotsumstellungen des städtischen Trägers werden 27,5476 Stellen benötigt (Anlage 7; Liste 1a bis 1d). Das Jugendamt wird ermächtigt Mitarbeiter/-innen auf 27,5476 Stellen (9,6286 Stellen in Entgeltgruppe S 8b, 1,6514 Stellen in Entgeltgruppe S 8b für Springkräfte, 10,5231 Stellen in Entgeltgruppe S 8a, 3,1936 Stellen in Entgeltgruppe S 3, 0,9779 Stellen in Entgeltgruppe EG 3 und 1,5730 Stellen in Entgeltgruppe EG 2Ü) ohne Blockierung von Planstellen mit Wirkung ab sofort bzw. je nach Inbetriebnahme bis zum 31.12.2019 zu beschäftigen. Gleichzeitig können durch Gruppenumstellungen 8,9728 Stellen gestrichen werden. Davon 0,1129 in Entgeltgruppe S 8b, 0,5203 Stellen in Entgeltgruppe S 8b für Springkräfte, 5,0974 Stellen in Entgeltgruppe S 8a, 2,5500 Stellen in Entgeltgruppe S3, 0,4743 Stellen in Entgeltgruppe EG 3 und 0,2179 Stellen in Entgeltgruppe EG 2Ü.
Über die erforderlichen Stellenschaffungen bzw. Stellenstreichungen wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2020/2021 entschieden.

Die Schaffungen und Streichungen in Summe betrachtet, ergibt sich ein Stellenbedarf in Höhe von 18,5748 Stellen (vgl. Anlage 7; Liste 1d).



Zu Beschlussantrag 5:
Folgefinanzierung der erweiterten und flexiblen Öffnungs- und Betreuungszeiten in Ganztageseinrichtungen für Kinder in Stuttgart im Rahmen des Bundesprogramms KitaPlus (siehe Anlage 8 und 9)

In der Anlage 8 und 9 wird umfassend über den Umsetzungsstand der am Bundesprogramm teilnehmenden Stuttgarter Träger und Einrichtungen berichtet. Zu diesem Zweck hat die Jugendhilfeplanung im Mai 2018 eine schriftliche Erhebung durchgeführt und verschiedene Informationen bei den Trägern abgefragt.

Zu diesem Stand hatten insgesamt 13 Kindertageseinrichtungen vier verschiedener Stuttgarter Träger am Bundesprogramm „KitaPlus“ teilgenommen. Dabei handelt es sich um acht öffentlich zugängliche Einrichtungen bzw. um Mischformen Betriebskita/öffentlich zugängliche Gruppen und um fünf reine Betriebskindertagesstätten. Nach aktueller mündlicher Information des Trägers Zora gGmbH (Stand 17. Oktober 2018) wird dieser jedoch seine Planungen nicht umsetzen.

Die Ergebnisse der Stuttgarter Befragung sowie die ersten Erkenntnisse aus der Evaluation des Bundes zeigen sehr deutlich, dass die konzeptionelle Entwicklung der Angebote und die Umsetzung mehr Zeit in Anspruch nimmt, als dies vom Bundesprojekt vorgesehen ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird das Bundesprojekt, trotz Intervention und mehrfacher Nachfrage, dennoch Ende 2018 auslaufen.

Die Verwaltung befürwortet eine Fortsetzung der finanziellen Förderung der Modellprojekte bis zum Ende des Kindergartenjahres 2019/2020, sofern die Förderung durch den Bund nach dem 31.12.2018 nicht fortgeführt wird. Damit kann die begonnene Umsetzung fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Sowohl Träger als auch Eltern benötigen hierfür eine Planungs- und Finanzierungssicherheit.


Dem Vorschlag der Fortsetzung der finanziellen Förderung der derzeit im Bundesprojekt „KitaPlus“ geförderten Einrichtungen für das Jahr 2019 in Höhe von 329.000 Euro und bis Ende August 2020 in Höhe von 219.333 Euro wird zugestimmt, sofern die Förderung durch den Bund nach dem 31.12.2018 nicht fortgeführt wird.
Über eine Fortsetzung der Förderung ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020/2021 beraten.



C) Finanzielle Auswirkungen (vgl. Anlage 2)

Aufgrund der Aktualisierung des Planungsstands zeigt sich, dass sich die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen teilweise zeitlich verzögert. Die finanziellen Auswirkungen diesbezüglich sind in der Finanzübersicht in Anlage 2 eingearbeitet.

Dadurch, dass einige der im HH 2010/11, HH 2012/13, HH 2014/15, HH 16/17, HH 18/19 sowie in den zugehörigen Sachstandsberichten beschlossenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden können (siehe Anlage 5), werden Mittel frei.

Diese freien Mittel konnten für einzelne Verteuerungen bereits beschlossener Maßnahmen verwendet werden. Diese Kosten sind ebenfalls in der Finanzübersicht in Anlage 2 eingearbeitet. Im Einzelnen wird die Finanzierung im Rahmen der jeweiligen Baubeschlüsse dargelegt.

Die darüber hinaus zur Verfügung stehenden freien Mittel (siehe grün markiert) können zur Finanzierung der von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Maßnahmen (vgl. Anlagen 6 und 7 sowie Anlage 8) eingesetzt werden. Die Mittel für die Projekte der Infrastrukturpauschale werden bei Bedarf in der Fortschreibung der Infrastrukturpauschale berücksichtigt.


Im Einzelnen stellt sich die aktuelle Situation wie folgt dar:


Tab. 1: HH 2010/11; GRDrs 464/2010; GRDrs 7/2011
Investitions-
kosten
Infrastruktur-
pauschale
Investitionskosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
dauerhaft
Zum HH 2010/2011
beschlossen
(fortgeschriebener HH-Ansatz)
35.646.000
8.160.000
24.613.488
Aktueller Planungsstand HH 2010/11 sowie der Beschlüsse GRDrs 464/2010 und
GRDrs 7/2011
31.438.274
4.451.000
24.613.488
Abzüglich Finanzierung dringliche Instandhaltungsmaßnahmen
städtischer Träger / Amt 23
(vgl. Anlage 6, GRDrs 7/2011)
- 40.000
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
+ 4.167.726
+ 3.709.000
0

Die nicht verbrauchten Mittel aus der Infrastrukturpauschale wurden bei der Planfortschreibung der Pauschale berücksichtigt.






Tab. 2: HH 2012/13; GRDrs 672/2012; GRDrs 177/2013
Investitions-kosten
Infrastruktur-pauschale
Investitions-kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
dauerhaft
Zum HH 2012/2013
beschlossen
(fortgeschriebener HH-Ansatz)
94.309.570
7.269.000
52.745.000
Aktueller Planungsstand HH 2012/13 sowie der Beschlüsse GRDrs 672/2012 und
GRDrs 177/2013
92.995.611
5.271.000
53.009.428
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
+ 1.313.959
+ 1.998.000
- 264.428

Die nicht verbrauchten Mittel aus der Infrastrukturpauschale wurden bei der Planfortschreibung der Pauschale berücksichtigt.

Tab. 3: HH 2014/15; GRDrs 640/2014; GRDrs 233/2015
Investitions-kosten
Infrastruktur-pauschale
Investitions-kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
dauerhaft
Zum HH 2014/2015
beschlossen
(HH-Ansatz inkl. Budget)
86.905.460
0
31.509.000
Aktueller Planungsstand
HH 2014/15 sowie der
Beschlüsse GRDrs 640/2014 und GRDrs 233/2015
83.346.661
0
28.139.050
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
+ 3.558.799
0
+ 3.369.950


Tab. 4: HH 2016/17; GRDrs 658/2016
Investitions-kosten
Infrastruktur-pauschale
Investitions-kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
dauerhaft
Zum HH 2016/2017
beschlossen
(HH-Ansatz)
42.274.899
0
15.192.400
Aktueller Planungsstand
HH 2016/17 sowie der
Beschlüsse GRDrs 658/2016
46.055.496
0
14.244.617
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
- 3.780.597
0
+ 947.783


Tab. 5: HH 2018/19
Investitions-kosten
Infrastruktur-pauschale
Investitions-kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
dauerhaft
Zum HH 2018/2019
beschlossen
(HH-Ansatz)
40.416.158
3.820.000
14.263.043
Aktueller Planungsstand
HH 2018/19
39.917.130
5.325.800
13.275.709
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
+ 499.028
- 1.505.800
+ 987.334

Der Mittelmehrbedarf bei der Infrastrukturpauschale (für das Neubaugebiet Langenäcker-Wiesert) wird bei der Planfortschreibung für die Haushaltsjahre 2020/2021 berücksichtigt.

Tab. 6: Finanzierungsbedarf für die neuen Maßnahmen / Finanzierungsvorschläge
(vgl. Anlage 2; F. Neue Maßnahmen)
Investitions-kosten
Betriebskosten
gesamt
dauerhaft
Maßnahmen in aktueller Vorlage GRDrs 688/2018
2.067.246
3.935.600
Finanzierungsvorschläge
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 10/11
4.167.726
freie Betriebsmittel aus HH 10/11
0
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 12/13
1.313.959
freie Betriebsmittel aus HH 12/13
-264.428
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 14/15
3.558.799
freie Betriebsmittel aus HH 14/15
3.369.950
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 16/17
-3.780.597
freie Betriebsmittel aus HH 16/17
947.783
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 18/19
499.028
freie Betriebsmittel aus HH 18/19
987.334
Summe zur Verfügung
stehende Restmittel
für Finanzierung
5.758.916
5.040.639
Differenz:
Bedarf neue Maßnahmen bzw. Restmittel:
freie Mittel (+) /
Finanzierungsbedarf (-)
+ 3.691.670
+ 1.105.039


Die vorgeschlagenen neuen Maßnahmen verursachen nach ihrer vollständigen Umsetzung laufende Aufwendungen von rd. 3.935.600 EUR jährlich. Diese Aufwendungen können planerisch aus freien, nicht verbrauchten Betriebsmitteln i.H.v. rd. 5.040.000 EUR gedeckt werden. Die geänderten Betriebskostenbedarfe werden bei der Planaufstellung für die Haushaltsjahre 2020/2021 entsprechend berücksichtigt.

Der Finanzierungsbedarf für die Investitionskosten der vorgeschlagenen Maßnahmen in Höhe von insgesamt 2.067.246 EUR kann finanziert werden durch nicht benötigte und damit freie Investitionsmittel gemäß der Darstellung in Tabelle 6.
Von den seit dem Doppelhaushalt 2010/2011 bis einschließlich Haushalt 2018/2019 bereitgestellten investiven Mitteln zum Kita-Ausbau sind nach derzeitigem Stand 5.758.916 EUR durch wegfallende oder geänderte Planungen verfügbar, so dass nach Finanzierung der neuen Maßnahmen ein Restbetrag von 3.691.670 EUR verbleibt, der für weitere Maßnahmen bzw. kurzfristig auftretende Bedarfe eingesetzt werden kann.

Die Maßnahmen werden aus den im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.519365, Sonstige Investitionen Kitas, AuszGr 7873, Bau (Pauschale) bzw. im Teilergebnishaushalt 510, Jugendamt, Amtsbereich 5103651, Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, KGr. 42510, Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagten Pauschalen finanziert.

Die konkrete (auch haushaltsmäßige) Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit der Stadtkämmerei, dem Amt für Liegenschaften und Wohnen und dem Hochbauamt.


Durch die im HH 2012/13 beschlossenen Maßnahmen, die nach aktuellem Sachstand umgesetzt werden, ist mit Einnahmen in Höhe von rund 980.000 EUR zu rechnen. Für die in der GRDrs 672/2012 beschlossenen Maßnahmen ist mit Einnahmen in Höhe von ca. 409.000 EUR sowie für die in der GRDrs 177/2013 beschlossenen Maßnahmen in Höhe von ca. 4.600 EUR zu rechnen.

Durch die im HH 2014/15 beschlossenen Maßnahmen, die nach aktuellem Sachstand umgesetzt werden, ist mit Einnahmen in Höhe von rund 392.000 EUR zu rechnen. Für die in der GRDrs 640/2014 beschlossenen Maßnahmen ist mit Mindereinnahmen in Höhe von ca. 5.100 EUR sowie für die in der GRDrs 233/2015 beschlossenen Maßnahmen mit Einnahmen in Höhe von ca. 18.000 EUR zu rechnen.

Durch die im HH 2016/17 beschlossenen Maßnahmen, die nach aktuellem Sachstand umgesetzt werden, ist mit Einnahmen in Höhe von rund 318.500 EUR zu rechnen sowie für die in der GRDrs 658/2016 beschlossenen Maßnahmen in Höhe von ca. 160.000 EUR zu rechnen.

Durch die im HH 2018/19 beschlossenen Maßnahmen, die nach aktuellem Sachstand umgesetzt werden, ist mit Einnahmen in Höhe von rund 644.000 EUR zu rechnen.

Durch die vorgelegten neuen Maßnahmen würden sich in der Gesamtsumme Mindereinnahmen von rund ca. 31.600 EUR Einnahmen ergeben.

Die Erträge aus Gebühren müssen bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts für 2010/21 berücksichtigt werden.

Für die im HH 2012/13 beschlossenen Kleinkindplätze des städtischen Trägers sind ca. 1.35 Mio. EUR Investitionskostenzuschüsse des Bundes möglich; sowie ca. 215.000 EUR bzw. 52.000 EUR für die Maßnahmen der GRDrs 672/2012 und der GRDrs 177/2013.

Für die im HH 2014/15 beschlossenen Kleinkindplätze des städtischen Trägers sind ca. 1.91 Mio. EUR Investitionskostenzuschüsse des Bundes möglich; sowie ca. 50.000 EUR bzw. 200.000 EUR für die Maßnahmen der GRDrs 640/2014 und der GRDrs 233/2015.

Für die im HH 2016/17 beschlossenen Maßnahmen des städtischen Trägers wurden nach dem Förderprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 bis 2018 rund 10,4 Mio EUR Investitionskostenzuschüsse des Bundes beantragt.
Für die in der GRDrs 658/2016 beschlossenen Maßnahmen sind ca. 118.000 EUR Investitionskostenzuschüsse des Bundes möglich.

Für die im HH 2018/19 beschlossenen Maßnahmen des städtischen Trägers wurden nach dem Förderprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020 rund 3,6 Mio EUR Investitionskostenzuschüsse des Bundes beantragt.

Ob die Bundesmittel tatsächlich in der angegebenen Höhe eingehen, hängt u.a. von der noch zur Verfügung stehenden Gesamtsumme der Bundesmittel ab.



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