Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 211/2018
Stuttgart,
09/06/2018



Tagespflege



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
24.09.2018
26.09.2018



Beschlußantrag:

1. Die Kindertagespflege wird durch Umsetzung folgender Maßnahmen gestärkt:
2. Vom zusätzlichen Personalbedarf in Höhe von 2,0 Stellen EG 9c TVöD wird Kenntnis genommen. Das Jugendamt wird ermächtigt, das zusätzliche Personal ab sofort außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 zu treffen.
3. Der Aufwand von insgesamt 416.100 EUR ist im Teilhaushalt 510, Jugendamt, Amtsbereich 5103657, Finanzielle Förderung/Übernahme von Teilnahmebeiträgen, Kontengruppe 42510, Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bzw. 43310 Soziale Leistungen, finanziert.



Begründung:


Angesichts der Entwicklung der Betreuungsplätze für Kinder in Stuttgart (GRDrs 697/2017), sind alle Maßnahmen auszuschöpfen, die zu zusätzlichen Plätzen führen können. Es ist deshalb erforderlich, die Kindertagespflege in Stuttgart durch folgende Punkte nachhaltig zu stärken:


1.1 Einführung von Vertretungsregelungen in Großtagespflegen

Die Sicherung einer kontinuierlichen Betreuung von Kindern macht es erforderlich, zunächst für die 24 Großtagespflegen mit derzeit 202 Betreuungsplätzen, Vertretungsmöglichkeiten zu schaffen, die Ausfälle von Tagespflegepersonen kompensiert. Nach der aktuellen Rechtsprechung können in Großtagespflegen nicht nur einzeln selbständige Tagespflegepersonen beschäftigt sein, sondern auch Tagespflegepersonen im Anstellungsverhältnis. Die Vertretungsregelung knüpft sich an die Großtagespflege, unabhängig von der Rechtsstellung der Mitarbeitenden.

Die Stadt gewährt den Großtagespflegen auf Antrag monatlich 500 Euro zweckgebunden für die Vertretungsregelung. Die Vertretung muss gemäß den rechtlichen Bestimmungen eine qualifizierte Tagespflegeperson sein. Empfängerinnen der städtischen Mittel sind natürliche oder juristische Personen, die die Großtagespflege betreiben. Die Empfängerin/der Empfänger ist für die zweckgebundene und korrekte Verwendung der Mittel verantwortlich. Die Art und Weise der Zielerfüllung der Vertretung obliegt der Großtagespflege im Sinne der Ausübung selbständiger Tätigkeiten. Durch die monetäre Unterstützung von Personalkosten wird die Stadt nicht Arbeitgeberin von Vertretungskräften. Die Großtagespflegen sichern zu, ein Vertretungsmodell umzusetzen, in dem die zur Vertretung vorgesehenen Tagespflegepersonen von den Kindern als bekannte Personen erkannt werden. Mit der Zuwendung ist auch ein Nachweis für die zweckentsprechende Verwendung verbunden. Der Aufwand beträgt 144.000 Euro jährlich.


1.2 Verbesserte Finanzierung von offenen Plätzen während der Eingewöhnung von Kindern durch Vermeidung von Einkommensausfällen

Nach den für Tagespflegepersonen geltenden Regelungen ist die laufende Geldleistung an die Betreuungsstunden der Kinder gekoppelt. Das Entgelt schmälert sich durch Plätze, die zwar vergeben sind, aber für die die Tagespflegepersonen noch nicht die volle laufende Geldleistung erhalten. Während der Eingewöhnungsphase bzw. im Zeitraum, in dem der Platz vergeben ist und das Kind diesen noch nicht angetreten hat, hat die Tagespflegeperson einen Einkommensausfall.

Die bisherige Regelung, max. 30 Stunden innerhalb von 4 Wochen je Pflegestelle zu zahlen, reicht nach Aussagen der Träger der Kindertagespflege nicht aus. Die Bezahlung durch Eingewöhnung freier Plätze soll künftig auf Nachweis max. 3 Wochen, je Betreuungstag 6 Stunden betragen (d.h. max. 90 Stunden). Rd. 500 Plätze werden jedes Jahr neu belegt. Es wird davon ausgegangen, dass in 350 Fällen die Eingewöhnungszeit zu einem Ausfall von laufender Geldleistung führt. Der Aufwand für diese Maßnahme beträgt rd. 115.500 Euro jährlich.


1.3 Überlassung von Räumen für Großtagespflegen und Zusicherung von Belegungsrechten

Um alle Möglichkeiten, zusätzliche Plätze zu schaffen, auszunutzen, sollen - zunächst modellhaft - städtische Räume für den Betrieb von Großtagespflegen überlassen werden. Dabei handelt es sich um ehemalige Kindertageseinrichtungen, die wegen ihrer geringen Größe in einer anderen Einrichtung aufgegangen sind. Es handelt sich zu Beginn um die ehemaligen Einrichtungen in der Neckartalstraße und in der Solitudestraße. Neben dem Ziel, zusätzliche Plätze zu schaffen, soll mit der kostenlosen Überlassung der Räume die Bedingung verknüpft werden, dem Jugendamt Belegungsrechte einzuräumen. Es gibt Erzieher/-innen, die ihren Beruf eventuell nur vorübergehend selbständiger ausüben wollen als festangestellt in einer institutionellen Einrichtung. Im Sinne der Personalerhaltung und -entwicklung sollten diese Erzieher/-innen unterstützt werden, Großtagespflegen zu betreiben. Der Aufwand beträgt für jeweils 2 Plätze an 2 Standorten max. 34.000 Euro jährlich. Werden die Plätze belegt, wechselt der Aufwand von Vorhaltekosten zu laufenden Geldleistungen.


1.4 Verbesserung der Organisation der Kindertagespflege im Jugendamt

Das Jugendamt hat seit Mitte der 90iger Jahre die Vermittlung von Tagespflegestellen, die Beratung, Gewinnung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen an den Verein der Tagesmütter und Pflegeeltern e.V. und die Tagesmütter-Börse der Caritas Stuttgart übertragen. Im Jugendamt wurden entsprechend Ressourcen abgebaut.

Dem Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe obliegt zurzeit die Zahlung der laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen und die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SBG VIII. Zur organisatorischen und strukturellen Weiterentwicklung, zum Ausbau der Kindertagespflege, zur engen Verzahnung mit den Aktivitäten der beiden freien Träger und zur Umsetzung dieser Vorlage ist es erforderlich, im Jugendamt 2,0 Stellen für die Kindertagespflege zu schaffen.


1.4.1 Derzeitige Organisation im Jugendamt

Die die Kindertagespflege betreffenden Aufgaben sind im Jugendamt bisher an mehreren Stellen angesiedelt:

51-00-80 Förderung freier Träger:

51-00-81 Entgeltfinanzierung (0,5 Stelle A 10)

51-00-83 Kindertagespflege (3,5 Stellen A10, 0,5 Stellen A11)
(als Sachgebiet der Dienststelle Unterhaltsvorschusskasse, Kindertagespflege)


1.4.2 Ziele einer künftigen Organisation im Jugendamt

Um von mehr Synergieeffekten innerhalb des Jugendamtes und in der Zusammenarbeit mit den freien Trägern profitieren zu können, müssen die Aufgaben unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen in der Kindertagespflege effektiver gebündelt werden:

Im nächsten Schritt wird die Tagespflege im Jugendamt organisatorisch neu aufgestellt.

1.4.3 Stellenbedarf

Funktionvorhandenzusätzlich
Sachgebietsleitung / Koordination der Kindertagespflege0,5 Stellen A 11
Sachbearbeitung4,0 Stellen A 102,0 Stellen EG 9c (122.600 €)


Der Mehrbedarf von 2,0 Stellen in der Sachbearbeitung ist zwingend erforderlich, da das Jugendamt deutlich mehr Einfluss auf den Prozess der Erlaubniserteilung und
-überprüfung nehmen muss. Neue Aufgaben ergeben sich durch die Sicherstellung von Belegungsrechten für den Rechtsanspruch U3 i.V.m. der Raumüberlassung, der Festlegung von Vertretungsregelungen in Großtagespflege sowie der Verbesserung der Bezahlung in der Eingewöhnungsphase.


Die Intensivierung der Aufgabenwahrnehmung im Jugendamt ist ein wesentlicher Baustein zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit den freien Trägern, für bessere Dienstleistungen für Eltern und Tagespflegepersonen und ist damit für den Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart unabdingbar.





Finanzielle Auswirkungen

Der Gemeinderat hat in den Haushaltsplanberatungen für die Stärkung der Kindertagespflege 400.000 Euro eingestellt. Die Maßnahmen verursachen folgenden Aufwand:

1.1 Vertretungsregelung bei den Großpflegen 144.000 Euro
1.2 Einkommensausfall während Eingewöhnungszeiten 115.500 Euro
1.3 Vorhaltekosten Raumüberlassung und Belegungsrechte 34.000 Euro
1.4 Personalkosten 122.600 Euro

Summe 416.100 Euro


Die erwarteten Mehraufwendungen von 16.100 Euro werden innerhalb des Budgets des Amtsbereiches 5103657 gedeckt.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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