Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 743/2019
Stuttgart,
10/02/2019



Psychosomatische Sprechstunden im Betrieb



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich16.10.2019



Beschlußantrag:

1. Der Einführung der psychosomatischen Sprechstunde im Betrieb als freiwillige Leistung des Arbeitgebers wird zugestimmt. 2. Der Aufwand i. H. v. jährlich 40.000 € wird aus dem zentralen Budget für Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalerhaltung im THH 810 - Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107050 - Arbeitsmedizinischer und Arbeitssicherheitstechnischer Dienst, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, gedeckt. 3. Auf die finanzielle Rückforderung von potenziellen Kostenträgern wird verzichtet.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die „Psychosomatische Sprechstunde im Betrieb“ (PSiB) ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) und der Sonnenberg Klinik, einer Stuttgarter Fachklinik für Psychotherapie. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LHS mit psychischen oder psychosomatischen Symptomen haben bei Bedarf die Möglichkeit, sich von einem Facharzt für seelische Gesundheit beraten zu lassen, um möglichst frühzeitig Unterstützung zu bekommen.

Die Sonnenbergklinik wurde als Partner ausgewählt, da sie bereits über umfassende Erfahrung mit der psychosomatischen Sprechstunde im Betrieb verfügt und das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt hat.

1. Ausgangssituation
Die stark zunehmende Diagnostik und Therapie psychischer und psychosomatischer Erkrankungen führt im ambulant therapeutischen Bereich zu sehr langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz. Im Raum Stuttgart müssen Betroffene oft mehr als 6 Monate hierauf warten. Eine frühzeitige therapeutische Intervention kann in der Mehrzahl der Fälle mit oft nur wenigen Sitzungen das seelische Gleichgewicht der Betroffenen wiederherstellen. Vielfach kommt es aber aufgrund der langen Wartezeiten zu unnötig schwereren Krankheitsverläufen. Hiervon ist auch die LHS als Arbeitgeber betroffen. Während der langen Wartezeiten sind städtische Beschäftigte in ihrer Arbeitsleistung gemindert bzw. vollständig arbeitsunfähig. Der Stadt als Arbeitgeber gehen hierdurch Arbeitskapazitäten in beträchtlichem Umfang verloren. Die Beschäftigten berichten, sich in dieser Phase auch vom Arbeitgeber allein gelassen zu fühlen. Es besteht also auch eine bislang unerfüllte Erwartungshaltung der Beschäftigten an die Stadt als attraktiver Arbeitgeber. Vor allem große Unternehmen in der Region haben ähnliche Hilfen für ihre Beschäftigten im Angebot.

2. Ziele und Nutzen
Die Vermittlung einer raschen und fachkundigen Hilfe zielt darauf ab, die Gesundheit der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schneller als bisher wiederherzustellen bzw. signifikant zu verbessern, so dass der Stadt mehr Arbeitskraft erhalten bleibt. Die LHS als Arbeitgeber würde stark davon profitieren, da einerseits die Zeiten der Leistungsminderung bzw. der Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten reduziert, andererseits das Erscheinungsbild der Stadt als attraktiver Arbeitgeber gestärkt würde. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 40 TEUR/Jahr sehen wir als sehr gut und nachhaltig investiert.

Wir empfehlen auf die finanzielle Rückforderung von potenziellen Kostenträgern zu verzichten. Folgender Arbeitsaufwand wäre durch die Rückforderung zu erwarten:
Es müssten die Leistungen von jeder einzelnen der vielen in Deutschland existierenden Krankenkassen gefordert, die zu erwartende Streitigkeiten behandelt und geeint sowie die geringfügigen Geldflüsse überwacht und ggf. gemahnt werden. Es müsste außerdem zwischen gesetzlich Versicherten und Privatversicherten unterschieden werden. Verwaltungsintern müssten Ressourcen geschaffen werden, da der Aufwand mit vorhandenem Personal nicht bewältigt werden kann. Die hierdurch entstehenden Kosten sind deutlich höher anzusetzen als die vorgesehenen Ausgaben.

3. Maßnahme
Die Maßnahme gliedert sich in zwei Teile, in die „Psychosomatische Sprechstunde“ und die „Psychosomatische Intervention“. Unter der „Psychosomatischen Sprechstunde“ ist ein einmaliges Gespräch im Sinne einer Erstberatung zu verstehen. Die „Psychosomatische Intervention“ ermöglicht maximal neun weitere psychotherapeutische Gespräche mit einem Facharzt oder einer Fachärztin der Klinik.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich durch den Arbeitsmedizinischen Dienst und die Betriebliche Sozialberatung.

4. Rahmenbedingungen
Die Erstberatung im Rahmen der „Psychosomatischen Sprechstunde“ findet in den Räumen des Arbeitsmedizinischen Dienstes im Tagblattturm statt und wird als Arbeitszeit gewertet.

Über die Erstberatung in der Psychosomatischen Sprechstunde, welche innerhalb der Arbeitszeit stattfindet, hinaus werden die Gespräche im Rahmen der Psychosomatischen Intervention in der Klinik Sonnenberg zu den für Arzttermine und ärztliche Behandlung geltenden Regelungen durchgeführt.


5. Datenschutz
Es gilt die ärztliche und gesetzliche Schweigepflicht. Ohne Einverständnis der Betroffenen werden keine Daten weitergegeben.

Die Sprechstunde und die nachfolgenden therapeutischen Gespräche können auch ohne Entbindung von der Schweigepflicht wahrgenommen werden.

6. Evaluation
Die Maßnahme ist zunächst auf 2 Jahre befristet. Nach Auswertung der Evaluation wird über deren Fortsetzung entschieden. Die Evaluation auf der Grundlage anonymisierter Daten wird von der Sonnenberg Klinik durchgeführt. Erfasst werden sollen die Anzahl der Personen, die ein Angebot in Anspruch genommen haben, die Anzahl der Sitzungen in einem bestimmten Zeitraum, Ergebnisse, ausgesprochene Empfehlungen sowie die Zufriedenheit der Ratsuchenden.


Finanzielle Auswirkungen

Die psychosomatische Sprechstunde für Beschäftigte wird aus dem vorhandenen zentralen Budget für Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalerhaltung finanziert (THH 810 –Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107050 Arbeitsmedizinischer Dienst und Arbeitssicherheitstechnischer Dienst, Kontengruppe 42510 -Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen-).

Auf die finanzielle Rückforderung von potenziellen Kostenträgern wird verzichtet. Begründung siehe Nr. 2.

Um die Maßnahme finanziell abzusichern, ist ein jährlicher Betrag von 40.000 € vorzuhalten. Einzelheiten lassen sich aus der folgenden Tabelle ableiten.

Kalkulation psychosomat. Sprechstunde im Betrieb
Annahme:
10 Sitzungen/Mitarbeiter, 20% Ausfall (Unvorhergesehenes, Krankheit), 30 MA/Jahr)
Erstgespräch
200 €
Folgegespräch 60 Min.
125 €
Ausfallhonorar
- €
Gesamtkosten
Erstgespräch
200 €
8 Folgegespr. 60 Min.
1.000 €
2 Ausfallhonorar
- €
Deckung unvorhersehbarer Ereignisse
4.000 €
Kosten/MA
1.200 €
Kosten/30 MA/Jahr
36.000 €
Kosten gesamt/Jahr
40.000 €





Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

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