Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1125/2017
Stuttgart,
11/10/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 20.11.2017



Priorisierung von Investitionsvorhaben, Schulraum vor Sportstätten
Priorisierung Neubau Turnhalle an der Mühlbachhofschule


Beantwortung / Stellungnahme

Mit Haushalts-Antrag 498/2017 wurde beantragt zu begründen, warum von der Priorisierung aus der Investitionsplanung „dringend benötigter Schulraum hat Vorrang vor der Schaffung von Sportstätten“ im Falle der Turnhalle an der Mühlbachhofschule abgewichen wurde.

In GRDrs 717/2017 werden verschiedene Kriterien für die zeitlichen Verschiebungen von Vorhaben aufgezeigt. Dass der Schaffung von dringend benötigtem Schulraum Vorrang vor der Schaffung von Sportstätten einzuräumen ist, ist nur eines davon. Es sind jedoch immer die Gesamtumstände für die einzelnen Vorhaben abzuwiegen.

Im Falle der Mühlbachhofschule handelt es sich um einen dringend benötigten Ersatz-Neubau einer Turnhalle, da die zuvor existierende Gymnastikhalle im Frühjahr 2016 aufgegeben und als Speisesaal für die Ganztagesschule umgebaut wurde (vgl. Baubeschluss GRDrs 69/2016).

Die baurechtlich erforderliche Genehmigung für die Erweiterung der Ganztagesschule und den Ersatz-Neubau der Turnhalle wurde seinerzeit für die Gesamtmaßnahme beantragt, da es nur hierdurch möglich war, für beide Maßnahmen eine Baugenehmigung auf Grundlage des vorhandenen Baurechts zu erlangen. Andernfalls wäre für eine spätere (separate) Genehmigung des Turnhallen-Neubaus zwingend ein aufwendiges B-Plan-Verfahren erforderlich geworden.

Seit 23.12.2015 liegt die Baugenehmigung für die Ganztagesschule sowie den Neubau der Turnhalle vor. Dies bedeutet, dass innerhalb von 3 Jahren der Baubeginn für die Maßnahme erfolgen muss, wobei diese Frist auf Antrag einmalig um bis zu drei Jahre verlängert werden kann. Dann erlischt die Baugenehmigung unwiderruflich mit den beschriebenen Konsequenzen.

Seit 2016 hat die Mühlbachhofschule keine eigene Sportstätte mehr. Die Grundschüler/innen müssen mit einem Bustransfer zu weiter entfernt liegenden Ersatz-Sportstätten gefahren werden. Die jährlich neu zu klärende Organisation der Ersatzsportstätten und des Bustransfers erzeugt regelmäßigen personellen sowie finanziellen Zusatzaufwand, der dringend abzustellen ist. Hinzu kommt, dass im Stadtbezirk Stuttgart-Nord aktuell das höchste Gesamt-Defizit für Schulsportstätten von 7 Übungseinheiten besteht (vgl. Schulbericht 2016).

Aus diesen Gründen wurde dem Projekt eine hohe Priorität im Rahmen der Investitionsplanung eingeräumt.


Vorliegende Anträge/Anfragen

349/8 der CDU-Gemeinderatsfraktion; 445 VII der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion; 498/7 der SPD-Gemeinderatsfraktion; 693 Teil 1 der Freien Wähler




Isabel Fezer



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