Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
110
4
Verhandlung
Drucksache:
360/2020
GZ:
OB/82
Sitzungstermin:
13.05.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Accelerator M.Tech - Verlängerung des Begleitprogramms (Accelerator) für die Entwicklung von innovativen Gründungsvorhaben im Mobilitätsbereich
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen, öffentlich, vom 08.05.2020, Nr. 22
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 29.04.2020, GRDrs 360/2020.
StR
Ebel
(AfD) kritisiert in sprachlicher Hinsicht die Vorlagenbegründung.
EBM
Dr. Mayer
stellt danach fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig nachstehend aufgeführten
Beschlussantrag
:
1. Der Verlängerung des Projekts Accelerator M.Tech um weitere 6 Monate
(Juli 2020 - Dezember 2020) wird zugestimmt.
2. Leitung und Durchführung des Begleitprogramms für die Entwicklung von innovativen Gründungsvorhaben im Mobilitätsbereich werden analog zum ursprünglichen Projektzeitraum (Juli 2017 bis Juni 2020) wahrgenommen.
3. Die Finanzierung des auf die Landeshauptstadt Stuttgart entfallenden Projektbudgets (Verlängerungszeitraum Juli 2020 - Dezember 2020) in Höhe von insgesamt 25.971,98 EUR erfolgt aus der zugesagten Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (WM) in Höhe von 20.777,58 EUR (80 % Förderung) und dem verbleibenden Eigenanteil der Landeshauptstadt Stuttgart in Höhe von 5.194,40 EUR. Der Eigenanteil wird durch den Einsatz vorhandener Personalressourcen bei der Abteilung Wirtschaftsförderung des Bürgermeisteramts gedeckt. Das Projekt wird im Teilhaushalt 810 - Bürgermeistersamt, Amtsbereich 8107020 - Wirtschaftsförderung, abgebildet.
4. Zur Durchführung des Projekts beschäftigt die Verwaltung bis Juni 2020 eine 50 %-Teilzeitkraft in der Entgeltgruppe TVöD EG 10. Es wird davon Kenntnis genommen, dass durch die Verlängerung dieser Personalbedarf fortbesteht. Die Verwaltung wird ermächtigt, die ursprünglich bis 30.06.2020 befristete Stelle außerhalb des Stellenplans im Umfang von bis zu 6 Personenmonaten in der Entgeltgruppe TVöD EG 10 (50 %) weiter zu besetzen. Die hierfür entstehenden Personalaufwendungen werden haushaltsneutral durch Fördermittel des ESF und WM finanziert.
zum Seitenanfang