Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
427
19
Verhandlung
Drucksache:
806/2018
GZ:
JB
Sitzungstermin:
07.11.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
de
Betreff:
Weiterentwicklung des Schulcampus Vaihingen
- Einbringung -
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 26.10.2018, GRDrs 806/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Vom Bericht über den bisherigen Verlauf des Campus-Prozesses wird Kenntnis genommen.
2. Von der aktuellen Schulsituation am Campus Vaihingen sowie von einer voraussichtlichen Erhöhung des Schüleraufkommens aufgrund der Aufsiedlung am Eiermann-Areal wird zustimmend Kenntnis genommen.
3.a) Der Neuordnung der Bauabschnitte "Campushaus" und "Neubau Robert-
Koch-Realschule bzw. Sekundarschul-Standort" wird zugestimmt (vgl. GRDrs 717/2017).
b) Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der "Variante West" aus der Machbarkeitsstudie folgende Bauabschnitte weiter zu planen:
2. BA: Neubau Sekundarschulen inklusive Sportbedarf
3. BA: Neubau eines gemeinsamen Campushauses
Weitere Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Campus Vaihingen (insbesondere Umstrukturierungen Hegel-Gymnasium) werden mit diesen Planungen abgestimmt.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Schulgemeinden ein konkretes, funktional ausgestaltetes Raumprogramm im Rahmen eines Phase 0 Prozesses als Basis für einen entsprechenden Vorprojektbeschluss zu erarbeiten.
d) Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Planungsgrundlagen der Machbarkeitsstudie von 2013 auf dem Hintergrund der möglichen Erhöhung des Schüleraufkommens zu überprüfen.
Die Projektannahmen hinsichtlich Kosten und Zeitschiene in der Investitionsliste sind auf dem Hintergrund der neuen Rahmenbedingungen zu prüfen und fortzuschreiben.
4. Vom zusätzlichen Personalbedarf in Höhe von 1 Stelle in Besoldungs-/
Entgeltgruppe EG11/A12 im Schulverwaltungsamt wird Kenntnis genommen. In welchem Maß dem Personalmehrbedarf Rechnung getragen werden kann, wird zum Stellenplan 2020/2021 unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden.
5. Vom gegenüber der Investitionsplanung - GRDrs 717/2017 - veränderten Personalbedarf im Hochbauamt aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen (Größe der Bauabschnitte, Bearbeitungszeiträume) wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird im Zuge der Fortschreibung der Investitionsplanung über den tatsächlichen Personalbedarf berichten.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
BM
Dr. Mayer
stellt fest:
Die GRDrs 806/2018
ist
ohne Aussprache
eingebracht
.
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