Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 862/2017
Stuttgart,
10/18/2017



Sanierung Stuttgart 28 -Bismarckstraße-
Umgestaltung Elisabethenanlage
Grundsatzbeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat West
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
07.11.2017
07.11.2017
14.11.2017
15.11.2017
16.11.2017



Beschlußantrag:


1. Der Umgestaltung der Elisabethenanlage nach den Vorentwurfsplänen des Landschaftsarchitekturbüros Schwarz und Partner Landschaftsarchitekten, Ludwigsburg, vom 19. Juli 2017 und dem auf der Grundlage der Kostenermittlung des Garten-Friedhofs- und Forstamts vom 28. September 2017 ermittelten Kostenrahmen von rd. 1,75 Mio. € brutto (inkl. aktivierter Eigenleistungen) wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der unter Ziffer 1 dieses Beschlussantrags genannten Gesamtbaukosten die erforderlichen Planungsleistungen bis Leistungsphase 9 zu beauftragen.

3. Die geschätzten Planungskosten für Freianlagen betragen 230.000 € brutto. Diese werden im Teilfinanzhaushalt THH 610, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung bei der Projekt Nr. 7.613034 Sanierung Stuttgart 28 -Bismarckstraße- AusGr 7873, Sanierungskosten wie folgt gedeckt:
2016: 45.000 €
2017 ff: 185.000 €






Begründung:



Bereits bei der Auftaktveranstaltung zum Sanierungsgebiet Stuttgart 28 -Bismarck-straße- im Mai 2014 wurden von zahlreichen Teilnehmern Vorschläge zur Umgestaltung und Neukonzeption der Elisabethenanlage formuliert. Gemeinsam mit der Landschaftsarchitektin Christiane Schwarz und dem ehrenamtlichen Forum Lebendiger Westen wurde eine Bürgerbeteiligung entwickelt, die mit einem großen Angebot und einer Vielzahl von Formaten die Kinder und Erwachsene zur Mitwirkung einlud. Die Beauftragung hierzu wurde mit GRDrs 1378/2015 beschlossen. So kam es zu einer breiten Resonanz mit mehreren Hundert Beiträgen und Vorschlägen. Die daraus entwickelten Vorplanungsvarianten wurden wiederum gemeinsam mit der Bevölkerung bewertet. Daraus wurde der vorliegende Entwurf abgeleitet.

Schwerpunkte sind die Erneuerung des Kinderspielbereichs, das Schaffen einer ruhigen und übersichtlichen begrünten Fläche, das Erneuern des bestehenden Bolzplatzes und das Herstellen eines neuen, bisher nicht vorhandenen Aktivbands in der Bismarckstraße mit Bewegungsangeboten für alle Altersklassen. Die damit verbundene Belebung der Grünanlage dient auch dem Zweck, mehr soziale Kontrolle in der Anlage zu etablieren und somit Nutzungskonflikte mit sozial auffälligen Gruppen zu entschärfen. Außerdem soll mit neuen technischen Lösungen das von manchen Sport- und Spielangeboten ausgehende Lärmaufkommen reduziert werden. In diesem Zusammenhang sollen z. B. die lärmintensiven Ballfangzäune und Tore am Bolzplatz abgebaut und durch Netze ersetzt werden.

Nach dem Grundsatzbeschluss wird die Entwurfsplanung fortentwickelt. Nach dem Bau- und Vergabebeschluss könnte die Realisierung dann 2019 erfolgen.

Entsprechend der GRDrs 348/2017 wird die Verwaltung für das Sanierungsgebiet Stuttgart 28 -Bismarckstraße- zum Programmjahr 2018 einen Aufstockungsantrag mit Kosten in Höhe von rd. 1,6 Mio. € stellen. Geplant war eine Antragstellung im angekündigten Programm „Zukunft Stadtgrün“, um den bisherigen Gebietsförderrahmen entlasten zu können. Die Ausgestaltung des angekündigten Programms erfolgte jedoch nicht wie beim Programm SIQ (Investitionspakt soziale Integration im Quartier) als Einzelprojektförderung innerhalb einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme, sondern wurde als Gebietsförderungsprogramm aufgelegt. Insofern wird die Verwaltung zum Programmjahr 2018 für die Sanierung Stuttgart 28 -Bismarckstraße- einen Aufstockungsantrag im Bund-Länder-Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) stellen. Die Mittel für die Umgestaltung der Elisabethenanlage werden im bisherigen Förderrahmen bereitgestellt und stehen damit in der mittelfristigen Finanzplanung 2015-2020 bereit.



Finanzielle Auswirkungen


Die Gesamtkosten der Umgestaltung der Elisabethenanlage betragen rd. 1,75 Mio. € brutto. Sie sind mit Ausnahme der aktivierungsfähigen Eigenleistungen des Garten-Friedhofs- und Forstamts grundsätzlich zu 100 % zuwendungsfähig und werden im Rahmen des Bund-Länder-Programms Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) zu 60 % gefördert. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2015 - 2020 bereit.





Beteiligte Stellen

Referat T

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Elisabethenanlage, Kurzerläuterung Vorentwurf
Anlage 2: Verkleinerter Vorentwurfsplan
Anlage 3: Kostenermittlung vom 28.09.2017


<Anlagen>



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