Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Jugendamt

Gz: SJG
GRDrs 718/2015
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/05/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2015



Einheitliche und transparente Fördersystematik

Beantwortung / Stellungnahme


In der Vorlage GRDrs 718/2015 „Einheitliche und transparente Fördersystematik“ wurde grundsätzlich über den Sachstand der Verhandlungen mit der Liga der Wohlfahrtspflege über eine ämterübergreifend einheitliche und transparente Fördersystematik berichtet. Grundsätzliches Einverständnis besteht zwischen der Verwaltung und der Liga über die dort dargestellte modulare Fördersystematik.


Anträge der Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion Antrag 577/2015
Anzahl derzeit geförderter Stellen
2016
TEUR
2017
TEUR
Sozialamt
233,45
361,3
712
Jugendamt
499
773,4
1.522,0
Gesundheitsamt
8,75
13,6
26,7
Summe
741,2
1.148,3
2.260,7
Anzahl stellen aus Mitteilungs-
vorlagen zum HH 2016/2017
Sozialamt
30,8
47,8
94
Jugendamt
54
83,7
164,7
Gesundheitsamt
5,9
9,2
18,1
Summe
90,7
140,6
276,8
Gesamtmehrbedarf
1.289,0
2.537,3


Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion Antrag 856/2015

Die beantragte Erhöhung der Sachkostenpauschale pro Stelle, von derzeit 1.950EUR
auf künftig 2.500 EUR hätte folgende finanzielle Auswirkungen:

Anzahl derzeit geförderter Stellen
2016
TEUR
2017
TEUR
Sozialamt
233,45
128,4
128,4
Jugendamt
499
274,5
274,5
Gesundheitsamt
8,75
4,8
4,8
Summe
741,2
407,7
407,7
Anzahl stellen aus Mitteilungs-
vorlagen zum HH 2016/2017
Sozialamt
30,6
16,9
16,9
Jugendamt
54
29,7
29,7
Gesundheitsamt
5,9
3,2
3,2
Summe
90,7
49,8
49,8
Gesamtmehrbedarf
457,5
457,5

Finanzielle Auswirkungen

Antrag Freie Wähler
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Sachkosten
457,5
457,5
457,5
457,5
457,5
457,5
Finanzbedarf
457,5
457,5
457,5
457,5
457,5
457,5
Stellungnahme Referat WFB

Aus Sicht des Referats WFB ist die Erarbeitung einer einheitlichen und transparenten Fördersystematik mit dem vorgelegten Vorschlag der Sozialverwaltung auftragsgemäß erfolgt. Eine Erhöhung der Sachkostenpauschale wie von der Liga der Wohlfahrtspflege beantragt, steht nicht im Zusammenhang mit der Einheitlichkeit und Transparenz der Fördersystematik.
Die im Zuge der Antragstellung von den Trägern vorgelegten Sachkostenaufstellungen weisen teils erhebliche Schwankungen bei den einzelnen Kostenarten auf, so dass diese aus Sicht von Referat WFB nicht (oder nur in Teilen) als Grundlage für die Berechnung einer Pauschale herangezogen werden können.
Im Übrigen wurde bei der Haushaltsaufstellung auch den städtischen Ämtern keine generelle Erhöhung des Sachkostenbudgets zugestanden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

577/2015 SPD
856/2015 Freie Wähler
Jugendhilfeausschuss am 05.10.2015





Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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