Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 0414-00
GRDrs 928/2018
Stuttgart,
11/21/2018



Stellenplanrelevante Entscheidungen
im Vorgriff auf den Stellenplan 2020




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Personalbeirat
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
04.12.2018
19.12.2018
20.12.2018



Beschlußantrag:

1. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 werden insgesamt 212,3325 Stellen geschaffen (vgl. Übersicht Anlage 1).

Davon im Teilstellenplan des
- Bürgermeisteramts 1,0 Stelle (vgl. Anlage 5),
- Haupt- und Personalamts 7,5 Stellen (vgl. Anlagen 6 und 7),
- Amts für Liegenschaften und Wohnen 1,0 Stelle (vgl. Anlage 8),
- Jobcenter 2,0 Stellen (vgl. Anlagen 9 und 10),
- Sozialamts 26,7 Stellen (vgl. Anlagen 11 bis 15 sowie Anlagen 34 und 35),
- Jugendamts – ohne Kindertagesstätten – 2,0 Stellen (vgl. Anlage 16),
- Jugendamts – Bereich Kindertagesstätten – 170,6325 Stellen
(vgl. Anlagen 17 bis 24),
- Gesundheitsamts 0,5 Stelle (vgl. Anlage 25),
- Tiefbauamts 1,0 Stelle (vgl. Anlage 26).

2. Der sofortigen Besetzung der Stellen wird zugestimmt.

3. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 werden die KW-Vermerke an 4,5 Stellen verlängert (vgl. Übersicht Anlage 2) und an 4,2 Stellen entfallen die KW-Vermerke (vgl. Übersicht Anlage 3).

4. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 werden 71,3527 Stellen gestrichen (vgl. Übersicht Anlage 4).

5. Die beim Bürgermeisteramt eingerichtete „Null“-Planstelle für eine/-n ehrenamtlichen Behindertenbeauftragte/-n (nur nachrichtlich im Stellenplan enthalten) wird im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 gestrichen, da bereits zum Stellenplan 2018 eine Stelle für eine/-n hauptamtliche/-n Behindertenbeauftragte/-n geschaffen wurde.

6. Über Personalmehr- und –minderbedarfe in den von den Flüchtlingszahlen betroffenen Ämtern wird gesondert mit GRDrs 805/2018 beraten und beschlossen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zur Notwendigkeit der Stellenschaffungen wird auf die beigefügten ausführlichen Begründungen (Anlagen 5 bis 26 sowie Anlagen 34 und 35) sowie auf die Übersicht Anlage 1 verwiesen.

Zur Verlängerung oder dem Wegfall von Stellenvermerken wird auf die Übersichten der Anlagen 2 und 3 sowie auf die ausführlichen Begründungen (Anlagen 27 bis 33) verwiesen.

Zum 01.01.2019 werden 3,0 Stellen, deren Streichung aufgrund vorangegangener Beschlüsse des Gemeinderats vorgemerkt ist, unbesetzt sein. Die Streichung dieser Stellen kann daher bereits heute, im Vorgriff auf den Stellenplan 2020, beschlossen werden. Die Streichung einer weiteren Stelle und einer Ermächtigung dient dem Ausgleich für haushaltsneutrale Stellenschaffungen. Im Bereich der Kindertagesstätten und Schülerhäuser können aufgrund von Angebotsanpassungen und Trägerwechsel insgesamt 67,3527 Stellen gestrichen werden. In der Übersicht (Anlage 4) sind die Stellenstreichungen zusammengefasst.



Finanzielle Auswirkungen

Die zusätzlich zu finanzierenden Mehrkosten belaufen sich auf 842.900 Euro im Jahr (Berechnung vgl. Anlage 1 am Ende der Übersicht). Die auf das Jahr 2019 entfallenden Mehrkosten werden aus der Deckungsreserve finanziert.




Beteiligte Stellen

Referat WFB ist mit der Vorlage einverstanden.




Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister


Anlagen

35

<Anlagen>



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