Beantwortung zur Anfrage
60/2012

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/19/2012
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7831 - 10.00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Bulle-Schmid Beate (CDU), Kotz Alexander (CDU), Wahl Dieter (CDU)
Datum
    02/27/2012
Betreff
    Wer bezahlt die Müllentsorgung im Schlossgarten?
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1: Wie viel Müll ist im Schlossgarten angefallen und um welche Arten von Müll handelt es sich?

Die Entsorgung des Mülls vor Ort wurde von der Deutschen Bahn AG veranlasst. Mögliche Wertgegenstände mussten von der Stadt als Polizeibehörde vor Einsatzbeginn sichergestellt und verwahrt werden. Insgesamt handelte es sich dabei um 3,76 Tonnen an eingesammelten Gegenständen. Da es sich um keine hochwertigen Gegenstände handelte und bisher niemand ein Eigentumsrecht geltend gemacht hat, erfolgte zwischenzeitlich die Verwertung als Abfall.


Zu 2: Muss der Müll sortiert werden - wenn ja von wem?

Die Stadtverwaltung Stuttgart als Ortspolizeibehörde musste dafür sorgen, dass als Folge der polizeilichen Räumung lediglich offensichtlicher Abfall, aber keine eventuell vorhandenen Wertsachen vernichtet wurden. Deshalb haben Mitarbeiter des Amts für öffentliche Ordnung unterstützt von Mitarbeitern des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) die zurückgelassenen Gegenstände sortiert und offensichtlichen Abfall der Entsorgung zugeführt.


Zu 3: Wer ist für die Entsorgung des Mülls zuständig?

Der Abfall wurde von AWS in der Abfallverbrennungsanlage in S-Münster entsorgt.





Zu 4: Was kostet die Müllentsorgung und wer kommt für die Kosten auf?

Die Kosten für die Entsorgung von 3.76 t Abfall (Stadt ohne DB) belaufen sich auf 808,40 €. Dies sind Polizeikosten, die von der Stadtverwaltung Stuttgart zu tragen sind, da von dort die Räumung des illegalen Zeltlagers angeordnet wurde.


Zu 5: Werden die Verursacher für die Kosten der Müllentsorgung herangezogen - wenn ja, wurden ihnen Gebührenbescheide ausgestellt, in welcher Höhe?

Nein, da die Verursacher namentlich nicht bekannt sind. Ob in Einzelfällen ein Teil der Kosten in Rechnung gestellt werden kann, muss abgewartet werden.


Zu 6: Bleiben Kosten an der Stadt Stuttgart hängen - wenn ja in welcher Höhe?

Die Kosten für die polizeirechtliche Sicherstellung und Einlagerung/Auslagerung von eventuellen Wertgegenständen und die Sammlung, Sortierung und Abtransport des Abfalls betragen ca.11.600 € und sind als Polizeikosten von der Stadtverwaltung Stuttgart zu übernehmen.


Zu 7: Gibt es Vorkehrungen, dass solch eine Vermüllung nicht wieder geschehen kann?

Zur Verhinderung der Wiederansiedelung illegaler Zeltlager wird der Schlossgarten durch Kräfte des Polizeipräsidiums Stuttgart und des Städtischen Vollzugsdienstes verstärkt überwacht. Verstöße gegen die Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart oder andere Zuwiderhandlungen werden konsequent geahndet.








Dr. Wolfgang Schuster
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