Stellungnahme zum Antrag
132/2010
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
06/21/2010
Der Oberbürgermeister
GZ:
6200-00
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE
Datum
04/30/2010
Betreff
Citymaut in Stuttgart
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Für die Einführung einer Citymaut gibt es keine Rechtsgrundlage.
Die Erhebung und Verteilung von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen ist Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung. Mit dem Erlass des Autobahnmautgesetzes (ABMG) hat der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz für den Bereich der Bundesfernstraßen Gebrauch gemacht. Die Länder könnten in eigener Zuständigkeit eine Citymaut für Kommunal- und Landesstraßen einführen.
Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Landesregierung ein Gesetz zur Einführung der Citymaut erlässt, weil sie es grundsätzlich ablehnt, Verkehrsmittel zu benachteiligen und mittelbar Druck auszuüben, ein bestimmtes Verkehrsmittel nicht zu nutzen. Die Landesregierung favorisiert demgegenüber Anreiz- und Fördermechanismen, um den Verkehrsteilnehmer dazu zu bewegen, das unter Berücksichtigung seiner persönlichen Situation ökonomisch und ökologisch sinnvollste Verkehrsmittel zu nutzen (vgl Landtagsdrucksache 14/5236).
Aus diesen Gründen erübrigt sich ein Konzept zur Gestaltung und Einführung einer Citymaut in Stuttgart.
Auf den Aspekt Lenkung durch Nahverkehrs- bzw. Umweltförderabgabe wird in der Antwort auf die Anfrage 96/2010 eingegangen.
Dr. Wolfgang Schuster
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